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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: assistierte Telemedizin
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Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) hat der Gesetzgeber bereits 2024 die Rahmenbedingungen für digitale Versorgungsangebote und telemedizinische Anwendungen geschaffen.
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Apotheken können verschiedene Maßnahmen der assistierten Telemedizin anbieten, denn sie verfügen über besondere Voraussetzungen: Sie sind flächendeckend verfügbar – auch in strukturschwachen Regionen –, genießen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und bieten einen einfachen, wohnortnahen Zugang zu gesundheitlicher Beratung. Flexible Öffnungszeiten sowie die langjährige persönliche Bindung zu vielen Kundinnen und Kunden erleichtern zusätzlich die Integration telemedizinischer Angebote in die bestehende Versorgung.
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Die enge Verzahnung ärztlicher und pharmazeutischer Expertise kann die Patientenversorgung verbessern, zur unmittelbaren Einlösung der verordneten E-Rezepte führen und neue abrechenbare Dienstleistungen ermöglichen. Wenn das BMG zustimmt, könnten Apotheken bereits ab dem 1. Juli für die assistierte Telemedizin anfangs einen Betrag von 30 € abrechnen. In jedem Fall wird die Position der Apotheke als moderner Gesundheitsdienstleister gestärkt.
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Vor diesem Hintergrund möchten wir mit dieser Umfrage erfassen, wie Apotheken das Potenzial assistierter Telemedizin einschätzen.
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Wie bewerten Sie grundsätzlich das Potenzial assistierter Telemedizin für Apotheken?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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AKTUELLES
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Fampridin – MS-Medikament nur noch mit hohen Mehrkosten im Handel
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Fampridin wird zur Verbesserung der Gehfähigkeit bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose (MS) und bestehender Gehbehinderung eingesetzt. Bis Ende April waren in der ABDA-Datenbank noch zahlreiche Generika gelistet. Seit dem 1. Mai sind diese infolge eines Rückrufs jedoch sämtlich als nicht mehr abgabefähig gekennzeichnet.
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Hintergrund ist ein erfolgreich geführter Rechtsstreit des Originalherstellers Merz Therapeutics, der die Vertriebsrechte für das Originalpräparat Fampyra® hält. Patientinnen und Patienten, die bislang mit Generika versorgt wurden, müssen nun auf das Originalpräparat Fampyra® bzw. entsprechende Importe umgestellt werden.
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Bild: KI-generiert
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Für die Betroffenen ist dies jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, da sowohl das Originalpräparat als auch die Importe den Festbetrag überschreiten. Neben der gesetzlichen Zuzahlung fallen für Versicherte derzeit Mehrkosten von 40,41 Euro für eine 2-Wochen-Therapie bzw. 72,55 Euro für eine 4-Wochen-Therapie an.
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Aus Apotheken wird bereits berichtet, dass einige Patientinnen und Patienten ihre Verordnungen aufgrund der hohen Eigenbeteiligung nicht einlösen. Zudem sind zurzeit auch einige Packungsgrößen des Originals schon nicht mehr lieferbar, was die Versorgung weiter einschränkt.
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AKTUELLES
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Assistierte Telemedizin
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Startschuss für Apotheken am 1. Juli 2026
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Ab dem 1. Juli 2026 könnten Apotheken bundesweit die assistierte Telemedizin anbieten. Grundlage ist ein jetzt ergangener Schiedsspruch, der die bislang offene Vergütungsfrage geklärt hat.
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Darauf weist die ABDA in einer aktuellen Presseinformation hin. Versicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch grundsätzlich Anspruch auf diese Leistung.
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Bild: KI-generiert
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
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Thema: Nutzung des Medikationsplans
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Vor gut einem Jahr, am 29. April 2025, startete bundesweit die ePA für alle. Für Apotheken ist vor allem die elektronische Medikationsliste (eML) von Bedeutung.
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Die eML ist die Medikationshistorie der Patientinnen und Patienten über alle elektronisch verordneten und abgegebenen Arzneimittel. Bei eingesteckter Gesundheitskarte kann das Apothekenpersonal Einsicht in die eML seiner Patientinnen und Patienten nehmen und somit auch diese Medikationen zum Aufdecken von Kontraindikationen und Wechselwirkungen heranziehen.
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momius – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Kann Wegovy zulasten der GKV abgerechnet werden?
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Wir stellen uns die Frage, ob Wegovy zulasten der GKV abgerechnet werden kann, wenn der Grund ein erhöhter BMI ist.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Wie viel mg des gut verträglichen Mönchspfefferfrüchte-Extrakts Ze 440 gilt laut klinischer Studie1 als optimale Dosierung zur Behandlung von PMS?
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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Bildquelle: DAP Networks GmbH
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1 Schellenberg. Dose-dependent efficacy of the Vitex agnus cestus extract Ze 440 in patients suffering from premenstrual syndrome. Phytomedicine 2012; 19(14): 1325–1331. https://doi.org/10.1016/j.phymed.2012.08.006
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» Pflichttext (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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