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Verbandmittel: alles wie gehabt
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Im vergangenen Jahr lief Anfang Dezember eine erneute Übergangsfrist bezüglich der Klassifizierung der Verbandmittel ab. Wie im Jahr davor gab es die gleiche Unsicherheit, ob weiterhin alle Verbandmittel zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen oder ob die Einteilung in die drei neuen vorgesehenen Gruppen „scharfgestellt“ wird und die damit verbundenen Konsequenzen umgesetzt werden müssen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Gute Inhalationstechnik kann zu besseren Therapieergebnissen beitragen – und die Apotheke spielt dabei eine entscheidende Rolle
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© Cipla Deutschland
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Stoppschild für aggressive Preiswerbung
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LG Frankfurt stärkt die Beratungsleistung vor Ort
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Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat vor dem Landgericht Frankfurt ein richtungsweisendes Urteil gegen aggressive Preiswerbung bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erwirkt.
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Konkret ging es um die Werbung eines in den Niederlanden ansässigen Versandhändlers, der Preisnachlässe von teils über 60 % im Vergleich zum Apothekenverkaufspreis (AVP) auffällig darstellte. Die Ersparnisse wurden durch Streichpreise, farbliche Hervorhebungen sowie Prozent- und Euroangaben besonders betont.
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Bild: KI-generiert
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Das Gericht untersagte eine solche Werbung, da nach gerichtlicher Auffassung eine derartige Preisersparniswerbung gegen die berufliche Sorgfalt von Apotheken verstoße. Sie lenke Verbraucherinnen und Verbraucher von einer sachlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Arzneimittels ab und setze allein Kaufanreize. Damit bestehe die Gefahr einer unzweckmäßigen und übermäßigen Verwendung von OTC-Arzneimitteln. Das LG Frankfurt stützt sich dabei auf die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die für die Arzneimittelwerbung deutlich strengere Maßstäbe vorgibt.
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Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, betont, dass apothekenpflichtige Produkte von der Beratung lebten, nicht vom Preis. Das Urteil sei eine Bestätigung für die tägliche Arbeit des Apothekenpersonals, das im Handverkauf aufklärt und Risiken abwägt.
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Laut Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die AKNR in diesem Verfahren vertreten hat, habe das europäische Recht in der jüngeren Vergangenheit deutlich strengere Vorgaben im Bereich der OTC-Arzneimittel gemacht als in Deutschland üblich. Die deutsche Werbepraxis, insbesondere auch mit Preisreduzierungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sei daher anzupassen. Da das europäische Recht eine Vollharmonisierung der Arzneimittelwerbung anstrebe, gebe es hier keinen Spielraum für großzügigere Regelungen – auch wenn die europäischen Vorgaben über viele Jahre missachtet worden seien.
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AZ: 3-10 O 115/24, 05.12.2025, nicht rechtskräftig LG Frankfurt, 10. Kammer für Handelssachen
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Quelle: Apothekerkammer Nordrhein
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AKTUELLES
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E-Rezept seit dem 1. Januar auch für die Bundespolizei
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Seit dem 1. Januar 2026 können auch Bundespolizistinnen und -polizisten ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel als E-Rezept erhalten. Sie können also ab sofort ihre Rezepte auch über ihre eGK, per App oder als Ausdruck in einer Apotheke einlösen.
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Quelle: gematik: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Januar E-Rezepte erhalten, Stand: 06.01.2026, online abrufbar unter: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/bundespolizistinnen-und-bundespolizisten-koennen-seit-januar-e-rezepte-erhalten, » hier aufrufen
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DAZ+ INFORMIERT
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Mundgesundheit bei Kindern
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Auch kleine Zähne wollen geputzt werden
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Viele Eltern denken, dass Milchzähne ohnehin ausfallen und schenken der Zahnpflege ihres Nachwuchses wenig Beachtung. Doch das ist ein Irrtum: Milchzahnkaries kann sich nämlich auf die bleibenden Zähne übertragen. Auf was kommt es bei der Mundpflege bei Kindern an?
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Shia – stock.adobe.com
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Umfrage zu Nuvaxovid® JN.1: Ihre Meinung ist gefragt!
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Nuvaxovid® JN.1 ist seit Oktober 2025 als Fertigspritze auf dem Markt. DAP möchte in einer kleinen Umfrage von Ihnen wissen, wie gut Sie sich mit den Vorteilen des COVID-19-Impfstoffs Nuvaxovid® JN.1 auskennen. Für die Teilnahme werden Ihnen 40 DAPs* gutgeschrieben.
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© Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
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» Pflichttext
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MAT-DE-2505112-1.0-12/2025
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APOFRAGE DES TAGES
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Nach welcher Göttin ist das Präparat benannt?
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Das Denosumab-Biosimilar von Gedeon Richter heißt JUNOD®.
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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» Pflichttext (PDF)
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Bildquelle: © DAP Networks GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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