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ABGABEFRAGE
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Dosierkapsel auf GKV-Rezept
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Wir haben einen Patienten, der von seiner Krankenkasse den Mighty+ Vaporizer genehmigt bekommen hat. Er hat in der Anleitung gelesen, dass für jede Inhalation ein neues Lippenteil (PZN 18045612) plus Dosierkapsel (PZN 13766749) verwendet werden muss. Er hat nun bei uns nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Dosierkapseln und Lippenteile zulasten der Techniker Krankenkasse verordnet werden können. Die Firma hat uns schon telefonisch bestätigt, dass beides normalerweise übernommen wird. Jetzt haben beide Produkte aber keine Hilfsmittelnummer.
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Können Sie uns weiterhelfen?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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Neues Servicematerial von Vayamed
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Herstellungsanleitung für Cannabinoid-haltige Hartkapseln auf Basis von Vayamed Cannabisextrakten
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Ab sofort können Apotheken Hartkapseln auf Basis von Vayamed Cannabisextrakten mit Hilfe der Vayamed-Herstellungsanleitung herstellen.
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Vorteile von Hartkapseln
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Die Cannabisextrakt-Einnahme als Hartkapseln kann für verschiedene Personengruppen von Vorteil sein. Vor allem für ältere Patientinnen und Patienten mit motorischen Einschränkungen oder einer Sehschwäche ist die Einnahme von Hartkapseln vorteilhaft. Denn die Gefahr einer Unter- oder Überdosierung ist im Gegensatz zu der Einnahme von Tropfen reduziert, da jede Kapsel eine genau definierte Menge an Extrakt enthält. Außerdem eignet sich die Einnahme von Hartkapseln auch für Personen, die sensibel auf den Geruch oder den Geschmack von Cannabisextrakten reagieren.
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Das breite Sortiment an Cannabisextrakten von Vayamed ermöglicht es, patientenindividuell die richtige Wirkstoffzusammensetzung und Dosierung der Hartkapseln zu erreichen.
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Wirkstoffmenge pro Kapsel
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| Vayamed Cannabisextrakte |
THC (max. Anzahl der Kapseln) |
CBD |
| 50/1 Vayamed Cannabisextrakt 30 ml |
2,5 mg (ca. 600) |
< 1 mg |
| 25/1 Vayamed Cannabisextrakt 30 ml |
2,5 mg (ca. 300) |
< 1 mg |
| 25/25 Vayamed Cannabisextrakt 30 ml |
2,5 mg (ca. 300) |
2,5 mg |
| 10/10 Vayamed Cannabisextrakt 30 ml |
2,5 mg (ca. 120) |
2,5 mg |
| 10/50 Vayamed Cannabisextrakt 30 ml |
2,5 mg (ca. 120) |
12,5 mg |
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Tab.: Übersicht verschiedener Kapsel-Rezepturen auf Basis von Vayamed Cannabisextrakten für eine Dosierung von 2,5 mg THC
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Herstellungsanleitung
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Vayamed als wichtiger Partner der Apotheken in der Cannabinoid-Therapie hat für die Apotheken eine Rezeptur von Cannabinoid-haltigen Hartkapseln auf Basis von Vayamed Cannabisextrakten entwickelt. Die Herstellung ist angelehnt an die DAC/NRF-Rezepturen 22.7. und 22.17. sowie die allgemeinen Hinweise nach I.9.33 und die NRF-Stammzubereitung S.44. In der dazugehörigen Herstellungsanleitung finden die Apotheken neben einer genauen Schritt-für-Schritt-Anleitung ebenfalls die genauen Einwaagen für die verschiedenen Extrakte und Wirkstärken. Diese müssen von der Apotheke nur noch mit der verordneten Anzahl an Kapseln multipliziert werden.
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Service
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Vayamed bietet neben einem umfangreichen Sortiment umfassende Informationsmaterialien von der Produktkarte für die Hartkapseln bis hin zur Taxierungshilfe an. Bei Fragen erreichen Sie die Fachberatung unter service@vayamed.com oder telefonisch unter 030 6794 7944.
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Bildquelle: Vayamed GmbH
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AKTUELLES
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Legalisierung Cannabis
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Ab April legal kiffen?
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Der Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach hatte die Legalisierung von Cannabis eigentlich zum Jahreswechsel geplant. Die Pläne haben sich jedoch in Rauch aufgelöst. Der neue Zeitplan sieht den Eigenanbau und Besitz jetzt für den 01.04.2024 und die Einführung von Cannabis-Clubs für den 01.07.2024 vor.
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H_Ko – stock.adobe.com
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Tilray® Quick-ID THC-/CBD-Schnelltest – jetzt noch einfacher!
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Identitätsprüfung schnell, genau und kostengünstig
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Die Identitätsprüfung von Cannabisextrakten und -blüten leicht gemacht, mit dem neuen Tilray® Quick-ID THC-/CBD-Schnelltest.
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Die Vorteile des bisherigen Quick-ID Tests gegenüber der DC (Prüfergebnis bereits nach 5–10 Minuten, alle erforderlichen Prüfsubstanzen im Testkit enthalten, keine Kühlung oder Lagerung im BtM-Schrank erforderlich, keine hohen Material-Anschaffungskosten) wurden nun noch um weitere entscheidende Vorteile komplementiert – bei gleichbleibender PZN (PZN 16735689) und konstanter Verfügbarkeit.
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© Tilray Deutschland GmbH
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Verbesserungen
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- Jetzt noch geringere Probenmengen als vorher nötig: nur noch 20 mg statt 100 mg Blüte und nur noch 0,1 ml statt 0,25 ml Extrakt.
- Jetzt noch einfacher: Vereinfachung und Verringerung der durchzuführenden Prüfschritte z. B. bei den Blüten, kein Erhitzen der Blüte mehr notwendig im Rahmen der ID-Prüfung.
- Jetzt noch umfangreicher validiert als zuvor: mehr als 20 durchgeführte Validierungen.
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Experten sind überzeugt
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„Nachdem ich Einblicke in die Validierungsunterlagen des Tilray Quick-ID THC-/CBD-Schnelltests erhalten habe, halte ich diesen Test für sehr praktikabel. Meiner Meinung nach kann dieser Test alternativ zur klassischen Dünnschichtchromatographie eingesetzt werden, wodurch sich der prüftechnische Aufwand auf ein Mindestmaß reduziert. Besonders für nicht auf Cannabis spezialisierte Apotheken wird dadurch die Abgabe von Cannabisextrakten und Cannabisblüten noch interessanter.“
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Michael Becker, Pharmazierat, Inhaber der Lender Apotheke Sasbach und der Stadt-Apotheke Gengenbach
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Bezugsmöglichkeiten
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- Erhältlich über den vollsortierten Großhandel oder über Tilray direkt.
- Angebot: Bei Bestellung von mind. 10 Quick-ID Tests über den Tilray Webshop reduziert sich der Stückpreis von 14,95 € auf 13,95 €.
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Service
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- Telefonische Beratung als Service für Sie: Kontaktieren Sie das Tilray® Kompetenzzentrum für Ihre Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).
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Erhalten Sie mehr Informationen zum umfangreichen Cannabisblüten- und Cannabisextrakt-Portfolio von Tilray®:
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Reisen mit Cannabis
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Mit medizinischem Cannabis zu verreisen ist genauso möglich wie mit anderen Betäubungsmitteln. Dabei ist zu beachten, dass nur die Menge mitgenommen werden darf, die den Bedarf für die Reisezeit abdeckt, und dass nur die Person, die das medizinische Cannabis verordnet bekommen hat, dieses mit sich führen darf. Ein Übertragen auf eine andere Person ist nicht möglich. Außerdem muss unterschieden werden, ob es sich um eine Reise in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens handelt oder nicht.
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efks – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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