Heimversorgung: E-Rezepte können direkt an die versorgende Apotheke übermittelt werden
Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte und die dazugehörigen Zugangsdaten zur Einlösung direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) schafft dafür eine Ausnahme vom bisherigen Zuweisungsverbot – und entlastet Praxen, die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner versorgen.
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Personen, die dauerhaft ein bestimmtes Arzneimittel einnehmen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine ärztliche Verordnung mit ihren Arzneimitteln versorgen, wenn dies im Akutfall erforderlich ist und keinen Aufschub erlaubt.
In dem folgenden FAQ werden die wichtigsten Fragen zur Abgabe nach § 48a AMG beantwortet.
Aktuelles: Biologika-Austausch – Stimmungsbild in der Apotheke; Hitzevorsorge; DeutschesApothekenPortal neu aufgelegt; #1KindProApotheke; Jodblockade; mentale Gesundheit, Klimakrise und der Apothekenalltag
pDL: Anwendungs- und Dosierungsfehler; Vergütung der pDL; pDL-Detektive; orale Antitumortherapien in der Apotheke
Beratung: Reiseapotheke; Sonnenschutz; Überdiagnostik bei Schilddrüsenerkrankungen; Notfalldose für den Kühlschrank
Interview: Biologika-Austausch in der Rheumatologie; Familienhörbuch; Wechseljahresbeschwerden – was unterstützt die Krankenkasse?
Marketing & Wirtschaft: Trends bei den Sonnenschutzmitteln; Marketing-Mix in Krisenzeiten; Rezepturabrechnung nach BSG-Urteil
Branchennews: Aktuelles für die Apothekenpraxis
Beilagen: Beratungskarte: fisiocrem Gel Forte Poster: Biologika in der Gastroenterologie Teamschulung: Schnelle Hilfe bei Magen-Darm-Beschwerden; Vegetarische
Verdauungsenzyme bei Bauchspeicheldrüsenschwäche; Mit Leichtigkeit die Schwere los!; Vitaprompt® – B-Vitamine für erhöhten Bedarf oder Mangel
Abgabehilfe: Biologikum Enbrel®
Arzneimittel mit Risiko für hitzebedingte Gesundheitsschäden
Bei hohen Temperaturen können Medikamente aus bestimmten Arzneistoffklassen gesundheitliche Risiken mit sich bringen – etwa durch eine Beeinträchtigung der körpereigenen Temperaturregulation, des Flüssigkeitshaushalts oder der Aufnahme und Abgabe von Wirkstoffen.
Einen Überblick über diese Arzneistoffklassen sowie über mögliche Risiken und geeignete Schutzmaßnahmen bietet diese Patienteninformation.
Uns liegt am Freitagnachmittag die klassische Hochpreiser-Verordnung einer Hochschulambulanz vor. Das Rezept ist zulasten einer Ersatzkasse ausgestellt.
Es sind zwei Wirkstoffverordnungen ohne Darreichungsform und ohne PZN, allerdings kommen nur jeweils ein Original und die bezugnehmenden Importe in Frage. Das Ausstellungsdatum ist mit vierstelliger Jahreszahl angegeben.
Können wir die beiden Verordnungen so retaxsicher abrechnen? Handelt es sich gar um eine Rezeptfälschung?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!