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Wochenschau

6. Oktober 2023

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Neues Bulletin zur Arznei­mittel­sicherheit erschienen

Vier Mal jährlich veröffentlicht das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Bulletin zur Arznei­mittel­sicherheit. Berichtet wird über aktuelle Aspekte der Risiko­bewertung. Besonders die Pharma­kovigilanz – also die kontinuierliche Über­wachung und Bewertung der Arznei­mittel­sicherheit vor und nach der Zulassung – spielt eine wichtige Rolle.

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Bildquelle: PhotoSG – stock.adobe.com

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Neu: exklusives Generikum Dabigatran etexilate Accord!

Mit Dabigatran etexilate Accord steht nun in verschiedenen Wirk­stärken und Packungs­größen ein Generikum zum Originator Pradaxa® für die Patienten­ver­sorgung zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

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  • Zahlreiche Rabatt­verträge (in allen Open-House-Verträgen vertreten)
  • Einzeln perforierte Blister
  • Klare Deklaration der Wirk­stärke auf jeder Hart­kapsel
  • 36 Monaten haltbar
 

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Pharmazeutische Dienstleistung: Risikoerfassung hoher Blutdruck

Arzneimittel-News-Archiv

Bleiben Sie informiert!

Immer dienstags informieren wir Sie mit den Arznei­­mittel-News über aktuelle Ent­wick­lungen des Arznei­­mittel­marktes, Änderungen apothe­ken­­relevanter Gesetze und Verträge bis hin zu OTC-Switches und neuen Arznei­­mitteln.

Im unserem Arznei­­mittel-News-Archiv finden Sie die bisher veröffentlichten Beiträge.

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DAP ARBEITSHILFE

Ausdrückliche Importverordnung

Bei Import- und Original­verordnungen herrscht oft Unsicher­heit, wie die Rezepte beliefert werden müssen. Muss ein Import abge­geben werden oder darf auch das Original mitge­geben werden?

Die folgende Arbeits­hilfe zeigt anhand eines Beispiels, wie bei einer aus­drück­lichen Import­ver­ordnung vorge­gangen werden muss.

Ausdrückliche Importverordnung
Zur Arbeitshilfe
Zur DAP Arbeitshilfe Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Floradix für ein Kind zulasten der GKV verordnet werden?

Wir haben folgendes Rezept für ein Kind erhalten: „1 x FLORADIX EISEN für Kinder 250 ml PZN 05517423“.
Bei Eingabe der PZN in die EDV erscheint die Warnung, dass der Artikel nicht von der gesetz­­lichen Kranken­­kasse über­­nommen wird. Daher haben wir den Betrag von den Eltern privat zahlen lassen. Allerdings bestanden die Eltern darauf, dass sie genau diesen Saft ansonsten in anderen Apotheken auch schon auf ein Rezept erhalten hätten, ohne dafür zahlen zu müssen.

Was ist denn nun richtig?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

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