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Wir haben mal wieder ein Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten, das verordnete Präparat ist nicht lieferbar. Jetzt fragen wir uns, ob bei gesetztem Aut-idem-Kreuz auf einer GKV-Verordnung ausgetauscht werden darf, wenn das andere Arzneimittel zwar ein anderes Generikum ist, aber vom gleichen Hersteller kommt. Beispiel: Ramipril AbZ (Hersteller AbZ-Pharma GmbH, zurzeit nicht lieferbar) gegen Ramipril-CT (Hersteller AbZ-Pharma GmbH, lieferbar).
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