COMMUNITY
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Ergebnis der Kurzumfrage
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Wer sind die typischen Cannabispatientinnen und -patienten?
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Unsere Kurzumfrage vom 09.10.2025 bis 12.10.2025, an der 457 Personen teilgenommen haben, zeigt ein deutliches Bild dazu, welche Patientengruppen in Apotheken derzeit am häufigsten nach Medizinalcannabis fragen.
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Die mit Abstand größte Gruppe sind Schmerzpatientinnen und -patienten. Deutlich dahinter, aber dennoch relevant, folgen Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Morbus Parkinson sowie Patientinnen und Patienten aus dem onkologischen Bereich, die Cannabis oft als Unterstützung bei therapiebedingten Beschwerden einsetzen. Auch Freizeitkonsumentinnen und -konsumenten mit Rezept treten in der Versorgungspraxis spürbar in Erscheinung. Dass etwa ein Fünftel der Befragten angab, in ihrer Apotheke derzeit überhaupt keine Cannabispatientinnen und -patienten zu haben, zeigt zudem, wie unterschiedlich die regionale Versorgungslage nach wie vor ist.
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Insgesamt machen die Rückmeldungen deutlich, dass Medizinalcannabis längst in der Breite der Versorgung angekommen ist, sich die Nachfrage jedoch sehr unterschiedlich verteilt. Gerade Schmerz- und neurologische Patientinnen und Patienten prägen die Praxis, während ältere Menschen – entgegen der häufigen Annahme – nur eine kleinere Rolle unter den Nachfragenden spielen. Zugleich wird sichtbar, dass ein erheblicher Beratungsbedarf besteht, insbesondere bei komplexen Medikationsregimen und Unsicherheiten rund um Darreichungsformen sowie Wechselwirkungen.
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1 Brutto-Umsatz in Deutschland, Okt 2017–Sep 2025, NPI / Green Line ODV national, INSIGHT Health
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2 Brutto-Umsatz in Deutschland, Q1 2022–Q3 2025, Green Line ODV national (Marktdefinition: GKV erstattete Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol), INSIGHT Health
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3 Modifiziert nach Narouze SN and MacCallum CA. Cannabinoids and Pain. © Springer Nature Switzerland AG 2021. ISBN 978-3-030-69185-1, https://doi.org/10.1007/978-3-030-69186-8
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AKTUELLES
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Stimme aus der Praxis
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Versorgung im Fokus: was das geplante Versandverbot für Cannabisblüten bedeuten würde
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Mit dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes reagiert das Gesundheitsministerium auf Entwicklungen, die seit der Entkriminalisierung von Cannabis den Markt spürbar verändern.
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Vor allem die stark gestiegenen Blütenimporte und die wachsende Zahl telemedizinischer Angebote haben Fragen nach Qualität, Kontrolle und verantwortungsvollem Umgang mit Cannabistherapien neu entfacht.
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Abb.: Florian Heimann
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Der Gesetzgeber plant deshalb zwei zentrale Anpassungen: Verordnungen von Cannabisblüten sollen nur noch nach mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt pro vier Quartale möglich sein, und der Versandhandel mit Cannabisblüten soll vollständig ausgeschlossen werden.
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Während die Absicht, Beratung und Missbrauchsschutz zu stärken, nachvollziehbar erscheint, stellt das geplante Versandverbot viele Patientinnen und Patienten vor praktische Herausforderungen. Denn ein erheblicher Teil chronisch kranker, multimorbider oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen ist bislang auf spezialisierte Versandapotheken angewiesen, die sich in den vergangenen Jahren ein hohes Maß an Expertise aufgebaut haben. Wie diese Versorgungsstrukturen künftig gesichert werden sollen, bleibt im Entwurf weitgehend offen.
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Wie relevant diese offene Flanke ist, zeigt die Einschätzung von Florian Heimann, Apotheker und Leiter der auf Cannabis spezialisierten Apotheke LUX 99 in Hürth:
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„Grundsätzlich stimme ich zur Gewährleistung einer sorgfältigen Therapieentscheidung der Forderung nach einer qualifizierten ärztlichen Anamnese anstelle einer Verordnung via Online-Fragebogen zu. Äußerst kritisch sehe ich allerdings das geplante pauschale Versandverbot für Cannabisblüten. Dieses würde die Versorgungssicherheit für chronisch kranke und immobile Patientinnen und Patienten gefährden. Die komplexe Beratung, insbesondere bei Polymedikation, erfordert eine hohe pharmazeutische Expertise zu Wechsel- und Nebenwirkungen mit Cannabisarzneimitteln, die nicht flächendeckend vorhanden ist. Spezialisierte (Vor-Ort- und Versand-)Apotheken sichern hier durch ihre Erfahrung die Arzneimitteltherapiesicherheit und leisten wertvolle Unterstützung bei der Therapie. Statt eines Pauschalverbots sollten hohe Beratungsstandards im Versandhandel gesetzlich verankert werden, um Patientenschutz und Versorgungsrealität zu vereinen. Der Verband der cannabisversorgenden Apotheken hat zum Beispiel entsprechende Fortbildungskonzepte, die sofort umgesetzt werden könnten.“
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Die Stellungnahme macht deutlich, dass der Entwurf zwar auf mehr Sicherheit abzielt, die Versorgungsrealität aber nur teilweise im Blick hat. Gerade in einer therapeutischen Nische, die stark von Spezialisierung lebt, könnten pauschale Regelungen Lücken schaffen, statt sie zu schließen.
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AKTUELLES
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Neuigkeiten zur Rezepturabrechnung
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Mit der anstehenden Apothekenreform plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch eine Neuregelung der Rezepturabrechnung und orientiert sich dabei an der Auslegung der Krankenkassen. Dass das Bundessozialgericht (BSG) im aktuellen Rezepturstreit jedoch zugunsten der Apotheken entschieden hat, setzt das BMG nun unter Druck.
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Gerhard Seybert – stock.adobe.com
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REZEPTURTIPP DER WOCHE
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Volumenergänzungsmethode bei Kapseln
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Im Rezepturtipp der Woche 46/2025 des DAC/NRF-Werks wurde eine praxisnahe Neuerung für die Herstellung von Kapseln vorgestellt.
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Die Volumenergänzungsmethode wird angewendet, wenn die Nennfüllmasse einer Kapsel unbekannt und daher keine gravimetrische Herstellung möglich ist.
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emeraldphoto – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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