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Cannabis-News

20. Dezember 2023

ABGABEFRAGE

Dosierkapsel auf GKV-Rezept

Wir haben einen Patienten, der von seiner Kranken­kasse den Mighty+ Vaporizer genehmigt bekommen hat. Er hat in der Anleitung gelesen, dass für jede Inhalation ein neues Lippen­teil (PZN 18045612) plus Dosier­kapsel (PZN 13766749) verwendet werden muss. Er hat nun bei uns nach­ge­fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Dosier­kapseln und Lippen­teile zulasten der Techniker Kranken­kasse verordnet werden können. Die Firma hat uns schon telefonisch bestätigt, dass beides normaler­weise über­nommen wird. Jetzt haben beide Produkte aber keine Hilfs­mittel­nummer.

Können Sie uns weiter­helfen?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com

Zum DAP Report Medizinische Cannabisblüten

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Neues Service­material von Vayamed

Herstellungs­anleitung für Cannabinoid-haltige Hart­kapseln auf Basis von Vayamed Cannabis­extrakten

Ab sofort können Apotheken Hart­kapseln auf Basis von Vayamed Cannabis­extrakten mit Hilfe der Vayamed-Herstellungs­anleitung her­stellen.

Vorteile von Hart­kapseln

Die Cannabis­extrakt-Ein­nahme als Hart­kapseln kann für verschiedene Personen­gruppen von Vorteil sein. Vor allem für ältere Patientinnen und Patienten mit motorischen Ein­schränkungen oder einer Seh­schwäche ist die Ein­nahme von Hart­kapseln vorteil­haft. Denn die Gefahr einer Unter- oder Über­dosierung ist im Gegen­satz zu der Ein­nahme von Tropfen reduziert, da jede Kapsel eine genau definierte Menge an Extrakt enthält. Außer­dem eignet sich die Ein­nahme von Hart­kapseln auch für Personen, die sensibel auf den Geruch oder den Geschmack von Cannabis­extrakten reagieren.

Das breite Sortiment an Cannabis­extrakten von Vayamed ermöglicht es, patienten­individuell die richtige Wirk­stoff­zusammen­setzung und Dosierung der Hart­kapseln zu erreichen.

Wirkstoff­menge pro Kapsel

Vayamed Cannabis­extrakte THC (max. Anzahl der Kapseln) CBD
50/1 Vayamed Cannabis­extrakt 30 ml 2,5 mg (ca. 600) < 1 mg
25/1 Vayamed Cannabis­extrakt 30 ml 2,5 mg (ca. 300) < 1 mg
25/25 Vayamed Cannabis­extrakt 30 ml 2,5 mg (ca. 300) 2,5 mg
10/10 Vayamed Cannabis­extrakt 30 ml 2,5 mg (ca. 120) 2,5 mg
10/50 Vayamed Cannabis­extrakt 30 ml 2,5 mg (ca. 120) 12,5 mg

Tab.: Übersicht verschiedener Kapsel-Rezepturen auf Basis von Vayamed Cannabis­extrakten für eine Dosierung von 2,5 mg THC

Herstellungs­anleitung

Vayamed als wichtiger Partner der Apo­theken in der Cannabinoid-Therapie hat für die Apotheken eine Rezeptur von Cannabinoid-haltigen Hart­kapseln auf Basis von Vayamed Cannabis­extrakten entwickelt. Die Herstellung ist ange­lehnt an die DAC/NRF-Rezepturen 22.7. und 22.17. sowie die allgemeinen Hinweise nach I.9.33 und die NRF-Stamm­zu­bereitung S.44. In der dazu­ge­hörigen Herstellungs­anleitung finden die Apotheken neben einer genauen Schritt-für-Schritt-Anleitung ebenfalls die genauen Ein­waagen für die verschiedenen Extrakte und Wirk­stärken. Diese müssen von der Apotheke nur noch mit der verordneten Anzahl an Kapseln multipliziert werden.

Service

Vayamed bietet neben einem umfang­reichen Sortiment um­fassende Informations­materialien von der Produkt­karte für die Hart­kapseln bis hin zur Taxierungs­hilfe an. Bei Fragen erreichen Sie die Fach­beratung unter service@vayamed.com oder telefonisch unter 030 6794 7944.

Bildquelle: Vayamed GmbH

Zur Arbeitshilfe Reisen mit Cannabisarzneimitteln

AKTUELLES

Legalisierung Cannabis

Ab April legal kiffen?

Der Bundes­minister für Gesundheit Karl Lauter­bach hatte die Legalisierung von Cannabis eigentlich zum Jahres­wechsel geplant. Die Pläne haben sich jedoch in Rauch auf­gelöst. Der neue Zeit­plan sieht den Eigen­anbau und Besitz jetzt für den 01.04.2024 und die Einführung von Cannabis-Clubs für den 01.07.2024 vor.

H_Ko – stock.adobe.com


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Zum Merkblatt Cannabis aus der Apotheke

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Tilray® Quick-ID THC-/CBD-Schnelltest – jetzt noch einfacher!

Identitäts­prüfung schnell, genau und kosten­günstig

Die Identitäts­prüfung von Cannabis­extrakten und -blüten leicht gemacht, mit dem neuen Tilray® Quick-ID THC-/CBD-Schnell­test.

Die Vorteile des bisherigen Quick-ID Tests gegen­über der DC (Prüf­ergebnis bereits nach 5–10 Minuten, alle erforderlichen Prüf­substanzen im Test­kit enthalten, keine Kühlung oder Lagerung im BtM-Schrank erforderlich, keine hohen Material-Anschaffungs­­kosten) wurden nun noch um weitere ent­scheidende Vorteile komple­mentiert – bei gleich­bleibender PZN (PZN 16735689) und konstanter Verfüg­barkeit.

Tilray® Quick-ID

© Tilray Deutschland GmbH


Verbesserungen

  • Jetzt noch geringere Proben­mengen als vorher nötig: nur noch 20 mg statt 100 mg Blüte und nur noch 0,1 ml statt 0,25 ml Extrakt.
  • Jetzt noch einfacher: Vereinfachung und Verringerung der durchzuführenden Prüfschritte z. B. bei den Blüten, kein Erhitzen der Blüte mehr not­wendig im Rahmen der ID-Prüfung.
  • Jetzt noch umfang­reicher validiert als zuvor: mehr als 20 durch­ge­führte Validierungen.

Experten sind überzeugt

„Nachdem ich Ein­blicke in die Validierungs­unter­lagen des Tilray Quick-ID THC-/CBD-Schnell­tests erhalten habe, halte ich diesen Test für sehr praktikabel. Meiner Meinung nach kann dieser Test alternativ zur klassischen Dünn­schicht­chromato­graphie einge­setzt werden, wodurch sich der prüf­technische Auf­wand auf ein Mindest­maß reduziert. Besonders für nicht auf Cannabis spezialisierte Apotheken wird dadurch die Abgabe von Cannabis­extrakten und Cannabis­blüten noch interessanter.“

Michael Becker, Pharmazierat, Inhaber der Lender Apotheke Sasbach und der Stadt-Apotheke Gengenbach

Bezugs­möglichkeiten

  • Erhältlich über den vollsortierten Großhandel oder über Tilray direkt.
  • Angebot: Bei Bestellung von mind. 10 Quick-ID Tests über den Tilray Webshop reduziert sich der Stück­preis von 14,95 € auf 13,95 €.

Service

  • Telefonische Beratung als Service für Sie: Kontaktieren Sie das Tilray® Kompetenz­zentrum für Ihre Fragen rund um das Thema Medizinal­cannabis unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).

Erhalten Sie mehr Informationen zum umfang­reichen Cannabis­blüten- und Cannabis­extrakt-Port­folio von Tilray®:

Mehr Informationen

Reisen mit Cannabis

Mit medizinischem Cannabis zu verreisen ist genauso möglich wie mit anderen Betäubungs­mitteln. Dabei ist zu beachten, dass nur die Menge mitge­nommen werden darf, die den Bedarf für die Reise­zeit abdeckt, und dass nur die Person, die das medizinische Cannabis verordnet bekommen hat, dieses mit sich führen darf. Ein Über­tragen auf eine andere Person ist nicht möglich. Außerdem muss unter­schieden werden, ob es sich um eine Reise in einen Mitglieds­staat des Schengener Abkommens handelt oder nicht.

efks – stock.adobe.com


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