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Arzneimittel-News

1. September 2026

DAP Arzneimittel-News

AKTUELLES

Höchst­werte bei Arznei­verordnungen

Der jährliche Gesund­heits­report der Techniker Kranken­kasse zeigt einen Ver­ordnungs­rekord mit Rezepten über rund 34,3 Millionen Präparate unter den aktuell rund 6,2 Millionen bei der TK ver­sicherten Erwerbs­personen. Dabei zeigten sich deutliche Unter­schiede nach Region, Alter und Geschlecht.

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Bildquelle: Techniker Krankenkasse

DAP TEAMSCHULUNG Mit EMSER® und Sidroga® natürlich gut versorgt durch die Erkältungszeit

Verwechslungs­gefahr von Trocken­mittel mit wirk­stoff­haltigen Tabletten

Anwendungs­fehler vermeiden

Die Arzneimittel­kommission der Deutschen Apotheker (AMK) berichtet von insge­samt sechs Meldungen aus Apotheken zu potenziellen Anwendungs­fehlern. Laut AMK kam es in mindestens zwei Fällen zur Verwechslung der wirkstoff­haltigen Tablette mit dem feuchtig­keits­absorbierenden Mittel.1

Die Verwechslung war möglich, da sich die wirk­stoff­haltige Tablette im gleichen Blister wie das Trocken­mittel befindet, das ebenfalls in Tabletten­form enthalten ist. Zwar unter­scheiden sich die beiden Tabletten optisch, aufgrund der Form und Position kann das Trocken­mittel jedoch als Arznei­mittel fehl­interpretiert werden. Zwar war die Trocken­mittel­tablette als solche ge­kenn­zeichnet, jedoch nur in englischer Sprache. Des Weiteren befindet sich auf dem Blister ein Scheren­symbol, das miss­verstanden werden und zur Ent­nahme führen kann.

Laut AMK kam es in mindestens zwei Fällen zur tat­sächlichen Ein­nahme des Trocken­mittels. Zwar wurden bislang keine gesund­heitlichen Folgen bekannt, dennoch sollte bei der Ab­gabe eines Arznei­mittels, bei dem sich das Trocken­mittel im selben Blister wie die Tablette befindet, auf die Ver­wechslungs­gefahr hinge­wiesen werden.

Abb.: Vom Patienten zuge­schnittener Blister mit Blister­näpfen für wirk­stoff­haltige Tabletten und dem mittig positio­nierten Trocken­mittel mit der Auf­schrift „DESICCANT, DO NOT EAT“; zusätzlich ein Pikto­gramm einer Schere mit vorge­zeichneter Perforations­linie (Foto © AMK)

1 https://www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/amk-nachrichten/detail/34-26-information-der-institutionen-und-behoerden-amk-everolimus-biocon-25-5-10-mg-tabletten-everolimus-biocon-25-5-10-mg-tabletten-risiko-der-verwechslung-des-trockenmittels-mit-wirkstoff-haltigen-tabletten/

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Neues Generikum von der Firma ALIUD

Seit dem 22.08.2026 ist Brivaracetam AL Filmtabletten (Original: Briviact®) in verschiedenen Stärken und Packungsgrößen auf dem Markt verfügbar. Angewendet wird das Antiepileptikum bei der Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 2 Jahren mit Epilepsie. Das Generikum ist in zahlreichen Open-House-Verträgen vertreten und kann daher als Rabattarzneimittel an viele gesetzlich Versicherte abgegeben werden.

© ALIUD PHARMA GmbH

Weitere Produktinformationen erhalten Sie hier

» Pflichttext (PDF)

DAP BERATUNGSWISSEN Estradiolvalerat + Dienogest

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Enbrel®: sichere Abgabe von Biologika unter den neuen Substitutionsregeln

Darreichungsform und Applikationssystem sorgfältig prüfen

Seit dem 1. April 2026 gelten neue Vorgaben für den Austausch biologischer Arzneimittel in der Apotheke. Nach § 40c der Arzneimittel-Richtlinie kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Austausch zwischen Referenzbiologikum und Biosimilar sowie zwischen Biosimilars erfolgen, sofern diese auf dasselbe Referenzarzneimittel zugelassen sind. Rabattierte Arzneimittel sind dabei bevorzugt abzugeben.1

© Pfizer Pharma GmbH

Für Apotheken bedeutet dies: Bei der Abgabe muss geprüft werden, ob das verordnete Biologikum der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags entspricht oder ein Austausch angezeigt ist. Neben der Rabattvertragssituation spielt insbesondere die Prüfung der Austauschbarkeit eine entscheidende Rolle. Ein Austausch ist nur möglich, wenn Wirkstärke und Packungsgröße mit der Verordnung übereinstimmen und eine identische oder austauschbare Darreichungsform vorliegt. Ist die Darreichungsform formal gleich, muss zusätzlich auch das Behältnis übereinstimmen – beispielsweise Fertigspritze, Fertigpen oder Patrone. Zudem muss das abzugebende Arzneimittel mindestens für die gleichen Applikationsarten und ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein.1

» Zur Unterstützung gibt es die Abgabehilfe Enbrel® (PDF)

Enbrel®: verschiedene Darreichungsformen und Applikationssysteme

Enbrel® mit dem Wirkstoff Etanercept ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel und seit dem Jahr 2000 in Deutschland verfügbar. Es steht in verschiedenen Darreichungsformen zur Verfügung – darunter Fertigspritzen, Fertigpens sowie das SMARTCLIC-System mit Einwegkartuschen.2–6

Gerade bei Biologika mit speziellen Applikationssystemen ist eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig. Eine Besonderheit stellt das SMARTCLIC-System dar: Dabei handelt es sich um ein wiederverwendbares Injektionssystem mit Einzeldosis-Einwegkartuschen. Aufgrund dieser spezifischen Applikationsform ist ein Austausch mit anderen Darreichungsformen nicht möglich.7

Beratung unterstützt eine sichere Therapie

Neben der formalen Prüfung der Austauschbarkeit ist die pharmazeutische Beratung ein wichtiger Bestandteil der sicheren Versorgung. Patientinnen und Patienten können Unsicherheiten gegenüber einem Wechsel des Präparats oder Applikationssystems haben. Eine verpflichtende Substitution mit geringer Einbindung der Betroffenen wurde in einer Analyse mit höheren Abbruchraten und häufigeren Rückwechseln zum ursprünglichen Biologikum in Verbindung gebracht.8

Lassen sich mögliche Probleme auch durch Beratung im Einzelfall nicht ausräumen, können Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden – insbesondere dann, wenn ein Austausch die sichere Anwendung gefährden könnte.

Rabattvertragssituation bei Enbrel®

Bei biologischen Arzneimitteln ist die Rabattvertragssituation ein zentraler Faktor für die Auswahl des abzugebenden Präparats. Enbrel® verfügt aktuell über eine breite Rabattvertragsabdeckung und kann dadurch in vielen Versorgungssituationen vorrangig abgaberelevant sein.9 Gibt es mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel, darf die Apotheke gemäß § 11 Rahmenvertrag frei unter den Rabattpartnern wählen.1

Die Abgabehilfe zu Enbrel® fasst die wichtigsten Prüfschritte zur Substitution biologischer Arzneimittel zusammen und unterstützt Apotheken bei der sicheren Abgabe.

Zur Abgabe­hilfe (PDF)

» Pflichttext (PDF)

Quellen:
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, in der Fassung vom 1. April 2026 einschließlich rechtlich unverbindlicher Lesefassung mit integrierter Erster Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2026
2 Fachinformation Enbrel® 10 mg für Kinder und Jugendliche, aktueller Stand
3 Fachinformation Enbrel® 25 mg, aktueller Stand
4 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung im Fertigpen, aktueller Stand
5 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in Fertigspritze, aktueller Stand
6 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in einer Patrone für Dosiergerät, aktueller Stand
7 SMARTCLIC-Benutzerhandbuch, Stand Oktober 2024
8 Fleischmann et al. Rheumatol Ther 2020; 7(1): 35–64
9 LAUER-TAXE® Online 4.0, Stand: Juli 2026

DAP APOTHEKENUMFRAGE Intravesikales Oxybutynin
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf ein GKV-Rezept bei der Ab­gabe ohne Rezept nach­ge­reicht werden?

Wir stellen uns die Frage, ob Patien­tinnen und Patienten, wenn sie ein Rx-Arznei­mittel ohne Rezept bekommen haben, im An­schluss ein GKV-Rezept nach­reichen dürfen.
Im § 48a AMG konnten wir dazu nichts finden.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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» Zur Beratungskarte zu MYRRHINIL-INTEST®

» Pflichttext (PDF)

Bildquelle: DAP Networks GmbH

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