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Retax-News

9. Juli 2026

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Aktueller Retaxfall

Nullretax: Alternativabgabe bei Nichtverfügbarkeit

Nicht verfügbare Arzneimittel bestimmen weiterhin das Tagesgeschäft in Apotheken. Bei vielen Rezepten muss, ausgehend vom verordneten Mittel, nach einem verfügbaren, abgabefähigen Arzneimittel recherchiert werden. Mittlerweile wurden zwar in § 129 Abs. 2a Erleichterungen für Apotheken vereinbart, jedoch lässt sich auch damit nicht immer eine Alternative finden. Hält sich die Apotheke nicht an die rechtlichen Vorgaben, ist mit einer Retaxation zu rechnen – wie auch im folgenden Fall.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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AKTUELLES

Apotheker ohne Grenzen startet Nothilfe-Einsatz

Nach den verheerenden Erdbeben in Venezuela startet Apotheker ohne Grenzen (AoG) einen Not­hilfe-Einsatz:

AoG wird gemeinsam mit dem lang­jährigen Partner International Medical Corps (IMC) Teil eines mobilen Emergency Medical Teams sein und die Gesund­heits­ver­sorgung in der besonders schwer betroffenen Region La Guaira unter­stützen.

Bildquelle: Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V.

Mehr als eine Woche nach der Katastrophe ist die humanitäre Lage weiterhin dramatisch. Nach Angaben der Vereinten Nationen (Stand 03.07.2026) kamen bislang mindestens 2.645 Menschen ums Leben, 12.666 Menschen wurden verletzt und rund 15.000 Menschen haben ihr Zuhause verloren. Während Such- und Rettungs­maß­nahmen weiter­hin laufen, rückt nun die Gesund­heits­ver­sorgung der Über­lebenden in den Mittel­punkt der internationalen Hilfe.

Das mobile Emergency Medical Team besteht aus drei Ärztinnen und Ärzten, acht Pflege­fach­kräften und einer ehren­amtlichen Apothekerin von AoG. Gemeinsam versorgt das Team Patientinnen und Patienten direkt in den betroffenen Gemeinden und unter­stützt gleich­zeitig beschädigte oder überlastete Gesund­heits­ein­richtungen.

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Richtige Abgabe von Biologika

Enbrel®: breite Rabatt­vertrags­ab­deckung

Seit dem 1. April 2026 gelten neue Vor­gaben für den Aus­tausch bio­logischer Arznei­mittel in der Apotheke.

Nach § 40c der Arzneimittel-Richt­linie kann unter bestimmten Voraus­setzungen ein Aus­tausch zwischen Referenz­bio­logikum und Bio­similar sowie zwischen Bio­similars erfolgen, sofern diese auf das­selbe Referenz­arznei­mittel zuge­lassen sind. Rabattierte Arznei­mittel sind dabei bevor­zugt abzu­geben.

© Pfizer Pharma GmbH

Für Apotheken bedeutet das: Bei bio­logischen Arznei­mitteln spielt die Rabatt­ver­trags­situation eine zentrale Rolle bei der Aus­wahl des abzu­gebenden Präparats. Enbrel® mit dem Wirk­stoff Etanercept ver­fügt aktuell über eine um­fas­sende Rabatt­ver­trags­ab­deckung und kann damit in vielen Ver­sorgungs­situationen vor­rangig abgabe­relevant sein.1 Gibt es mehrere rabatt­be­günstigte Fertig­arznei­mittel, darf die Apotheke gemäß § 11 Rahmen­vertrag frei unter den Rabatt­partnern wählen, unab­hängig davon, welcher Preis in der Taxe hinter­legt ist.2

» Zur Unterstützung gibt es die Abgabe­hilfe Enbrel® (PDF)

Ein Austausch ist nur möglich, wenn Wirk­stärke und Packungs­größe mit der Ver­ordnung über­ein­stimmen und eine gleiche oder aus­tausch­bare Dar­reichungs­form vor­liegt. Ist die Darreichungs­form formal gleich, muss zusätz­lich auch das Be­hältnis über­ein­stimmen, etwa Fertig­spritze, Fertig­pen oder Patrone. Zudem muss das abzu­gebende Arznei­mittel mindestens für die gleichen Applikations­arten und für ein gleiches Anwendungs­gebiet zuge­lassen sein.2

Gerade bei Biologika mit speziellen Applikations­systemen ist eine sorg­fältige Prüfung wichtig. Enbrel® steht in mehreren Darreichungs­formen zur Ver­fügung, darunter Fertig­spritzen, Fertig­pens und das SMARTCLIC-System mit Einweg­kartuschen.3–7 Bei einem Wechsel des Applikations­systems können An­wendungs­fehler oder Un­sicher­heiten bei Patien­tinnen und Patienten auftreten. Eine pharma­zeutische Beratung bleibt daher ein wichtiger Bestand­teil der sicheren Ver­sorgung.

Lassen sich mögliche Probleme im Einzel­fall auch durch Beratung nicht aus­räumen, können Pharma­zeutische Bedenken geltend gemacht werden. Dies gilt insbe­sondere dann, wenn ein Wechsel des Präparats oder Applikations­systems die sichere Anwen­dung gefährden könnte.

Die folgende Abgabe­hilfe zeigt die wichtigsten Punkte zur Substitution bio­logischer Arznei­mittel am Beispiel von Enbrel®.

Jetzt zur Abgabe­hilfe (PDF)

» Pflichttext (PDF)

Quellen:
1 LAUER-TAXE® Online 4.0, Stand: Juli 2026
2 Rahmenvertrag über die Arznei­­mittel­­ver­­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: April 2026
3 Fachinformation Enbrel® 10 mg für Kinder und Jugend­­liche, aktueller Stand
4 Fachinformation Enbrel® 25 mg, aktueller Stand
5 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektions­­lösung im Fertig­pen, aktueller Stand
6 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektions­­lösung in Fertig­spritze, aktueller Stand
7 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektions­­lösung in einer Patrone für Dosier­gerät, aktueller Stand

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DAZ+ INFORMIERT

Aspirationsgefahr

Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge nur in Wasser auflösen

Nur in Wasser zerfallen lassen, nur voll­ständig zerfallene Vitamin-D-Tabletten verab­reichen und keine Tablette in der Wangen­tasche platzieren – dazu sollten Apotheker bei der Abgabe von Arznei­mitteln zur Rachitis- und Karies­prophylaxe wie Zymafluor, D-Fluoretten, Vigantol zwingend beraten.

fotoduets – stock.adobe.com

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