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Service-News

22. Januar 2024

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Anteil E-Rezepte

Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.

  • bei einem Hausbesuch,

  • für Versicherte, die im Ausland leben,

  • bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,

  • bei technischen Problemen.

Unsere Frage lautet daher heute:

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von E-Rezepten an allen E-Rezept-fähigen Verordnungen?

Unter 5 %
5–10 %
11–25 %
26–50 %
51–75 %
76–90 %
Über 90 %

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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Verbandmittel: keine Rabattverträge, kein Einsparziel

Der Rahmenvertrag gilt nicht für die Abgabe von Verbandmitteln wie ALLEVYN LIFE von Smith + Nephew. Damit sind auch keine Rabattverträge zu beachten und es besteht keine Austauschverpflichtung auf preisgünstige Importe. Auf eine eindeutige Verordnung „ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019“ wird das verordnete Präparat abgegeben.

© Smith & Nephew


Die DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandstoffen auf GKV-Rezept“ unterstützt Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung!

Zur DAP Arbeitshilfe
Zur Arbeitshilfe Pharmazeutische Bedenken bei Antiepileptika – Dokumentation auf dem Rezept

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 78

Künstliche Befruchtung

Wenn’s mit dem Kinderwunsch nicht klappt

Für immer mehr Paare in Deutschland ist es traurige Realität: Auch nach Jahren des „Probierens“ ist die Umsetzung der Familienplanung nicht erfolgreich. Nachdem erste Schritte wie Vitaminkuren, Stressreduktion, gesunde Ernährung und Sport nicht anschlagen, wenden sich viele an Kinderwunschkliniken. Die künstliche Befruchtung stellt oftmals den letzten Versuch dar, doch noch eine Schwangerschaft herbeizuführen. Auch ist sie für Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung eine Möglichkeit, „eigenen“ Nachwuchs zu bekommen.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 78 (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist mit E-Rezepten ohne Mengenangabe umzugehen?

Wir haben nun regelmäßig E-Rezepte, bei denen Arzneimittel nur mit Angabe der PZN, nicht aber mit Stückzahl/Normgröße verordnet werden. Ist das zulässig, denn grundsätzlich ist die Packung durch Angabe der PZN ja eindeutig definiert.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com

Zur DAP Arbeitshilfe Versorgung mit Blutzuckerteststreifen

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