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Impf-News

13. Dezember 2023

ABGABEFRAGE

Impfstoffe auf GKV-Rezept

Wir haben in letzter Zeit häufiger Verordnungen über Impfstoffe auf GKV-Rezept und wollten nun mal fragen, ob Impfstoffe überhaupt zulasten der Krankenkasse verordnet werden können.

Dabei handelt es sich um die Grippeimpfstoffe Influsplit und Efluelda für einzelne Erwachsene (nicht als Sprechstundenbedarf) sowie Bexsero und Pneumovax.

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Bildquelle: KI Adobe Firefly

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Jetzt erhältlich: NUVAXOVID™ XBB.1.5

Der protein­basierte und varianten­adaptierte Impf­stoff von Novavax NUVAXOVID™ XBB.1.51 ist aus­ge­liefert und kann verimpft werden. Die Ständige Impf­kommission (STIKO) empfiehlt an die Variante XBB.1.5 ange­passte Impf­stoffe zur Auf­frisch­impfung.2

NUVAXOVID™ XBB.1.5 ist der­zeit der einzige verfüg­bare protein­basierte COVID-19-Impf­stoff in Deutsch­land3 und für Personen ab 12 Jahren zugelassen.1 Protein-Unter­einheiten­platt­formen sind bereits eine bewährte Grund­lage für den Schutz vor Influenza, Hepatitis B und HPV.4

© Novavax


Das Adjuvans Matrix-M, das zur Verbes­serung der Immun­antwort beiträgt, ist ebenfalls einzig­artig auf dem deutschen Markt. Es wird aus dem Seifen­rinden­baum (Quillaja saponaria) herge­stellt und ist komplett aluminium­frei.1 Matrix-M wird in Uppsala (Schweden) herge­stellt.5

Varianten­adaptierte Impf­stoffe sind seit Juni 2023 von der STIKO zur Auf­frisch­impfung empfohlen. NUVAXOVID™ ist der einzige protein­basierte Impfstoff mit STIKO-Empfehlung. Neben NUVAXOVID™ XBB.1.5 haben noch die varianten­ange­passten mRNA-Impf­stoffe Comirnaty® und Spikevax® eine Empfehlung zur Auf­frischungs­impfung von der STIKO.

Eine Auf­frisch­impfung wird insbesondere Personen empfohlen, die einen oder mehrere Risiko­faktoren für einen schweren COVID-19-Verlauf auf­weisen. Dazu gehören u. a. Personen mit chronischen Erkrankungen der Atem­wege, chronischen Herz-Kreis­lauf-, Leber- und Nieren­erkrankungen, Diabetes mellitus und anderen Stoff­wechsel­erkrankungen.2

Die Sicherheit und Wirksam­keit von NUVAXOVID™ XBB.1.5 wird aus den Sicherheits- und Wirksam­keits­daten zum NUVAXOVID™(Original, Wuhan-Stamm/Wildtyp)-Impf­stoff und den Sicherheits- und Immun­ogenitäts­daten zu dem an Omicron BA.5 ange­passten Impf­stoff abge­leitet.

Weitere Informationen zu dem protein­basierten Impf­stoff finden Sie in der von der Bundes­apotheker­kammer akkreditierten Fort­bildung:

Zur BAK-Fortbildung

Weitere Informationen zu COVID-19-Impf­stoffen liefert Ihnen eine Arbeits­hilfe. Zudem steht eine Arzt­information zur Weiter­gabe an nahe­gelegene Arzt­praxen zur Verfügung.

» Zur Arbeitshilfe zu COVID-19-Impfstoffen

» Zur Arztinformation

» Pflichttext (PDF)

Quellen:

1. Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels der EU zu NUVAXOVID™ XBB.1.5. 10/23. Novavax CZ a.s.

2. STIKO/RKI: Epidemiologisches Bulletin 21/2023, update 05.06.2023, Germany (v1.0) - STIKO recommendation for XBB.1.5 (p.4)

3. STIKO/RKI: Stellungnahme der STIKO anlässlich der Zulassung von XBB.1.5-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffen für die Auffrischimpfung von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Stellungnahme-COVID-19-Varianten-adaptierte-Impfstoffe.html

4. Cid, R.; Bolívar, J. Platforms for Production of Protein-Based Vaccines: From Classical to Next-Generation Strategies.Biomolecules 2021, 11, 1072. https://doi.org/10.3390/biom11081072

5. Linda Stertman, Anna-Karin E. Palm, Behdad Zarnegar, Berit Carow, Carolina Lunderius Andersson, Sofia E. Magnusson, Cecilia Carnrot, Vivek Shinde, Gale Smith, Gregory Glenn, Louis Fries & Karin Lövgren Bengtsson (2023) The Matrix-M™ adjuvant: A critical component of vaccines for the 21st century, Human Vaccines & Immunotherapeutics, 19:1, 2189885, DOI: 10.1080/21645515.2023.2189885

AKTUELLES

RSV-Prophylaxe als Satzungs­leistung

Die Techniker Kranken­kasse (TK) über­nimmt als Satzungs­leistung die RSV-Prophy­laxe für Kinder bis zur Voll­endung des 12. Lebens­monats mit hohem Risiko für schwere Verläufe.

Dr_Microbe – stock.adobe.com


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Start der RSV-Saison 2023/2024

Auch in dieser Winter­saison nehmen die Fälle akuter respiratorischer Atem­wegs­erkrankungen wie dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) wieder zu. Deutlich gestiegen sind vor allem die schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI) bei Kindern zwischen 0 und 4 Jahren. In der 47. Kalender­woche erhielten 72 % der SARI-Fälle unter 2 Jahren eine RSV-Diagnose.1

Was ist RSV?

Das RS-Virus ist weltweit verbreitet und stellt die häufigste Ursache für Bronchiolitis bei Säuglingen dar.2 Es wird ange­nommen, dass im Verlauf des ersten Lebens­jahrs zwischen 50 % und 70 % der Kinder eine RSV-Infektion durch­machen und bis zum Ende des zweiten Lebens­jahrs nahezu alle Kinder mindestens einmal an RSV erkrankt sind.3 Vergleichbar mit der Grippe treten die Infektionen zyklisch auf, wobei die Inzidenz in Mittel­europa zwischen November und April am höchsten ist. Zu den häufigsten Symptomen gehören zu Beginn meist Schnupfen, nicht­produktiver Husten, evtl. Pharyngitis, die eher die oberen Atem­wege betreffen. Nach 1-3 Tagen können die Symptome auch die unteren Atem­wege (Bronchiolitis, Pneumonie, Tracheo­bronchitis) betreffen.2

Mögliche Präventions­strategien für den Schutz gegen RSV

Um schweren RSV-Verläufen bei Säuglingen vorzu­beugen, kommen derzeit monoklonale Anti­körper und die maternale Immunisierung in Frage. Humane lang­wirksame monoklonale Anti­körper wie Nirsevimab (Beyfortus®), der sich gegen die Präfusions­konformation des Fusions­proteins von RSV richtet, blockieren den Virus­eintritt in die Zelle und schützen so den Säugling vor einem schweren Verlauf der Erkrankung. Eine Einmal­dosis schützt über die Dauer einer typischen RSV-Saison (mindestens 5 Monate).4 Bei der maternalen Immunisierung wird hin­gegen ein passiver Immun­schutz des Säuglings durch die Impfung der Mutter erreicht.

Beide Strategien zur Prävention unter­scheiden sich vor allem in der Dauer des Impf­schutzes und in welcher Säuglings­population dieser erreicht werden kann. So hängt der Immun­schutz von der Immunogenität des Impf­stoffs bei der Mutter ab und wird durch den Zeit­punkt der Impfung bestimmt. Wie lange der Impf­schutz besteht, kann somit variieren. Früh­ge­borene Kinder erhalten somit möglicher­weise keinen voll­ständigen Schutz und sind nicht über die Gesamt­zeit einer RSV-Saison geschützt.5

Frischen Sie jetzt Ihr Beratungs­wissen zu RSV-Infektionen und deren Prävention auf!

Die Aktualisierung der BAK-zertifizierten Fort­bildung „Das Respiratorische Synzytial-Virus“ bietet Ihnen hilf­reiche Informationen zum Erkrankungs­bild und zu neuen Präventions­strategien gegen RSV.

Zur zertifizierten Fortbildung „Das Respiratorische Synzytial-Virus“
Zur zertifizierten Fortbildung

» Quellen und Pflichttext (PDF)

MAT-DE-2305515-1.0-12/2023

Zur Patienteninformation Impfempfehlung

AKTUELLES

Die STIKO passt ihre Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung an und der G-BA zieht nach

Seit April 2022 ist in Deutschland mit Apexxnar®, einem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20), ein weiterer Impfstoff gegen Pneumokokken auf dem Markt. Nach Datenauswertungen über Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs veröffentlichte die Ständige Impfkommission (STIKO) nun eine neue Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Demnach sollen Erwachsene ausschließlich mit diesem Vakzin gegen Pneumokokken geimpft werden. Grundlage zur Änderung der Empfehlung waren die Daten eines systematischen Reviews und die Ergebnisse aus einer Modellierungsanalyse, die zeigten, dass der PCV20-Wirkstoff dem bisher etablierten 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) und dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13) überlegen ist.

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Zur DAP Arbeitshilfe Bedruckung der Corona-Impfstoff-Rezepte

AKTUELLES

Weitere Krankenkassen treten Ergänzungsvertrag des DAV und der BARMER zur Grippeimpfung bei

Im November sind weitere Krankenkassen dem Ergänzungsvertrag zur Grippeschutzimpfung ab 18 Jahren in Apotheken zwischen DAV und BARMER beigetreten.

Volljährige Versicherte der Siemens BKK, WMF BKK, BKK VBU sowie der R+V BKK können sich kostenlos in der Apotheke impfen lassen.

Wichtig für die Apotheken: Bei der Satzungsleistung wird die Impfleistung über die Sonder-PZN 17717363 abgerechnet. Die Impfnebenleistung und der verwendete Grippeimpfstoff werden über die gleichen Sonder-PZN wie für die Regelleistung abgerechnet.

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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