Uns liegt ein GKV-Rezept über „Shingrix ISU N1 1 St. PZN 13715870 >>Dj<<“ mit dem Hinweis „Genehmigung der KK erforderlich“ für einen Patienten unter 60 Jahren vor. Wir stellen uns die Frage, ob Shingrix von der Kasse auch übernommen wird, wenn der Patient unter 60 Jahren ist, und ob wir eine Genehmigung von der Krankenkasse brauchen.
Fertigspritzen vereinfachen nicht nur die Vorbereitung – sie verringern auch das Fehlerpotenzial bei der Dosierung und Verabreichung im Vergleich zu Impfstoffen, die einer Rekonstitution bedürfen.5–9,+
mRESVIA® ist indiziert für die aktive Immunisierung von Erwachsenen ab 18 Jahren zur Prävention von durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege (lower respiratory tract disease, LRTD).1
Wie jeder Impfstoff schützt mRESVIA® möglicherweise nicht alle Geimpften vollständig.
Bitte konsultieren Sie vor der Verabreichung die Fachinformation.
* Unter Impfstoffen gegen RSV, die für Erwachsene zugelassen sind.1–4
# Vorbereitungszeit: 43,5 Sek. vs. 166,4 Sek. (gepoolter Mittelwert) bei Impfstoffen in einer Fertigspritze vs. Impfstoffe, die eine Rekonstitution erfordern. Basis: randomisierte Vergleichsstudie zur Zubereitungszeit, durchgeführt in den USA im Jahr 2024 mit 63 medizinischen Fachkräften. Ergebnisse können je nach Praxisumfeld variieren.5
§ Nach der Aufbewahrung bei 8–25 °C nicht wieder im Kühlschrank lagern.
+ Eine Impfdosis pro Fertigspritze.
Im Juli hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 aktualisiert.
Die Impfung bleibt weiterhin ein wichtiges Instrument in der Prävention von COVID-19, wobei diese noch stärker risikoorientiert empfohlen wird, da davon ausgegangen wird, dass ein Großteil der Erwachsenen infolge durchgemachter Infektionen und/oder Impfungen über eine breite Immunität verfügt. Die COVID-19-Impfung schützt gesunde Erwachsene in der Regel gut vor schweren Verläufen der Erkrankung.
Grippeimpfungen in Apotheken: Vergütung für Saison 2026/2027 gesichert
Die finanzielle Grundlage für die Durchführung der Grippeschutzimpfungen in Apotheken ist gesichert: Zum 1. September 2026 steigt die Vergütung für die Hauptleistung – bestehend aus Durchführung und Dokumentation der Schutzimpfung – um 3,0 % auf 11,00 Euro.
Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Vergütung für Grippeimpfungen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und berücksichtigt die Kostenentwicklung in den Apotheken. Grundlage ist die im Oktober 2025 zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband geschlossene Vergütungsvereinbarung nach § 132e Abs. 1a SGB V. Diese sieht eine festgelegte Systematik mit definierten Kriterien für die jährliche Anpassung der Vergütung vor.
Honoraranpassung bei COVID-19-Impfungen ab 1. September
Mit der Honoraranpassung der Grippeimpfungen in der Apotheke wird auch das Honorar der COVID-19-Impfungen angepasst. Der bekannte Vertriebsweg bleibt jedoch bis auf weiteres bestehen.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!