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Service-News

1. April 2026

AKTUELLES

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Neues FAQ zum Biologika-Aus­tausch – Sicherheit für Apotheken­teams

Alles Neue verunsichert zunächst einmal. Gerade bei Biologika ist diese Verun­sicherung be­sonders nach­voll­zieh­bar: Die betroffenen Patien­tinnen und Patienten gehören häufig zu einer vulnerablen Gruppe mit langen Krank­heits­ver­läufen und ent­sprechend hoher Sensi­bilität gegen­über Therapie­um­stellungen. Hier sind Empathie, fachliche Kompetenz und eine klare Kom­muni­kation ent­scheidend.

Doch nicht nur auf Patienten­seite bestehen Fragen: Auch Apotheken­teams sehen sich mit neuen Heraus­forderungen konfrontiert. Aktuelle Umfragen zeigen, dass insbe­sondere Unsicher­heiten hin­sichtlich der Aus­tausch­regeln sowie die Sorge vor Retaxationen – ange­sichts der hohen Therapie­kosten durch­aus berechtigt – eine große Rolle spielen.

Mit Inkraft­treten der neuen Regelungen zum Biologika-Aus­tausch gemäß § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie zum 01.04.2026 steigt die Verant­wortung in der Offizin weiter. Gleich­zeitig bietet sich die Chance, pharma­zeutische Kompetenz noch stärker sicht­bar zu machen.

Unser FAQ wurde speziell für Apotheken­teams ent­wickelt, um hier gezielt zu unter­stützen:

Zum FAQ

Bild: KI-generiert

DAP ARBEITSHILFE Wichtige Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag

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Bakterizide Wirkung durch Schädigung der Zell­membran1

Ichthyol® – der Wirk­stoff der schwarzen Ichtholan® Zug­salbe – ist seit Langem für seine anti­bakteriellen Eigen­schaften bekannt1 und wird bei unter­schied­lichen derma­to­logischen Indikationen einge­setzt.

Eine In-vitro-Unter­suchung liefert nun erst­mals detaillierte Ein­blicke in seinen Wirk­mecha­nis­mus und bestätigt die bakterizide Aktivi­tät gegen ver­schie­dene Staphy­lo­coccus-aureus-Stämme, ein­schließ­lich eines unter­suchten MRSA-Stamms, sowie gegen weitere gram­positive Bakterien.2

» Erfahren Sie hier mehr zum bakteriziden Wirk­mecha­nismus

© Ichthyol-Gesell­schaft

Die Unter­suchung zeigt, dass Ichthyol® nicht nur das Wachs­tum der Bakterien hemmt, sondern diese durch Schädi­gung der bakteriellen Zell­membran ab­töten kann.2 Im Gegen­satz zu rein bakterio­statisch wirk­en­den Sub­stanzen, die ledig­lich die Ver­mehrung bremsen,3 führt die Membran­störung durch Ichthyol® zu einer Depola­ri­sation des Membran­potenzials.2 Dadurch werden zentrale Transport- und Energie­prozesse der Zelle beein­trächtigt – ein tief­greifender Ein­griff in die Inte­grität der Bakterien­zelle.4

Zur Unter­suchung dieses Mecha­nis­mus nutzten die For­schenden das zell­membran­assoziierte MinD‑Protein als Marker für das Membran­potenzial.2 Bei intakter Membran ist MinD typischer­weise an Zell­polen und Zell­teilungs­stellen lokalisiert. In der Unter­suchung wurde MinD mit einem grünen Fluoreszenz­farb­stoff markiert und das Ver­teilungs­muster vor und nach Behandlung mit Ichthyol® ver­glichen. Nach der Expo­sition mit Ichthyol® zeigte sich eine Deloka­li­sierung des Proteins über die gesamte Bakterien­zelle – ein deutl­icher Hin­weis auf eine Depola­ri­sation und die Schädi­gung der bakteriellen Zell­membran.2

Kernaus­sagen für das Beratungs­gespräch

Ichtholan® Zugsalbe 10 % / 20 % / 50 %:

  • Schwarze Salbe, wirksam je nach Wirk­stärke bei Nagel­bett­ent­zündungen, Ent­zündungen durch Splitter und Dornen, Rasier­pickel, tieferen Ab­szessen und Furunkeln.
  • Zug­salbe lockert die Haut auf,5 Eiter kann leichter ab­fließen.
  • Hemmt die Ent­zündung.6
  • Der Wirk­stoff Ichthyol® tötet Bakterien nach­weis­lich ab.2
  • Ichthyol® wirkt auch gegen einige resistente Keime (MRSA).2

Tipp: Die Behandlung früh beginnen, bei den ersten Ent­zündungs­an­zeichen. Ichtholan® Zug­salbe 20 % für die Haus­apotheke empfehlen.

Weitere Informationen

» Pflichttext (PDF)

1 Pantke, R., Bakterio­lo­gische Unter­suchung von Arznei­mitteln aus Schiefer­öl. Arzneim.-Forsch. (Drug Res.), 1965. 15: 570–573.
2 Ade, C. et al., Elucidating the effects of bitumino­sulfonates on the bacterial cell envelope. Poster (P-2-106), 2025. DGI / DZIF Joint Meeting 2025, 13.–15. Februar, München.
3 Fille, M. und Ziesing, S., Anti­bakterielle Wirkung. In: Suerbaum, S. et al. (Hrsg.) Medizinische Mikro­biologie und Infektiologie. Springer, Berlin, Heidelberg, 2016.
4 Te Winkel, J. D. et al., Analysis of Antimicrobial-Triggered Membrane Depolarization Using Voltage Sensitive Dyes. Front Cell Dev Biol, 2016. 4: 29.
5 Fink, S. et al., In vitro investigation of the principle of action of ammonium bitumino­sulfonate ointments on a 3D skin model. Eur J Pharm Sci, 2022. 172: 106152.
6 Fachinformation Ichtholan® Zug­salbe 10 % (Stand 08/2023), 20 % (Stand 08/2023), 50 % (Stand 08/2023).

DAP ARBEITSHILFE Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept

Biologika – Regelungen der Arznei­mittel-Richt­linie und des Rahmen­­vertrags

Im Dezember 2025 hat der Gemein­same Bundes­­aus­­schuss eine Ergänzung der Arznei­mittel-Richt­linie beschlossen (neuer § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie).

Demnach müssen seit heute, 01.04.2026, bio­technologisch herge­stellte Arznei­mittel (Bio­logika), analog zu den Generika, in Apotheken ausge­tauscht werden, sofern definierte Kriterien zu An­wendungs­gebiet, Applikations­art, Wirk­stärke, Packungs­größe sowie Dar­reichungs­form und Behältnis erfüllt sind (Details zu den Kriterien siehe FAQ Biologika).

Bild: KI-generiert

Auch der Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V tritt heute in der neuen Fassung in Kraft. Bisher war in Apo­theken bei Biologika-Fertig­arznei­mitteln nur ein Aus­tausch gegen bezug­nehmende Importe oder Bio­identicals möglich. Ziel ist es, die wirt­schaft­liche Ver­sorgung mit bio­techno­logisch her­ge­stellten Arznei­mitteln zu verbes­sern, ohne die Arznei­mittel­therapie­sicher­heit oder die Teil­habe am medizinischen Fort­schritt zu gefährden.

Bereits seit 2024 gelten Regelungen für einen Aus­tausch von Biologika in der Apotheke (siehe § 40b der Arznei­mittel-Richt­linie). Diese betrafen aller­dings nur ärztlich verordnete Zube­reitungen aus Fertig­arznei­mitteln mit bio­technologisch herge­stellten Wirk­stoffen. Hierbei handelt es sich zumeist um patienten­individuell in der Apotheke herge­stellte Infusions- oder Injektions­lösungen, die der Patientin oder dem Patienten direkt in der Praxis verab­reicht werden (siehe Informationen des G-BA zu Biologika und Biosimilars).

Kurz erklärt:

Referenz­arzneimittel

Bei einem Referenz­arznei­mittel handelt es sich um das bereits zuge­lassene Original­präparat. Es wird zur Beurteilung der Bio­äquivalenz oder der therapeu­tischen Äqui­valenz, der Qualität, der Wirk­sam­keit und der Un­bedenk­lichkeit eines Generikums oder eines Bio­similars im Zuge eines verein­fachten Zulassungs­ver­fahrens als Referenz ver­wendet.

Biologikum

Ein Biologikum kann ein bio­techno­logisch herge­stelltes bio­logisches Arznei­mittel mit eigen­ständiger Zulas­sung, ein Bio­similar oder ein Bio­identical sein sowie deren Import­arznei­mittel (§ 2 Abs. 22 Rahmen­vertrag).

Bioidentical

Ein bio­techno­logisch herge­stelltes bio­logisches Arznei­mittel, das sich in Aus­gangs­stoffen und Herstellungs­prozess nicht von einem anderen bio­techno­logisch herge­stellten Arznei­mittel unter­scheidet (§ 2 Abs. 24 Rahmen­vertrag).

Biosimilar

Ein bio­techno­logisch herge­stelltes bio­logisches Arznei­mittel, das in Bezug auf ein bio­techno­logisch herge­stelltes bio­logisches Referenz­arznei­mittel zuge­lassen ist (§ 2 Abs. 23 Rahmen­vertrag).

DAP TEAMSCHULUNG Da ist richtig Pfeffer drin: Mönchspfeffer bei PMS

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AKTUELLES

Biosimilars 2026 – was ändert sich auf dem Markt?

Mit den erweiterten Substitutions­regeln für Apotheken (neuer § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie) voll­zieht sich auch ein struktureller Wandel. Die Entschei­dung über den Aus­tausch von Biologika verschiebt sich zu­nehmend in Richtung Apotheke, Rabatt­verträge im Bereich der Biologika bekom­men eine größere Bedeutung.

IQVIA geht in diesem Zusammen­hang der Frage nach, wie eine Produkt­viel­falt der Bio­similars weiter­hin gewähr­leistet werden kann und Ent­wicklungen aus dem Generika­markt (wie Liefer­probleme) verhindert werden können.

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Daten­analysen zeigen, dass die Dynamik im Bio­similar-Markt bisher durch drei Faktoren beein­flusst wird: dem Zeit­punkt des Markt­eintritts, der Zahl der Wettbe­werber und den regula­torischen Rahmen­bedingungen. In Zukunft werden Listen­preise, Rabatt­verträge, Liefer­zu­ver­lässigkeit und optionale Service­pakete (u. a. für Apotheken) für den Erfolg eines Bio­similars zu­nehmend wichtig werden. IQVIA warnt, dass die neuen Sub­sti­tutions­regeln zwar Chancen im Hin­blick auf Kosten­ersparnisse bieten, aber zugleich Risiken für die Versor­gungs­sicher­heit bergen. Sollten sich Her­steller von Bio­similars zurück­ziehen, würde eine Ab­hängig­keit von Asien verstärkt.

Quelle: https://www.iqvia.com/de-de/locations/germany/library/articles/biosimilars-2026-neue-spielregeln-fur-die-erfolgsfaktoren, » Hier aufrufen

DAP TEAMSCHULUNG Pflanzliche Infektabwehr bei Erkältung

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