Biosimilar-Substitution für Fertigarzneimittel ante portas
Aktueller Stand des Regelungsverfahrens und Zahlen zur Marktentwicklung
Biosimilars stehen für 3,5 Mrd. Euro Umsatz im Markt der gesetzlichen Krankenkassen. Durch die Nachahmer der biologischen Arzneimittel wurden bis 2025 bereits insgesamt 9,7 Mrd. Euro für das GKV-System eingespart. Stetig wachsende Marktanteile haben die Kostenträger und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu veranlasst, weitere Einsparpotenziale zu heben. Es ist damit zu rechnen, dass während der ersten Jahreshälfte die erweiterte Regelung zur Biosimilar-Substitution in Kraft treten und der Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und DAV angepasst wird. Kathrin Pieloth und Frank Weißenfeldt von Insight Health geben einen Überblick.
Nuvaxovid® erweitert seit Oktober 2025 in neuer Darreichungsform das Sanofi-Impfstoff-Portfolio.
Der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff liegt als Fertigspritze vor,1 ist von der STIKO empfohlen2 und überzeugte in klinischen Studien durch eine hohe Wirksamkeit bei der Prävention von COVID-19$,‡,1,3,4 und gute Verträglichkeit#,1,5,6.
Mit der anstehenden Apothekenreform plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch eine Neuregelung der Rezepturabrechnung und orientiert sich dabei an der Auslegung der Krankenkassen. Dass das Bundessozialgericht (BSG) im aktuellen Rezepturstreit jedoch zugunsten der Apotheken entschieden hat, setzt das BMG nun unter Druck.
Wir haben eine Frage zu Rinvoq 15 mg und 30 mg Retardtabletten (PZN 19289747 bzw. 18045807). Wir haben für beide Arzneimittel eine Verordnung über jeweils 28 Stück vorliegen.
Dürfen wir bei Nichtverfügbarkeit auf jeweils 30 Stück austauschen?
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