Nordrhein: Laut Umfrage macht jedes fünfte E-Rezept Probleme
Schwieriger Start ins neue Jahr – das elektronische Rezept (E-Rezept) ist seit Anfang dieses Jahres für die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel obligatorisch. Allerdings berichten viele Apotheken über erste Probleme und wütende Kundinnen und Kunden. Eine Umfrage des Apothekerverbandes Nordrhein kommt zu dem Ergebnis: Jedes zweite Rezept war elektronisch, jedes fünfte E-Rezept allerdings fehlerhaft.
Bei der Auswahl der Packungsgröße sind einige Dinge zu beachten. Welche Packungsgröße gibt man ab, wenn nur eine N-Bezeichnung vermerkt ist? Und was ist zu tun, wenn N-Bezeichnung und Stückzahl nicht übereinstimmen? Für diese Fälle und noch ein paar weitere gibt die folgende Arbeitshilfe eine Antwort.
Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Wirkstoffen und Inhaltsstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungswissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
Der ApothekenRechtTag gehört längst zu den Pflichtterminen in Sachen Apotheke und Recht. Mit seinen hochkarätigen Gästen bietet er einen kompakten Überblick zu aktuellen Rechtsfragen rund um Apotheke und Arzneimittel.
Der ApothekenRechtTag findet online am 1. März statt. Das Programm und Buchungsmöglichkeiten finden Sie auf der INTERPHARM-Website.
Können wir ein Rezept aufgrund von Lieferschwierigkeiten nach Ablauf der Frist beliefern?
Was machen wir denn, wenn ein Rezept wegen Nichtlieferbarkeit in der Gültigkeit schon abgelaufen ist?
Konkret handelt es sich um eine Verordnung über Victoza PZN 03277707, die bereits Ende September ausgestellt wurde und damit abgelaufen ist. Sie wurde uns fristgerecht vorgelegt, aber was machen wir, wenn schließlich die Ware kommt? Ist dann ein neues Rezept erforderlich?
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