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KW 47
Dienstag, 20. November 2018

Aktuelles

Der Kampf gegen die Keime – Antibiotika können Leben retten

Pro Jahr sterben insgesamt 33.000 Menschen in Europa an Infektionen mit multiresistenten Keimen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) weist in einer Pressemitteilung auf dieses Problem hin und möchte vor allem die vorhandenen Lösungsansätze im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen hervorheben. Laut Schätzungen der pharmazeutischen Industrie werden bis zum Jahr 2020 etwa 18 neue Antibiotika auf den Markt kommen.

» Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung

Shutterstock/Kateryna Kon

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PFIZER INFORMIERT

Inflectra™: Das ist wichtig bei der Rezeptbelieferung

Bei Verordnungen von Inflectra™ (Infliximab) zulasten der GKV ist insbesondere die Rabattvertragssituation zu beachten, um Retaxationen zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die bei der Rezeptbelieferung zu beachten sind.

1. Rabattverträge beachten – auch im Verhältnis Original/Import

Rabattarzneimittel sind grundsätzlich vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben. Dies gilt auch im Verhältnis von Original- zu Importarzneimitteln. Die Apotheke hat hierbei gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag die freie Auswahl unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln.1

Das Original Inflectra™ von Pfizer ist aktuell für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.2

2. Original-Import-Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz

Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import ist auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) vorrangig vor einem nicht rabattierten Original- oder Importarzneimittel abzugeben1,3 – unabhängig davon, ob ein Import oder das Original verordnet ist.

Bitte beachten: Rabattarzneimittel werden nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen.1 Die Abgabe eines rabattierten Importarzneimittels kommt deshalb auch nicht der Importquote zugute.

3. Nur Bioidenticals sind austauschbar

Die Aut-idem-Substitution von Biologika wie Inflectra™ ist nur dann möglich, wenn neben allen anderen Aut-idem-Kriterien zusätzlich auch die Ausgangsstoffe und der Herstellungsprozess identisch sind. Eine Liste der austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags.1

Beispiel Infliximab: Nur Remsima® und Inflectra™ sind austauschbar. Inflectra™ darf weder durch Flixabi® noch durch Remicade® ausgetauscht werden.1

Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die aktualisierte DAP Abgabe­hilfe zu Inflectra™ bietet schnelle Hilfe bei vielen Abgabe­fragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016.

Letzte Chance: Noch bis zum 22.02.2019 teilnehmen!

BERATUNGSTIPP

Hühneraugen

Was tun, wenn der Schuh drückt?

Hühneraugen, auch Krähenauge, Leichdorn oder Clavus genannt, sind schmerzhafte, zapfenförmig nach innen wachsende, erhabene, kreisförmige und gelbliche Hornhautverdickungen. Sie entstehen durch konstanten Druck vermehrt an Stellen, an denen der Knochen etwas vorsteht. Bedingt durch zu enge Schuhe oder das Vorhandensein eines Spreiz- und Senkfußes sind Hühneraugen auch zwischen den Zehen möglich.

lukasbeno – stock.adobe.com

Die Ursache dafür sind nicht selten lange Wanderungen, wenn sich zusätzlich Feuchtigkeit bildet. Die Haut verdickt sich dann – als Schutzmechanismus – genau an diesen Stellen. Wird dort nun weiter Druck ausgeübt, verhornt der Bereich zunehmend und schiebt sich wie ein Dorn (Zapfen) in die Tiefe. Wenn der Dorn bis tief in die Lederhaut dringt, reizt er die Nervenstränge, die daraufhin Schmerzsignale aussenden.

» Lesen Sie hier weiter

SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

DAP-RUBRIK „BtM“

REZEPT & RETAX

BtM: Das ist bei der Substitutionstherapie zu beachten

Im Rahmen der Substitutions­therapie sind vor allem die Regelungen der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) relevant – sowohl für den verschreibenden Arzt als auch für die beliefernde Apotheke. Praxisnahe Informationen zur Abgabe von Substitutions­mitteln und zur Belieferung der entsprechenden Rezepte sind in der DAP-Rubrik „Substitutions­therapie“ zu finden.

Themen im Überblick:

  • Voraussetzungen für eine Substitutionstherapie
  • Zulässige Substitutionsmittel
  • Einnahme in der Arztpraxis, Apotheke oder einer anderen Einrichtung
  • Take-home-Rezept
  • Abrechnung von Einzeldosen

Zerbor – stock.adobe.com

» Hier geht es zur DAP-Rubrik „Substitutionstherapie“

Nützliche Links

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Handelsregister Köln: HRB 61698
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