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Retax-News

14. Dezember 2023

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AKTUELLE RETAXFALLE

E-Rezept: Was ist zu tun, wenn ein Arzneimittel keine Charge besitzt?

Während nach und nach mehr E-Rezepte in Apotheken eingelöst werden, tauchen auch mehr und mehr Probleme auf, die noch gelöst werden sollten, bevor es dazu erste Retaxationen gibt. Ein derzeit häufig angesprochenes Problem ist die Angabe der Charge, die bei authentifizierungspflichtigen Arzneimitteln in den Abgabedatensatz eingepflegt werden muss.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Verband­mittel: auf die korrekte Verordnung achten

Ist eine Verordnung über ein Verbandmittel nicht eindeutig ausgestellt oder ein nicht verfügbarer Import verordnet, besteht Handlungsbedarf. Das Rezept sollte spezifiziert bzw. auf ein lieferbares Verbandmittel (z. B. ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019) geändert werden.

Bei der Abgabe unterstützt Sie die DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandstoffen auf GKV-Rezept“!

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NEU: FerApplic® – Eisen­carboxy­maltose von Hexal

FerApplic® auf einen Blick:

  • Wirtschaftliche Alter­native zum Erst­an­bieter­produkt1,2
  • Gewohnt günstige Preise von Hexal
  • Breite Rabatt­vertrags­ab­deckung zum 01.12.2023 für ca. 68 % der GKV-Versicherten3
  • Herstellung in der EU
Zum Aktionsblatt (PDF)

© Hexal AG


FerApplic® hat die gleiche Indi­kation, Wirk­stoff­zusammen­setzung und Darreichungs­form wie das Erst­anbieter­präparat.1,4,5

Attraktives Angebot zur Ein­führung!

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1 Generikum gem. § 24 b AMG zu Ferinject® (Erst­an­bieter­produkt); Ferinject® ist eine einge­tragene Marke der Vifor Pharma Deutschland GmbH, München.
2 Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2023
3 TED & ASP Monitor. Open-House-Verträge nach § 130 a Abs. 8 SGB V; ein Teil der Kranken­kassen hat keine Rabatt­verträge aus­ge­schrieben.
4 Fachinformation FerApplic® 50 mg/ml, Stand: 05/2023
5 Fachinformation Ferinject® 50 mg Eisen/ml (Erst­anbieter­produkt), Stand: 04/2023

» Pflichttext (PDF)

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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel

Das BfArM hat die Dringlich­keits­liste der Kinder­arznei­mittel für den Winter 2023/2024 nun PZN-basiert veröffentlicht. Im Falle der Nicht­­verfüg­bar­keit eines Arznei­­mittels, das auf der „Dring­lich­­keits­­liste Kinder­­arznei­­mittel“ auf­ge­­führt ist, sollen die Apotheken das ver­ordnete Arznei­­mittel gegen ein wirk­­stoff­­gleiches, in der Apotheke her­ge­­stelltes Arznei­­mittel auch in einer anderen Darreichungs­­form oder gegen ein wirk­­stoff­­gleiches Fertig­­arznei­­mittel in einer anderen Darreichungs­­form ohne Arzt­­rück­­sprache aus­­tauschen dürfen. Die Vergütung für die Herstellung und Ab­gabe richtet sich nach den Vor­schriften der Arznei­­mittel­­preis­­ver­ordnung. Die Aus­tausch­­regeln sollen sowohl für GKV-Versicherte als auch für Privat­patienten gelten.

momius – stock.adobe.com


Unsere Frage lautete daher:

Fühlen Sie sich über die Dringlichkeitsliste und die damit verbundenen Austauschregeln gut informiert?

Lesen Sie hier das Ergebnis
Zum Weihnachts-Click'n'Quiz

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Neurokinin-Rezeptorantagonist

Fezolinetant – hormonfreie Therapieoption bei Wechsel­jahrs­beschwerden erhält EU-Zulassung

Für die Therapie von vasomotorischen Beschwerden – etwa Hitzewallungen und nächtliche Schweißausbrüche – während der Menopause ist seit wenigen Tagen ein neuer Wirkstoff in der EU zugelassen. Das Besondere an Fezolinetant: Es handelt sich hierbei um einen nicht hormonellen Wirkstoff, der auch für Frauen geeignet ist, bei denen eine hormonelle Behandlung kontraindiziert ist.

fizkes – stock.adobe.com


Mehr auf DAZ.online
Zur Arbeitshilfe Pharmazeutische Bedenken

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