Stellungnahme der ABDA zur Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes: am 14. Januar Anhörung im Gesundheitsausschuss
Die ABDA unterstützt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, Fehlentwicklungen und Missbrauch bei der Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis wirksamer einzudämmen. Die Verordnung von Cannabis soll künftig wieder stärker an eine persönliche ärztliche Betreuung geknüpft werden: Sie unterstützt die vorgesehenen Regelungen zum verpflichtenden persönlichen Erstkontakt sowie zu den regelmäßigen persönlichen Folgekonsultationen. Auch das geplante Versandverbot für Cannabisblüten wird ausdrücklich befürwortet.
Podcast „Apotheke im Fokus“: die Apotheke als zentrale Gesundheitsinstanz
Serviceleistungen der Apotheken, die weit über die reine Arzneimittelabgabe hinausgehen, sind ein entscheidender Faktor bei der zukunftsfähigen Ausrichtung der Apotheken.
Die achte Ausgabe des Podcasts „Apotheke im Fokus“ von Accord Healthcare mit dem Titel „Mehr als Medikamentenabgabe: Die Apotheke als zentrale Gesundheitsinstanz“ beleuchtet dieses Thema in einem Gespräch mit Franziska Scharpf (Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer und Mitglied des ABDA-Vorstands).
Schlaf ist essenziell – nicht nur für unser Überleben, sondern auch für unser psychisches und körperliches Wohlbefinden. Umso problematischer ist Schlafmangel, der häufig durch Schlafstörungen verursacht wird und unter anderem medikamentös behandelt werden kann. Doch worauf sollte dabei geachtet werden?
Halsschmerzen können durch Viren oder Bakterien ausgelöst werden und gehen dementsprechend mit zusätzlichen Symptomen wie tränenden Augen, Schnupfen, entzündeten Mandeln und Schluckbeschwerden einher.
Welche medikamentösen und nicht-medikamentösen Maßnahmen bei Halsschmerzen lindernd oder unterstützend wirken, welche Fragen im Beratungsgespräch hilfreich sind und wo die Grenzen der Selbstmedikation liegen, fasst der folgende Beratungsleitfaden zusammen.
Medizinprodukt: Geben wir dreimal die kleine oder einmal die große Packung ab?
Wir haben eine Frage zur Abgabe von Kinderlax elektrolytfrei Pulver:
Für ein 2-jähriges Kind wurden drei Packungen mit je 30 Stück (PZN 11952181) Kinderlax zulasten der AOK verordnet.
Dürfen wir das Rezept so beliefern oder müssen wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen die große Packung mit 3 x 30 Stück (PZN 11952703) abgeben?
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