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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Anteil E-Rezepte
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Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.
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Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.
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bei einem Hausbesuch,
für Versicherte, die im Ausland leben,
bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,
bei technischen Problemen.
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Unsere Frage lautet daher heute:
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Wie hoch ist der prozentuale Anteil von E-Rezepten an allen E-Rezept-fähigen Verordnungen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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Anzeige
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Verbandmittel: keine Rabattverträge, kein Einsparziel
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Der Rahmenvertrag gilt nicht für die Abgabe von
Verbandmitteln wie ALLEVYN LIFE von Smith + Nephew. Damit sind auch keine Rabattverträge zu beachten und es besteht keine Austauschverpflichtung auf preisgünstige Importe. Auf eine eindeutige Verordnung „ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019“ wird das verordnete Präparat abgegeben.
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© Smith & Nephew
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Die DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandstoffen auf GKV-Rezept“ unterstützt Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung!
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 78
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Künstliche Befruchtung
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Wenn’s mit dem Kinderwunsch nicht klappt
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Für immer mehr Paare in Deutschland ist es traurige Realität: Auch nach Jahren des „Probierens“ ist die Umsetzung der Familienplanung nicht erfolgreich. Nachdem erste Schritte wie Vitaminkuren, Stressreduktion, gesunde Ernährung und Sport nicht anschlagen, wenden sich viele an Kinderwunschkliniken. Die künstliche Befruchtung stellt oftmals den letzten Versuch dar, doch noch eine Schwangerschaft herbeizuführen. Auch ist sie für Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung eine Möglichkeit, „eigenen“ Nachwuchs zu bekommen.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Wie ist mit E-Rezepten ohne Mengenangabe umzugehen?
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Wir haben nun regelmäßig E-Rezepte, bei denen Arzneimittel nur mit Angabe der PZN, nicht aber mit Stückzahl/Normgröße verordnet werden. Ist das zulässig, denn grundsätzlich ist die Packung durch Angabe der PZN ja eindeutig definiert.
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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