Im vergangenen Jahr sahen sich Apotheken mit zahlreichen Problemen und Herausforderungen konfrontiert. Diese reichten von anhaltenden Lieferengpässen über eine Erhöhung des Apothekenabschlags bis hin zu neuen Vorschriften wie dem ALBVVG und der Dringlichkeitsliste. Trotz all dieser Widrigkeiten haben die Apotheken stets ihr Bestes getan, um ihre Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen.
Das neue Jahr hat bereits mit ersten Herausforderungen begonnen. Seit dem 01.01.2024 gelten Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe nicht mehr, was eine Neuberechnung von Rezepturen erforderlich macht. Zudem bringt der verpflichtende Start des E-Rezepts bereits in den ersten Tagen Hürden mit sich, die gemeistert werden müssen. Hinzu kommen die Pläne des Gesundheitsministers bezüglich der „Apotheken light“.
Angesichts dieser Entwicklungen lautet unsere Frage heute:
Mit dem Pflegebonusgesetz wurde Ende Juni 2022 die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken in die Regelversorgung überführt. Apotheken dürfen demnach gemäß § 20c des Infektionsschutzgesetzes Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Grippeschutzimpfungen anbieten. 1 ½ Jahre danach ist es Zeit für ein Resümee.
Was ist das Besondere an der Wirkweise von Quimbo®?
Der Hustenstiller Quimbo® wurde aufgrund seiner hervorragenden Verträglichkeit aus der Verschreibungspflicht entlassen. Seitdem steht Quimbo® als neue Beratungsoption bei Reizhusten für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren zur Verfügung.
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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