Thema: Biologika-Austausch – ein Fall für Pharmazeutische Bedenken?
Im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Mit dem neuen § 40c wird festgelegt, dass biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) künftig – analog zu Generika – in Apotheken austauschbar sein sollen, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind.
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Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Regelung in Kraft, nach Angaben des G-BA frühestens im April 2026.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Ihre Einschätzung als Apothekerin, Apotheker oder PTA:
Wie stehen Sie grundsätzlich zur Einführung des verpflichtenden Austauschs von Biologika in der Apotheke?
Betäubungsmittel (BtM) sind in den Apotheken seit jeher Anlass für besonders ausgiebige Rezeptkontrollen. Sind alle Formalien erfüllt? Liegen alle notwendigen Teile des Rezepts vor? Wurde die Vorlagefrist eingehalten? Doch nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern auch die verordneten Arzneimittel müssen zwangsläufig strenger beäugt werden. Darf von der verordneten Menge abgewichen werden? Dürfen verordnete Mengen gestückelt werden? Wie sieht es mit der Freisetzung des Wirkstoffs aus? Diese Fragen stellt sich das Apothekenpersonal potenziell bei jeder BtM-Verordnung. Besonders sorgfältig sollte auch bei ADHS-Verordnungen hingesehen werden. Hier geht es nämlich – trotz steigender Diagnosezahlen bei Erwachsenen – sehr häufig um Rezepte für Kinder.
Ihnen wird am 2. März eine Verordnung über „Spironolacton Accord 25 mg 100 St. PZN 11851965“ zulasten der BARMER (IK 104080005) vorgelegt.
Rabattverträge werden nicht angezeigt. Alternativ wird nur Aldactone 25 mg 100 St. angezeigt, welches aber teurer ist, zudem fallen hier Mehrkosten für den Kunden an. Bei der letzten Verordnung hatte der Versicherte zwei Packungen Spironolacton 25 mg 50 St. erhalten.
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1 https://www.sandoz.at/unsere-arbeit/antibiotika/, zuletzt aufgerufen am 27.01.2026
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen Hilfsmittel und Medizinprodukt auf einem Rezept stehen?
Wir haben ein Rezept über Contour Next Teststreifen und Microlet Lanzetten vorliegen. Das Rezept wurde von einem Arzt im ambulanten Palliativteam ausgestellt.
Gibt es eine Vorgabe, dass bei Rezepten von Palliativteams Hilfsmittel und Medizinprodukte auf einem Rezept stehen dürfen?
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