Biologika-Austausch: Was kommt ab April auf Apotheken zu?
Am Freitag, den 27. Februar 2026 wurde der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie „§ 40c (neu) – Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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AKTUELLES
Darmkrebsmonat März
Warum Vorsorge Leben retten kann
Der März steht traditionell im Zeichen der Darmkrebsprävention. Für Apotheken bietet sich damit eine wichtige Gelegenheit, Versicherte gezielt und evidenzbasiert zur Teilnahme an der Früherkennung zu motivieren. Das kolorektale Karzinom gehört in Deutschland zu den häufigsten malignen Erkrankungen.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts werden jährlich rund 55.000 bis 60.000 Neuerkrankungen diagnostiziert. Das Erkrankungsrisiko steigt deutlich ab dem 50. Lebensjahr. Wird der Darmkrebs im Frühstadium erkannt, liegen die 5-Jahres-Überlebensraten bei über 90 %, während sich die Prognose in fortgeschrittenen Stadien erheblich verschlechtert. Diese Zahlen unterstreichen die hohe Relevanz der strukturierten Früherkennung.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat die bundesweite Petition „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ ins Leben gerufen – mit dem Ziel, die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen.
Täglich vertrauen rund 3 Millionen Menschen auf die Kompetenz und Verlässlichkeit der Apotheken vor Ort. Doch die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist, wie Sie wissen, dramatisch:
Das Apothekenhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel liegt seit 2013 unverändert bei 8,35 Euro.
Gleichzeitig sind die Betriebskosten um rund 65 % gestiegen.
Seit 2013 mussten nahezu 20 % der Apotheken schließen.
Das aktuelle Reformgesetz löst die strukturelle Unterfinanzierung nicht.
Die Apothekerschaft fordert eine Anpassung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel sowie eine gesetzlich festgelegte, regelmäßige Dynamisierung – so, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
ABDA-Präsident Thomas Preis betont zum Start der Petition:
„Die Menschen in Deutschland haben das Recht auf eine kompetente und schnelle Arzneimittelversorgung durch eine Apotheke in der Nähe. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Apothekenhonorar unverzüglich zu erhöhen und für die Zukunft eine jährliche Anpassung festzulegen. Apotheken gibt es nicht zum Nulltarif!“
Die Petition ist Teil der Kampagne „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif!“, mit der die ABDA bereits seit Jahresbeginn auf die wirtschaftliche Schieflage aufmerksam macht.
Sie als Apothekenteam können und sollten die Petition aktiv unterstützen:
Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gezielt an.
Gerade Stammkundschaft zeigt oft großes Verständnis für die Situation der Apotheken.
Platzieren Sie Plakate und Handzettel im Sichtbereich.
Am HV-Tisch oder im Schaufenster.
Nutzen Sie Social Media.
Teilen Sie den Petitionslink auf Ihren Kanälen – mit einem persönlichen Statement aus Ihrer Apotheke.
Arbeiten Sie mit dem QR-Code.
Der Weg zur Unterstützung ist bewusst niedrigschwellig: QR-Code scannen, Name und E-Mail-Adresse eintragen – fertig.
Erklären Sie den Hintergrund kurz und verständlich.
Zum Beispiel: „Damit wir auch in Zukunft persönlich für Sie da sein können.“
Jede Unterschrift stärkt die Position der Vor-Ort-Apotheken – und macht deutlich, dass eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung keine Selbstverständlichkeit ist, sondern politisch gesichert werden muss.
Wie sollte Eltrombopag in Bezug auf Mahlzeiten idealerweise eingenommen werden?
Eltrombopag STADA® ist in unterschiedlichen Wirkstärken und Packungsgrößen erhältlich und stellt eine wirtschaftliche Alternative für die meisten Indikationsgebiete dar. Es wird zur Steigerung der Thrombozytenzahl bei bestimmten Erkrankungen angewendet.
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!