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KW 03
Dienstag, 15. Januar 2019

Aktuelles

ABDA: Stellungnahme zum GSAV

Das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) betrifft unter anderem auch Apotheken. Im Gespräch sind der Wegfall der 15-Euro-Grenze für preisgünstige Importe, der Aut-idem-Austausch von Biosimilars und eine erhöhte Vergütung der Zytostatika-Herstellung. Im Dezember hat die ABDA in einer Stellungnahme die Sichtweise der Apotheker/innen zum Gesetzesentwurf dargestellt.

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AMGEN INFORMIERT

Gruppen der Biologicals

Beispiel Neulasta®

Biologicals sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, für die in der Apotheke besondere Austauschkriterien gelten. Man unterscheidet im Grundsatz drei Kategorien:

Innovatorprodukt = zugelassenes Biological mit vollständiger präklinischer und klinischer Dokumentation, das als Referenzarzneimittel für die Entwicklung von Biosimilars herangezogen werden kann

Biosimilar = zugelassenes Biological mit akzeptabler Ähnlichkeit zu einem Referenzarzneimittel, sodass keine klinisch relevanten Unterschiede zu erwarten sind; eine exakte Kopie des Wirkstoffs ist bei Biologicals prinzipiell nicht möglich

Bioidenticals = zugelassene Biologicals, die dem gleichen Herstellungsprozess entstammen, aber mit unterschiedlichem Handelsnamen vertrieben werden und daher gegebenenfalls substituiert werden können (Anlage 1 des Rahmenvertrages)

Rezeptbelieferung bei Neulasta®

Das Arzneimittel Neulasta® gehört zur Gruppe der Biologicals, da der enthaltene Wirkstoff Pegfilgrastim mittels rekombinanter DNA-Technologie aus E.-coli-Bakterien gewonnen wird. Derzeit sind zu Neulasta® keine wirkstoffgleichen Arzneimittel im Handel (außer Importe). Daher existieren keine Bioidenticals zu Neulasta®. In der Praxis bedeutet das, dass ausgehend von einer Verordnung über das Original der Amgen GmbH dieses in vielen Fällen auch ohne Retax-Risiko abgegeben werden kann. Bei Krankenkassen, bei denen Neulasta® Rabattvertragsarzneimittel ist, ist das rabattierte Original (bzw. ein rabattierter Import) auch dann abzugeben, wenn ein nicht rabattierter Import mit Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen Vermerk) verordnet wurde.

Informationen zum Arzneimittel

Neulasta® ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel, das zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei erwachsenen Patienten, die wegen einer malignen Erkrankung mit zytotoxischer Chemotherapie behandelt werden (mit Ausnahme von chronisch-myeloischer Leukämie und Myelodysplastischem Syndrom), eingesetzt wird.1 Im Handel ist Neulasta® mit einer Wirkstärke und zwei Darreichungsformen (Fertigspritze: PZN 06444264; Onpro®-Kit: PZN 12723844) – die Verabreichung erfolgt subkutan vorzugsweise in den Oberschenkel, die Bauchregion oder in den Oberarm (Rückseite).

Service: Abgabehilfe zu Neulasta®

Mehr Informationen zum Biological und zur richtigen Abgabe in der Apotheke erhalten Sie auf der Neulasta®-Abgabe­hilfe, die zum kosten­losen Download bereitsteht.

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» Zur Fachinformation

1 Lt. Fachinformation, Stand September 2018
DE-P-003-1018-068956

Letzte Chance:

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MUNDIPHARMA INFORMIERT

Zubsolv®-Abgabehilfe:

Produktübersicht und Abrechnung von Einzeldosen

Die Abgabehilfe zu Zubsolv® (Wirkstoffe: Buprenorphin/Naloxon) fasst wichtige Informationen zur Sublingualtablette zusammen:

  • Indikation (Substitutionstherapie)
  • Vorteile des Zubsolv®-Effekts (schnellerer Zerfall, mehr Sicherheit, deutliche Zeitersparnis, weniger Tabletten, guter Geschmack)1–3
  • Übersicht der im Handel befindlichen Packungen (6 Wirkstärken, je 2 Packungsgrößen)
  • Abrechnung von Einzeldosen bei Take-Home-Verordnungen (Preistableau)

Nutzen Sie die Abgabehilfe und informieren Sie sich über die Substitutionstherapie mit Zubsolv®.

» Zur Zubsolv®-Abgabehilfe

» Fachinformation Zubsolv®
» Pflichttext

1 Fachinformation Zubsolv®, Stand Februar 2018.
2 Jönsson M et al. 2018: Eur J Pharm Sci; 122: 125–133.
3 Fischer A et al. 2015: Drug Dev Ind Pharm; 41(1): 79–84.

Letzte Chance: Noch bis zum 22.02.2019 teilnehmen!

DAP BERATUNGSTIPP

Interaktion: Statine und Makrolide

Rezepte über Antibiotika sind in der Apotheke keine Seltenheit. Doch Antibiotika bergen, auch wenn sie nur kurzfristig eingenommen werden, mitunter ein hohes Wechselwirkungspotential. So ist beispielsweise die Interaktion zwischen Statinen und Makrolid-Antibiotika in vielen Fällen relevant.

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SERVICE

Abgabehilfen zu COPAXONE® und Pharmazeutischen Bedenken

Der Wirkstoff Glatirameracetat (z. B. in COPAXONE®) ist ein komplex zusammengesetztes Gemisch aus Polypeptiden. Deshalb wird er der Gruppe der Non-Biological-Complex-Drugs (NBCD) zugeordnet. Bei NBCD ist es – ähnlich wie bei Biologicals – nicht möglich, eine exakte Wirkstoffkopie herzustellen, ohne die spezifizierten Herstellungsparameter zu kennen.

ralwel – stock.adobe.com

Wie Apotheken bei der Rezeptbelieferung vorgehen können, um Retaxationen zu vermeiden, zeigen die folgenden Arbeitshilfen des DeutschenApothekenPortals:

» Abgabehilfe Copaxone® 20 mg/ml

» Abgabehilfe Copaxone® 40 mg/ml

» Arbeitshilfe Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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