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28. Mai 2026

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Substitution von Biologika

Enbrel®: breite Rabatt­vertrags­ab­deckung

Mit Inkraft­treten der Neu­regelung gemäß § 40c der Arznei­mittel Richt­linie des G-BA zum 1. April 2026 ist die auto­ma­tische Substi­tution von Bio­logika in der Apo­theke möglich. Dabei kann – unter Beach­tung der gesetz­lichen Vor­gaben – ein Aus­tausch in beide Rich­tungen zwischen Referenz­bio­logi­kum und Bio­similar sowie zwischen Bio­similars erfolgen, sofern diese auf das­selbe Referenz­bio­logikum zuge­lassen sind. Rabattierte Arznei­mittel sind dabei bevor­zugt abzu­geben.

Voraus­setzungen für einen solchen Aus­tausch sind, dass das abzu­ge­bende Präparat in Wirk­stärke und Packungs­größe mit der Ver­ordnung über­ein­stimmt sowie über eine gleiche oder aus­tausch­bare Dar­reichungs­form verfügt. Ist die Dar­reichungs­form formal gleich, muss zu­sätz­lich auch das Be­hältnis über­ein­stimmen, etwa in Form von Fertig­spritze, Fertig­pen oder Patrone. Darüber hinaus muss das Arznei­mittel mindes­tens für die gleichen Appli­kations­arten sowie für ein gleiches An­wendungs­gebiet zuge­lassen sein. Die konkrete Reihen­folge der Ab­gabe richtet sich nach den Vor­gaben des Rahmen­vertrags.

Abb.: SMARTCLIC-Injektions­system
plus Kartuschen (© Pfizer)

Enbrel® (Wirk­stoff: Etanercept) ist ein bio­techno­lo­gisch her­ge­stelltes Arznei­mittel (Bio­logikum), das seit dem Jahr 2000 in Deutsch­land erhältlich ist. Das Original­produkt von Pfizer verfügt der­zeit über eine breite Rabatt­vertrags­ab­deckung für einen Groß­teil der Ver­sicherten und ist daher in vielen Fällen vor­rangig abzu­geben.1 Durch die neuen Vor­gaben bezüg­lich des Aus­tauschs von bio­lo­gischen Arznei­mitteln sind Apo­theken dazu ver­pflichtet, auch unter bio­lo­gischen Arznei­mitteln vor­rangig ein rabat­tiertes Arznei­mittel für die Ab­gabe aus­zu­wählen. Um einen Aus­tausch auf wirk­stoff­gleiche Arznei­mittel zu ver­hindern, können bei fehlen­dem Aut-idem-Kreuz Pharma­zeutische Bedenken ange­meldet werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Aus­tausch zwischen Original und Re- bzw. Parallel­import auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz mög­lich ist.2 Da Enbrel® über eine breite Rabatt­vertrags­ab­deckung verfügt, kann es in vielen Fällen vor­rangig abge­geben werden.

Gerade bei speziellen Applikations­systemen wie Pens oder Fertig­spritzen sollte ein Aus­tausch besonders sorg­fältig abge­wogen werden. Fehler bei der An­wendung oder bei der Lagerung können die Therapie beein­trächtigen. Eine umfassende Beratung der Patien­tinnen und Patien­ten ist daher uner­lässlich. Lassen sich mögliche Probleme im Einzel­fall auch durch Auf­klärung nicht aus­räumen, können Pharma­zeutische Bedenken ange­bracht werden. Enbrel® mit dem Wirk­stoff Etanercept steht in einer Viel­zahl von Dar­reichungs­formen zur Verfügung – von Infusions- und Injektions­lösungen über Fertig­spritzen bis hin zu Fertig­pens.3,4

Die folgende Abgabe­hilfe schildert die Vorgehens­weise bei der Substi­tution von bio­lo­gischen Arznei­mitteln am Bei­spiel von Enbrel®.

Zur Abgabehilfe (PDF)

» Pflichttext (PDF)

Quellen:
1 LAUER-TAXE® Online 4.0, Stand: Mai 2026
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: April 2026
3 Gebrauchs­information Enbrel® 25 mg, aktueller Stand
4 Gebrauchs­information Enbrel® 50 mg, aktueller Stand

Bildquelle Headerbild: I Viewfinder– stock.adobe.com

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Erhält eine Apotheke eine Retax über ein gefälschtes Rezept, so ist es erfahrungs­­gemäß schwierig, über einen Ein­spruch erfolg­reich gegen diese Retax vorzugehen.

Dabei ist es für Apotheken in vielen Fällen sehr schwierig bis bei­nahe unmöglich, eine Fälschung recht­­zeitig aufzu­decken – vor allem bei der Viel­zahl von Rezepten, die täglich in Apo­theken beliefert werden.

Thomas Reimer – stock.adobe.com

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Zerbor – stock.adobe.com

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