Neues Bulletin zur Arzneimittelsicherheit erschienen
Viermal jährlich veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. Berichtet wird über aktuelle Aspekte zur Risikobewertung. Besonders die Pharmakovigilanz – also die kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Arzneimittelsicherheit vor und nach der Zulassung – spielt eine wichtige Rolle.
Die DAP Beratungskarten fassen zu vielen verschiedenen OTC-Präparaten die wichtigsten Informationen für die Beratung zusammen, z. B. Informationen zu Wirkstoff, Anwendungsart und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschiedenen Beratungskarten und machen Sie sich fit für das Kundengespräch!
Neben Arzneimitteln können auch Medizinprodukte zulasten der GKV verschrieben werden. Hier gelten weder der Rahmenvertrag noch die Packungsgrößenverordnung noch Rabattverträge. Jedoch müssen auch hier einige Regeln beachtet werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Medizinprodukten, bei denen jeweils andere Regeln zu beachten sind. Die folgende Arbeitshilfe unterstützt Sie bei der richtigen Abgabe von Medizinprodukten.
Vergleich aktueller Software-Tools mit Fokus auf die Medikationsanalyse/erweiterte Medikationsberatung
Die pharmazeutische Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ darf nur von Approbierten, die eine zusätzliche Fortbildung vorweisen können, durchgeführt werden. Diese pDL zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern, potenzielle arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und anschließend ggf. in Zusammenarbeit mit der Arztpraxis zu lösen bzw. zu verhindern. Webbasierte Datenbanken bieten nützliche Unterstützung bei der Umsetzung dieser pDL. In der folgenden Arbeitshilfe finden Sie wichtige Eckdaten zu verschiedenen Datenbanken.
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