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Wochenschau

19. Januar 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

pharmacon 2024 in Schladming

SARS-CoV-2 und weitere Infektionen als Ursache für Auto­immun­erkrankungen

Prof. Dr. Rolf Marschalek, Professor für Pharma­zeutische Biologie aus Frank­furt, erklärte in seinem Vortrag auf dem pharmacon in Schladming, wie SARS-CoV-2 Auto­immun­erkrankungen begünstigen kann und welcher immuno­logische Mechanismus dahinter­steckt.

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Bildquelle: freshidea – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 78

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratungskompetenz zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen überprüfen?

Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungsleitfäden.

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.

Zu den Beratungsleitfäden

Neu erschienen im DAP Dialog 78:

» Beratungsleitfaden „Zink bei Erkältungen (Cross-Selling)“

» Beratungsleitfaden „Kombination von Vitamin D3 und Vitamin K2“

DAP ARBEITSHILFE

Wie funktioniert das E-Rezept?

Seit Anfang Januar 2024 werden Arzneimittel immer häufiger als E-Rezept verordnet. Dabei kann das E-Rezept auf mehreren Wegen in die Apotheke gelangen.

Die nachfolgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die möglichen Wege in die Apotheke, die Einlösung und die Bearbeitung von E-Rezepten in Apotheken.

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Zum Übersichtsposter Supportive Therapie von Krebspatienten

DAP ARBEITSHILFE

Zubehör für COVID-19-Impfungen

Aufgrund der Änderung der „Allgemein­verfügung zur Sicher­stellung der flächen­deckenden Verteilung von Impf­stoffen gegen COVID-19“ bekommen Apotheken seit dem 08.04.2023 Impf­stoff­zu­behör nicht mehr bei ihrer COVID-19-Impf­stoff­be­stellung vom Groß­händler mitge­liefert. Bei der Bestellung von Impf­stoff­zu­behör muss beachtet werden, dass die einzelnen Impf­stoff­her­steller teils unter­schiedliches Zubehör empfehlen. Die folgende neue Arbeits­hilfe des Deutschen­Apotheken­Portals gibt eine Übersicht über die einzelnen Impf­stoffe und darüber, welches Zubehör gebraucht wird.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie viele Arzneimittel dürfen pro Code per E-Rezept verordnet werden?

Wir haben eine Frage zum Ausdruck eines E-Rezeptes von einer Arztpraxis. Gilt solch ein Ausdruck mit drei Medikamenten als ein Rezept mit drei Verordnungszeilen (analog zu Muster 16) oder als drei einzelne Rezepte? Wie ist dann damit umzugehen, wenn hinter zwei Codes exakt das gleiche Arzneimittel steht? Die Praxis sagt, zwei Packungen in einer Zeile (hinter einem Code) zu verordnen, sei nicht möglich.

Und wie ist das Vorgehen, wenn die Rezepte via Versichertenkarte eingelöst werden? Sind das jeweils alles einzelne E-Rezepte? Dann besteht wieder das Problem der möglichen Doppelverordnung. Oder gilt diese Doppelverordnung bei E-Rezepten gar nicht?

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Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

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