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Retax-News

8. Januar 2026

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Verbandmittel: alles wie gehabt

Im ver­gangenen Jahr lief Anfang Dezember eine erneute Über­gangs­frist bezüg­lich der Klassi­fi­zierung der Verband­mittel ab. Wie im Jahr davor gab es die gleiche Un­sicher­heit, ob weiter­hin alle Verband­mittel zu­lasten einer GKV abge­geben werden dürfen oder ob die Ein­teilung in die drei neuen vorge­sehenen Gruppen „scharf­gestellt“ wird und die damit verbundenen Konse­quenzen umge­setzt werden müssen.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Gute Inhalations­­­technik kann zu besseren Therapie­ergebnissen beitragen – und die Apotheke spielt dabei eine ent­­scheidende Rolle

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Stoppschild für aggressive Preis­werbung

LG Frankfurt stärkt die Beratungs­leistung vor Ort

Die Apotheker­kammer Nordrhein (AKNR) hat vor dem Land­gericht Frankfurt ein richtungs­weisendes Urteil gegen aggressive Preis­werbung bei nicht ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln erwirkt.

Konkret ging es um die Werbung eines in den Nieder­landen ansässigen Versand­händlers, der Preis­nach­lässe von teils über 60 % im Ver­gleich zum Apotheken­verkaufs­preis (AVP) auf­fällig dar­stellte. Die Erspar­nisse wurden durch Streich­preise, farb­liche Hervor­hebungen sowie Prozent- und Euro­angaben besonders betont.

Bild: KI-generiert

Das Gericht untersagte eine solche Werbung, da nach gerichtlicher Auffassung eine derartige Preisersparniswerbung gegen die berufliche Sorgfalt von Apotheken verstoße. Sie lenke Verbraucherinnen und Verbraucher von einer sachlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Arzneimittels ab und setze allein Kaufanreize. Damit bestehe die Gefahr einer unzweckmäßigen und übermäßigen Verwendung von OTC-Arzneimitteln. Das LG Frankfurt stützt sich dabei auf die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die für die Arzneimittelwerbung deutlich strengere Maßstäbe vorgibt.

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, betont, dass apothekenpflichtige Produkte von der Beratung lebten, nicht vom Preis. Das Urteil sei eine Bestätigung für die tägliche Arbeit des Apothekenpersonals, das im Handverkauf aufklärt und Risiken abwägt.

Laut Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die AKNR in diesem Verfahren vertreten hat, habe das europäische Recht in der jüngeren Vergangenheit deutlich strengere Vorgaben im Bereich der OTC-Arzneimittel gemacht als in Deutschland üblich. Die deutsche Werbepraxis, insbesondere auch mit Preisreduzierungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sei daher anzupassen. Da das europäische Recht eine Vollharmonisierung der Arzneimittelwerbung anstrebe, gebe es hier keinen Spielraum für großzügigere Regelungen – auch wenn die europäischen Vorgaben über viele Jahre missachtet worden seien.

AZ: 3-10 O 115/24, 05.12.2025, nicht rechtskräftig LG Frankfurt, 10. Kammer für Handelssachen

Quelle: Apothekerkammer Nordrhein

Zur Arbeitshilfe Pharmazeutische Bedenken bei Antiepileptika – Dokumentation auf dem Rezept

AKTUELLES

E-Rezept seit dem 1. Januar auch für die Bundes­polizei

Seit dem 1. Januar 2026 können auch Bundes­polizistinnen und -polizisten ihre ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mittel als E-Rezept erhalten. Sie können also ab sofort ihre Rezepte auch über ihre eGK, per App oder als Aus­druck in einer Apotheke ein­lösen.

Quelle: gematik: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Januar E-Rezepte erhalten, Stand: 06.01.2026, online abrufbar unter: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/bundespolizistinnen-und-bundespolizisten-koennen-seit-januar-e-rezepte-erhalten, » hier aufrufen

DAZ+ INFORMIERT

Mundgesundheit bei Kindern

Auch kleine Zähne wollen geputzt werden

Viele Eltern denken, dass Milchzähne ohnehin ausfallen und schenken der Zahnpflege ihres Nachwuchses wenig Beachtung. Doch das ist ein Irrtum: Milchzahnkaries kann sich nämlich auf die bleibenden Zähne übertragen. Auf was kommt es bei der Mundpflege bei Kindern an?

Shia – stock.adobe.com

Mehr auf DAZ+
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Nuvaxovid® JN.1 ist seit Oktober 2025 als Fertigspritze auf dem Markt. DAP möchte in einer kleinen Umfrage von Ihnen wissen, wie gut Sie sich mit den Vorteilen des COVID-19-Impfstoffs Nuvaxovid® JN.1 auskennen. Für die Teilnahme werden Ihnen 40 DAPs* gutgeschrieben.

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Nach welcher Göttin ist das Präparat benannt?

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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum JUNOD® Produktprofil (PDF)

» Pflichttext (PDF)

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

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