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Rezeptur kompakt:
Cannabis und weitere Themen

6. August 2026

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Wichtige Neuerungen in der Rezeptur

Am 10. Juli 2026 hat der Bundes­rat die vom Bundes­gesund­heits­ministerium (BMG) vorge­legte Ver­ordnung zur Änderung der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) beraten und an mehreren Stellen angepasst. Mit dem Inkraft­treten der über­arbeiteten Ver­ordnung werden insbe­sondere die Vor­schriften zur Herstel­lung von Rezeptur­arznei­mitteln sowie die Anforderungen an die Identitäts­prüfung von Arznei­mitteln und Aus­gangs­stoffen um­fas­send neu geregelt. Welche Änderungen sonst noch auf die Apotheken zu­kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Bildquelle: CK Studio – stock.adobe.com

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Pentravan® – transdermale Grundlage für Hormonrezepturen

Die trans­dermale Anwendung von Hormonen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen personalisierter Hormon­therapien sind häufig indivi­duelle Dosierungen, Wirk­stoff­kombi­nationen oder alternative Appli­kations­formen gefragt. Mit Pentravan® steht Apotheken eine Creme­grundlage zur Verfügung, die speziell für die trans­dermale Wirkstoff­applikation entwickelt wurde.

© Fagron GmbH

So einfach geht die Herstellung

Der verordnete Wirkstoff wird wie bei anderen Creme-Rezepturen in die gebrauchsfertige Grundlage eingearbeitet – per Hand oder im Rührsystem. Für Hormone wie Estradiol, Estriol, Progesteron und Testosteron stehen geprüfte Rezepturvorschriften im Fagron Formulary zur Verfügung. Die dokumentierte Kompatibilität mit zahlreichen Wirkstoffen erleichtert zudem die Plausibilitätsprüfung und gibt zusätzliche Sicherheit bei der Rezepturherstellung im Apothekenalltag.

Dosierung und Anwendung

Die transdermale Applikation kann bei geeigneten Wirkstoffen eine Alternative zu oralen Darreichungsformen, Pflastern oder Injektionen sein. In Kombination mit dem Topi-CLICK® Dosiersystem ermöglicht Pentravan® eine definierte Abgabe pro Klick und unterstützt damit eine reproduzierbare Dosierung. Die Creme lässt sich leicht verteilen, zieht schnell ein und trägt zu einer einfachen Anwendung im Alltag bei.

Weitere Informationen und Downloads

AKTUELLES

Achtung, Cannabis­rezepturen: Das hat sich geändert

Für die Ver­sorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis­arznei­mitteln ist eine wichtige Änderung in Kraft getreten. Mit dem GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz wurden die Ver­ordnungs­möglichkeiten neu geregelt.

Darf man Rezepte aus dem Juli noch beliefern?

Daniel Ernst – stock.adobe.com

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ARX: Kanadisches Handwerk trifft deutsche Präzision

ARX-Cannabisblüten sind das Ergebnis von Fachwissen, kompromissloser Hingabe zum Detail und der festen Überzeugung, dass Patientinnen und Patienten Besseres verdienen.

Kanadisches Handwerk wird vereint mit deutscher Präzision. Dabei greift ARX auf jahrzehntelange Erfahrung aus Kanada zurück und überträgt dieses Wissen auf die EU-GMP-zertifizierte Produktionsanlage von Tilray (Aphria Rx in Neumünster).

© Tilray Deutschland GmbH

Dort sorgen umfassende Kontrolle und höchste Präzision dafür, jede Pflanze bis zu ihrem vollen genetischen Potenzial zu entwickeln. Jede Bedingung, jede Entscheidung ist darauf ausgelegt, diese Ausprägung kontinuierlich zu optimieren.

Wo ARX den Unterschied macht

Genetiken

Ausschließlich von Broken Coast aus Kanada – dutzende Phänotypen geprüft, nur die ausdrucksstärksten selektiert. „Broken Coast“-Genetiken sind in Deutschland exklusiv für ARX.

Anbau

High-Tech-Indoor-Anbau – alles unter einem Dach. Separate, klimatisierte Anbauräume – alle Parameter exakt auf die Bedürfnisse jeder einzelnen Sorte abgestimmt. Kontinuierliche Echtzeit-Überwachung.

Post harvest – Qualität entscheidet sich nach der Ernte

Trichomschonendes Trimmen, gezielte, schonende Trocknung zum Erhalt von Terpenen und Flavonoiden, keine Bestrahlung notwendig, strengste Qualitätskontrolle.

ARX-Portfolio und Verfügbarkeit

Exklusiv im deutschen Markt sind ARX-Cannabisblüten im Direktvertrieb bei Tilray erhältlich:

» Zur Bestellseite

Das dauerhaft in Deutschland angebaute Sortiment umfasst vier ausgewählte und langfristig verfügbare Kultivare. Die ARX-Varianten sind in den THC-Stärken THC25 / THC28 der folgenden Kultivare und Produkte erhältlich:

» AphriaRX Cannabisblüten PPV (Platinum Pave 34) (PDF)

» AphriaRX Cannabisblüten AMH (Amnesia Haze) (PDF)

» AphriaRX Cannabisblüten CTB (Cactus Breath) (PDF)

» AphriaRX Cannabisblüten CCC (Cherry Cheesecake) (PDF)

Weitere Informationen finden Sie hier:

@arx_grows auf Insta
Zu ARX – Premium-Cannabis
Zur Website von Tilray

Hinweis: Die Produkte von Tilray sind Substanzen zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zubereitung jeweils zu berücksichtigen.

RETAXFALL

Nullretax für Cannabis­rezeptur

Nachweis­pflicht für den Einkaufs­preis

Eine Apotheke, die regelmäßig Cannabis­präparate abgibt, berichtete uns kürzlich von der Retax eines Rezepts über ein Cannabis­extrakt.

Zentraler Punkt war der Apotheken-EK, der Basis für die Preis­berechnung ist. Da die GKV diesen nicht nach­voll­ziehen konnte, wurde auf null retaxiert.

Eskymaks – stock.adobe.com

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Suspensionen im Überblick

Eine Suspension ist ein disperses System, das aus einer festen, über­wiegend unlös­lichen Phase und einer flüssigen Phase besteht.

Die feste Phase enthält den oder die Wirk­stoffe in fein verteilten Partikeln mit einer Größe von etwa einem bis 100 Mikrometern.

Die flüssige Phase wird als Dispersions­mittel oder Suspensions­grund­lage bezeichnet.

S.Kobold – stock.adobe.com

Da Suspensionen instabile Zube­reitungen sind, neigen sie zur Phasen­trennung. Beim Stehen­lassen sinken die festen Partikel aufgrund der Schwer­kraft ab und bilden ein Sediment am Gefäß­boden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Herstellung von Suspensionen ankommt, welche Qualitäts­anforderungen zu beachten sind und welche Informationen Sie Ihren Kundinnen und Kunden bei der Abgabe vermitteln sollten.

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AKTUELLES

Erstes Cannabis-Fertig­arznei­mittel gegen Rücken­schmerzen zuge­lassen

Exilby® hat in Deutsch­land die Zulassung zur Behandlung chronischer Schmerzen des unteren Rückens erhalten.

Damit steht erstmals ein standardi­sierter Cannabis-Voll­spektrum-Extrakt für diese Indikation vor der Markt­einführung. Nach Angaben des Herstellers soll das Präparat im September in Deutsch­land und Öster­reich verfügbar sein. Die Zulas­sung reiht sich in eine Ent­wicklung ein, die sich bereits seit einigen Jahren ab­zeichnet: Cannabis­basierte Arznei­mittel werden zu­nehmend gezielt klinisch geprüft und indikations­bezogen bewertet.

H_Ko – stock.adobe.com

Bislang gibt es zugelassene Fertig­arznei­mittel mit Cannabinoiden in Deutsch­land nur für wenige gesicherte Indikationen, etwa bei therapie­resistenter Spastik bei Multipler Sklerose, Übel­keit und Erbrechen unter Chemo­therapie sowie bestimmten seltenen Epilepsie­formen.

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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