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Service-News

11. Februar 2026

Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir Volon A Ampullen auf GKV-Rezept abgeben?

Wir haben ein Rezept über Volon A Ampullen zulasten der GKV vorgelegt bekommen und stellen uns die Frage, ob wir es zulasten dieser beliefern dürfen.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

Zur DAP Arbeitshilfe Bedruckung der COVID-19-Impfstoff-Rezepte
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Biologika-Austausch und Rabattverträge

Im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen (neuer § 40c der Arzneimittel-Richtlinie). Demnach müssen zukünftig biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika), analog zu den Generika, in Apotheken ausgetauscht werden, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind. Dieser Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet. Er tritt nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft, nach Angaben des G-BA frühestens im April 2026.1

Lesen Sie hier weiter

1 Pressemitteilung des G-BA vom 04.12.2025 (» Hier aufrufen, zuletzt aufgerufen am 06.02.2026)

Bildquelle: MQ-Illustrations – stock.adobe.com

zur Teamschulung Darmbarriere und Postbiotika

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 90

Versandhandelsverbot für Cannabisblüten

Die Praxis meldet sich zu Wort

Mit der Kabinettsfassung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vom 08.10.2025 liegt ein Entwurf vor, der das seit Frühjahr 2024 geltende Cannabisgesetz zentral nachjustieren soll. Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf Marktverschiebungen seit der Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz: stark steigende Blütenimporte bei nur moderatem Wachstum der GKV-Verordnungen sowie die Zunahme telemedizinischer Plattformen ohne persönliche ärztliche Untersuchung. Das geplante Versandverbot hat jedoch weitreichende Konsequenzen für die Versorgungspraxis.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 90 (PDF)

KOMMENTAR

Bei Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihr OpenAI

OpenAI hat in den USA einen neuen Bereich namens „ChatGPT Gesundheit“ vorgestellt. Dieser soll präzisere Antworten auf Gesundheitsfragen liefern, indem Nutzerinnen und Nutzer medizinische Unterlagen sowie Daten aus Fitness- und Wellness-Apps einbinden können. Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, ihre Gesundheit besser zu verstehen, sich auf Arztgespräche vorzubereiten und gesunde Routinen zu entwickeln, nicht jedoch Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu ersetzen. Das Modell ist darauf trainiert, verständliche Informationen zu geben und bei Bedarf zu einem Arztbesuch zu raten.

Der Gesundheitsbereich wurde über zwei Jahre hinweg gemeinsam mit 260 Ärztinnen und Ärzten aus 60 Ländern entwickelt. Besonderer Wert wird auf Datenschutz gelegt: Gesundheitsdaten werden in einem isolierten, zusätzlich verschlüsselten Bereich verarbeitet und nicht zum Training der KI genutzt. Der Zugang ist derzeit noch begrenzt, soll aber in den kommenden Wochen für alle Interessierten geöffnet werden.

Emina Sipovic, Redakteurin im med.-wiss. Team von DAP, schildert ihre Einschätzung und persönliche Meinung zu diesem Thema:

„Künstliche Intelligenz ist aus meinem Alltag kaum noch wegzudenken. Regelmäßig nutze ich sie für Rezeptideen, Wochenplanungen oder eine erste Orientierung bei Gesundheitsfragen. Vor diesem Hintergrund halte ich es für einen Schritt in die richtige Richtung, dass OpenAI mit ‚ChatGPT Gesundheit‘ einen eigenen Bereich schafft, der in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten aus zahlreichen Ländern entwickelt wurde und den Fokus auf verständliche sowie fundierte Informationen legt.

Besonders wichtig ist für mich dabei aber eine klare Abgrenzung: KI kann helfen, die eigene Gesundheit besser zu verstehen und Arztgespräche vorzubereiten, darf jedoch weder Diagnosen stellen noch Behandlungen ersetzen. Trotz aller technischen Möglichkeiten bleibt es meiner Meinung nach entscheidend, kritisch mitzudenken und ärztlichen Rat nicht zu ersetzen, sondern ihn durch KI höchstens sinnvoll zu ergänzen.“

© DAP-Networks

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Bildquelle: © DAP Networks GmbH

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