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AKTUELLES
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Höchstwerte bei Arzneiverordnungen
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Der jährliche Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse zeigt einen Verordnungsrekord mit Rezepten über rund 34,3 Millionen Präparate unter den aktuell rund 6,2 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede nach Region, Alter und Geschlecht.
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Bildquelle: Techniker Krankenkasse
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Verwechslungsgefahr von Trockenmittel mit wirkstoffhaltigen Tabletten
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Anwendungsfehler vermeiden
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Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) berichtet von insgesamt sechs Meldungen aus Apotheken zu potenziellen Anwendungsfehlern. Laut AMK kam es in mindestens zwei Fällen zur Verwechslung der wirkstoffhaltigen Tablette mit dem feuchtigkeitsabsorbierenden Mittel.1
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Die Verwechslung war möglich, da sich die wirkstoffhaltige Tablette im gleichen Blister wie das Trockenmittel befindet, das ebenfalls in Tablettenform enthalten ist. Zwar unterscheiden sich die beiden Tabletten optisch, aufgrund der Form und Position kann das Trockenmittel jedoch als Arzneimittel fehlinterpretiert werden. Zwar war die Trockenmitteltablette als solche gekennzeichnet, jedoch nur in englischer Sprache. Des Weiteren befindet sich auf dem Blister ein Scherensymbol, das missverstanden werden und zur Entnahme führen kann.
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Laut AMK kam es in mindestens zwei Fällen zur tatsächlichen Einnahme des Trockenmittels. Zwar wurden bislang keine gesundheitlichen Folgen bekannt, dennoch sollte bei der Abgabe eines Arzneimittels, bei dem sich das Trockenmittel im selben Blister wie die Tablette befindet, auf die Verwechslungsgefahr hingewiesen werden.
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Abb.: Vom Patienten zugeschnittener Blister mit Blisternäpfen für wirkstoffhaltige Tabletten und dem mittig positionierten Trockenmittel mit der Aufschrift „DESICCANT, DO NOT EAT“; zusätzlich ein Piktogramm einer Schere mit vorgezeichneter Perforationslinie (Foto © AMK)
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1 https://www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/amk-nachrichten/detail/34-26-information-der-institutionen-und-behoerden-amk-everolimus-biocon-25-5-10-mg-tabletten-everolimus-biocon-25-5-10-mg-tabletten-risiko-der-verwechslung-des-trockenmittels-mit-wirkstoff-haltigen-tabletten/
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Neues Generikum von der Firma ALIUD
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Seit dem 22.08.2026 ist Brivaracetam AL Filmtabletten (Original: Briviact®) in verschiedenen Stärken und Packungsgrößen auf dem Markt verfügbar. Angewendet wird das Antiepileptikum bei der Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 2 Jahren mit Epilepsie. Das Generikum ist in zahlreichen Open-House-Verträgen vertreten und kann daher als Rabattarzneimittel an viele gesetzlich Versicherte abgegeben werden.
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© ALIUD PHARMA GmbH
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» Pflichttext (PDF)
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Enbrel®: sichere Abgabe von Biologika unter den neuen Substitutionsregeln
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Darreichungsform und Applikationssystem sorgfältig prüfen
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Seit dem 1. April 2026 gelten neue Vorgaben für den Austausch biologischer Arzneimittel in der Apotheke. Nach § 40c der Arzneimittel-Richtlinie kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Austausch zwischen Referenzbiologikum und Biosimilar sowie zwischen Biosimilars erfolgen, sofern diese auf dasselbe Referenzarzneimittel zugelassen sind. Rabattierte Arzneimittel sind dabei bevorzugt abzugeben.1
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© Pfizer Pharma GmbH
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Für Apotheken bedeutet dies: Bei der Abgabe muss geprüft werden, ob das verordnete Biologikum der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags entspricht oder ein Austausch angezeigt ist. Neben der Rabattvertragssituation spielt insbesondere die Prüfung der Austauschbarkeit eine entscheidende Rolle. Ein Austausch ist nur möglich, wenn Wirkstärke und Packungsgröße mit der Verordnung übereinstimmen und eine identische oder austauschbare Darreichungsform vorliegt. Ist die Darreichungsform formal gleich, muss zusätzlich auch das Behältnis übereinstimmen – beispielsweise Fertigspritze, Fertigpen oder Patrone. Zudem muss das abzugebende Arzneimittel mindestens für die gleichen Applikationsarten und ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein.1
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» Zur Unterstützung gibt es die Abgabehilfe Enbrel® (PDF)
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Enbrel®: verschiedene Darreichungsformen und Applikationssysteme
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Enbrel® mit dem Wirkstoff Etanercept ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel und seit dem Jahr 2000 in Deutschland verfügbar. Es steht in verschiedenen Darreichungsformen zur Verfügung – darunter Fertigspritzen, Fertigpens sowie das SMARTCLIC-System mit Einwegkartuschen.2–6
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Gerade bei Biologika mit speziellen Applikationssystemen ist eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig. Eine Besonderheit stellt das SMARTCLIC-System dar: Dabei handelt es sich um ein wiederverwendbares Injektionssystem mit Einzeldosis-Einwegkartuschen. Aufgrund dieser spezifischen Applikationsform ist ein Austausch mit anderen Darreichungsformen nicht möglich.7
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Beratung unterstützt eine sichere Therapie
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Neben der formalen Prüfung der Austauschbarkeit ist die pharmazeutische Beratung ein wichtiger Bestandteil der sicheren Versorgung. Patientinnen und Patienten können Unsicherheiten gegenüber einem Wechsel des Präparats oder Applikationssystems haben. Eine verpflichtende Substitution mit geringer Einbindung der Betroffenen wurde in einer Analyse mit höheren Abbruchraten und häufigeren Rückwechseln zum ursprünglichen Biologikum in Verbindung gebracht.8
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Lassen sich mögliche Probleme auch durch Beratung im Einzelfall nicht ausräumen, können Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden – insbesondere dann, wenn ein Austausch die sichere Anwendung gefährden könnte.
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Rabattvertragssituation bei Enbrel®
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Bei biologischen Arzneimitteln ist die Rabattvertragssituation ein zentraler Faktor für die Auswahl des abzugebenden Präparats. Enbrel® verfügt aktuell über eine breite Rabattvertragsabdeckung und kann dadurch in vielen Versorgungssituationen vorrangig abgaberelevant sein.9 Gibt es mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel, darf die Apotheke gemäß § 11 Rahmenvertrag frei unter den Rabattpartnern wählen.1
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Die Abgabehilfe zu Enbrel® fasst die wichtigsten Prüfschritte zur Substitution biologischer Arzneimittel zusammen und unterstützt Apotheken bei der sicheren Abgabe.
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» Pflichttext (PDF)
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Quellen:
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, in der Fassung vom 1. April 2026 einschließlich rechtlich unverbindlicher Lesefassung mit integrierter Erster Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2026
2 Fachinformation Enbrel® 10 mg für Kinder und Jugendliche, aktueller Stand
3 Fachinformation Enbrel® 25 mg, aktueller Stand
4 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung im Fertigpen, aktueller Stand
5 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in Fertigspritze, aktueller Stand
6 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in einer Patrone für Dosiergerät, aktueller Stand
7 SMARTCLIC-Benutzerhandbuch, Stand Oktober 2024
8 Fleischmann et al. Rheumatol Ther 2020; 7(1): 35–64
9 LAUER-TAXE® Online 4.0, Stand: Juli 2026
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Darf ein GKV-Rezept bei der Abgabe ohne Rezept nachgereicht werden?
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Wir stellen uns die Frage, ob Patientinnen und Patienten, wenn sie ein Rx-Arzneimittel ohne Rezept bekommen haben, im Anschluss ein GKV-Rezept nachreichen dürfen. Im § 48a AMG konnten wir dazu nichts finden.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Welche der folgenden Eigenschaften werden der Myrrhe zugeschrieben?
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MYRRHINIL-INTEST® mit seiner 3-fach-Wirkung enthält heilende Myrrhe, beruhigende Kamille und regulierende Kaffeekohle.
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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» Zur Beratungskarte zu MYRRHINIL-INTEST®
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» Pflichttext (PDF)
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Bildquelle: DAP Networks GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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