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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: neue Fassung des Rahmenvertrags – Änderungen aufgrund des Biologika-Austauschs
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Ab dem 1. April 2026 sind Apotheken gemäß dem neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verpflichtet, verordnete Biologika durch preisgünstigere austauschbare Biosimilars zu ersetzen. Im Zuge dessen war auch eine Anpassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V notwendig.
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Dieser liegt jetzt in der Fassung vom 1. April 2026 vor, in der der Austausch von Biologika in Apotheken verbindlich geregelt wird: Biologika und Biosimilars werden hierbei mit Generika gleichgestellt, was bedeutet, dass vorrangig Rabattverträge bedient oder die vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden müssen.
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Sind Ihnen die Änderungen der neuen Fassung des Rahmenvertrags bereits bekannt?
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» Hier können Sie die neue Fassung des Rahmenvertrags lesen (PDF)
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: KI-generiert
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 91
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Allergien kompetent begleiten
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Zwischen Leitlinie, Alltag und individueller Therapie
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Juckende Augen, eine ständig laufende oder verstopfte Nase, Niesattacken im Minutentakt – für viele Patientinnen und Patienten ist das kein gelegentliches Ärgernis, sondern eine monatelange Belastung. Allergien gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen und sind ein zentrales Thema der Selbstmedikation. Gleichzeitig ist die Auswahl an Wirkstoffen, Darreichungsformen und Kombinationstherapien größer denn je.
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Wer Allergien versteht, Wirkmechanismen sicher einordnen kann und weiß, welches Präparat wann sinnvoll ist, kann Betroffenen einen großen Mehrwert bieten.
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Bild: KI-generiert
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SERVICE
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Änderungen bei Festbeträgen zum 1. April 2026
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Jetzt im Festbetrags-Checkplus
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Zum 1. April treten nicht nur neue Festbeträge in Kraft, sondern auch Anpassungen und Aufhebungen von Festbeträgen. Anpassungen gibt es sowohl für verschreibungspflichtige als auch für nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe.
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Von der Festbetragsfestsetzung sind folgende Wirkstoffe betroffen: Brimonidin, Epinephrin, Nitisinon, Rivaroxaban, Rotigotin und Teriflunomid. Anpassungen der Festbeträge gibt es in zahlreichen Gruppen, u. a. bei den Wirkstoffen Abirateron, Clopidogrel, Filgrastim, Fingolimod, Gentamicin, Imatinib, Infliximab, Metamizol und Teriparatid.
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© DAP Networks GmbH
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Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
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Was ist der Festbetrags-Checkplus?
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Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
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Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
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Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
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AKTUELLES
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STIKO-Empfehlung in Kraft getreten
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Seit Mitte Februar ist die „STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Herpes-zoster-Indikationsimpfempfehlung für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko“ in Kraft. Seitdem können sich Erwachsene ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungsrisiko gegen Herpes Zoster impfen lassen. Zuvor war dies nur für Erwachsene ab 50 Jahren vorgesehen.
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Bildquelle: Surasak – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir im dringenden Fall stückeln?
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Ein Patient hat ein E-Rezept über Mono Embolex 20 Stück, die er laut eigener Aussage heute noch benötigt. Die 20er-Packung ist nicht vorrätig und heute auch nicht mehr zu besorgen.
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Dürfen wir 2 x 10 St. abgeben und abrechnen? Die Rezeptgebühr würden wir anteilig pro Packung berechnen.
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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Anzeige
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APOFRAGE DES TAGES
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Welcher Zusammenhang besteht zwischen Metformin und Vitamin B12?
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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Bildquelle: DAP Networks GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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