Normalerweise haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf die Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung. Der Gesetzgeber hat aber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eine Ausnahmeregelung eingeführt, nach der Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden können.
Die DAP Beratungskarten fassen zu vielen verschiedenen OTC-Präparaten die wichtigsten Informationen für die Beratung zusammen, z. B. Informationen zu Wirkstoff, Anwendungsart und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschiedenen Beratungskarten und machen Sie sich fit für das Kundengespräch!
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Arzneimittelliste für den Notdienst gemäß § 15 ApBetrO
Im Idealfall sollte für einen reibungslosen Ablauf des Apothekennotdienstes eine Absprache mit den diensthabenden Ärztinnen und Ärzten bzgl. der vorrätig zu haltenden Arzneimittel erfolgen. Diese Liste gibt eine Übersicht über Arzneimittel, die üblicherweise in der Nacht- und Wochenenddienstbereitschaft benötigt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sie kann z. B. als Gesprächsgrundlage für die Kommunikation mit den umliegenden Notfallpraxen und -einrichtungen dienen und individuell angepasst werden.
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