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Service-News

7. September 2026

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Lorem Ipsum

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DAP TEAMSCHULUNG Da ist richtig Pfeffer drin: Mönchspfeffer bei PMS

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 94

Einspruch statt­ge­geben

E-Rezept über Monats­wechsel

Bei E-Rezepten, die rund um den Monats­wechsel beliefert werden, stellt sich regel­mäßig die Frage, welches Datum für Rabatt­ver­trags­bestimmung und Preis­berechnung relevant ist. Vor einer Weile wurde eine Retax bekannt, bei der die Nicht­beach­tung eines Rabatt­vertrags moniert wurde. Hier war die Kranken­kasse jedoch im Un­recht, denn der Rahmen­vertrag gibt ein­deutig vor, wie in der Apo­theke vorzu­gehen ist, und die Um­setzung der Apo­theke war korrekt.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 94 (PDF)
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1 JUBBONTI® ist Bestandteil sämtlicher von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeschriebener Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V. Lauer-Taxe, Stand: 01.08.2026.
2 Produktinformation JUBBONTI®, Stand: November 2025. Verfügbar unter: https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/jubbonti
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DAP BERATUNGSWISSEN

FAKTEN­FENSTER

Euro­päische Gesund­heits­politik und die Rolle der ABDA

Die Gesund­heits­politik liegt grund­sätz­lich in der Ver­ant­wor­tung der einzelnen EU-Mitglied­staaten, während der euro­pä­ische Binnen­markt gemein­same Regeln für Waren und Dienst­leistungen vor­gibt. Für Apotheken ent­steht daraus ein Span­nungs­feld zwischen nationalen Schutz­vor­gaben und euro­päischen Markt­interessen.

Die ABDA vertritt die Interessen der deutschen Apo­theker­schaft in Brüssel, im Bundes­verband der Freien Berufe (BFB) sowie im Zusammen­schluss der Apotheker in der Euro­päischen Union (ZAEU/PGEU). Zugleich bringt sie die Posi­tionen der deu­tschen Apotheker­schaft in euro­päische Gesetz­gebungs­verfahren ein und begleitet zentrale Vorhaben wie das EU-Pharma­paket zur Reform des euro­päischen Arznei­mittel­rechts.

© DAP Networks GmbH

Quelle: Faktenblatt Apotheke und Europa, Stand: Juli 2026, ABDA

DAP Arbeitshilfe E-Rezept und Rezeptur
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

15 x Metamizol verordnet – Arztrück­sprache oder nicht?

Wir haben folgendes Problem:
Verordnet ist zulasten der Techniker Kranken­kasse folgendes Arznei­mittel:
Metamizol ABZ 500 mg 50 Tbl. N3
PZN 09436064 Dos. 2–2–2–2
Anzahl: 15
ausge­stellt vom Arzt einer Uni­klinik.

Sind irgendwelche Probleme wegen der Abgabe zu erwarten (Rabatt­verträge werden beachtet)?
Der Kunde erhält immer diese Menge, da er so nur einmal pro Quartal in der Uni­klinik vor­stellig werden muss!
Macht es Sinn, wenn wir das Rezept mit „Menge aus­drück­lich ärzt­lich er­wünscht“ + Unter­schrift des abge­benden Apothekers ergänzen und Rück­sprache mit dem verord­nenden Arzt der Uni­klinik halten?

Lesen Sie hier die Antwort

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Für welche Indikation ist Brivaracetam zugelassen?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zu den Produktinfos

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» Pflichttext (PDF)

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