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Rezeptur kompakt:
Cannabis und weitere Themen

11. Dezember 2025

COMMUNITY

Ergebnis der Kurzumfrage

Wer sind die typischen Cannabis­patientinnen und -patienten?

Unsere Kurzumfrage vom 09.10.2025 bis 12.10.2025, an der 457 Personen teilge­nommen haben, zeigt ein deutliches Bild dazu, welche Patienten­gruppen in Apotheken derzeit am häufigsten nach Medizinal­cannabis fragen.

Grafik DAP-Umfrageergebnis

Die mit Abstand größte Gruppe sind Schmerz­patientinnen und -patienten. Deutlich dahinter, aber dennoch relevant, folgen Menschen mit neuro­logischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Morbus Parkinson sowie Patientinnen und Patienten aus dem onkolo­gischen Bereich, die Cannabis oft als Unter­stützung bei therapie­bedingten Beschwerden einsetzen. Auch Freizeit­konsumentinnen und -konsumenten mit Rezept treten in der Versorgungs­praxis spürbar in Erscheinung. Dass etwa ein Fünftel der Befragten angab, in ihrer Apotheke derzeit überhaupt keine Cannabis­patientinnen und -patienten zu haben, zeigt zudem, wie unter­schiedlich die regionale Versorgungs­lage nach wie vor ist.

Insgesamt machen die Rück­meldungen deutlich, dass Medizinal­cannabis längst in der Breite der Ver­sorgung ange­kommen ist, sich die Nach­frage jedoch sehr unter­schiedlich verteilt. Gerade Schmerz- und neurolo­gische Patientinnen und Patienten prägen die Praxis, während ältere Menschen – entgegen der häufigen Annahme – nur eine kleinere Rolle unter den Nach­fragenden spielen. Zugleich wird sichtbar, dass ein erheblicher Beratungs­bedarf besteht, insbe­sondere bei komplexen Medikations­regimen und Unsicher­heiten rund um Darreichungs­formen sowie Wechsel­wirkungen.

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1 Brutto-Umsatz in Deutsch­land, Okt 2017–Sep 2025, NPI / Green Line ODV national, INSIGHT Health

2 Brutto-Umsatz in Deutsch­land, Q1 2022–Q3 2025, Green Line ODV national (Markt­definition: GKV erstattete Cannabis­blüten, Cannabis­extrakte, Dronabinol), INSIGHT Health

3 Modifiziert nach Narouze SN and MacCallum CA. Cannabinoids and Pain. © Springer Nature Switzer­land AG 2021. ISBN 978-3-030-69185-1, https://doi.org/10.1007/978-3-030-69186-8

zur Teamschulung Cannabinoide in der Apotheke

AKTUELLES

Stimme aus der Praxis

Versorgung im Fokus: was das geplante Versand­verbot für Cannabis­blüten bedeuten würde

Mit dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes reagiert das Gesund­heits­ministerium auf Entwick­lungen, die seit der Ent­krimi­nali­sierung von Cannabis den Markt spürbar verändern.

Vor allem die stark gestiegenen Blüten­importe und die wachsende Zahl tele­medi­zinischer Angebote haben Fragen nach Qualität, Kontrolle und ver­antwortungs­vollem Umgang mit Cannabis­therapien neu entfacht.

Abb.: Florian Heimann

Der Gesetz­geber plant deshalb zwei zentrale Anpassungen: Verordnungen von Cannabis­blüten sollen nur noch nach mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt pro vier Quartale möglich sein, und der Versand­handel mit Cannabis­blüten soll voll­ständig ausge­schlossen werden.

Während die Absicht, Beratung und Missbrauchs­schutz zu stärken, nach­voll­ziehbar erscheint, stellt das geplante Versand­verbot viele Patientinnen und Patienten vor praktische Heraus­forderungen. Denn ein erheb­licher Teil chronisch kranker, multi­morbider oder in ihrer Mobilität einge­schränkter Menschen ist bislang auf speziali­sierte Versand­apotheken ange­wiesen, die sich in den vergangenen Jahren ein hohes Maß an Expertise aufge­baut haben. Wie diese Ver­sorgungs­strukturen künftig gesichert werden sollen, bleibt im Entwurf weit­gehend offen.

Wie relevant diese offene Flanke ist, zeigt die Ein­schätzung von Florian Heimann, Apotheker und Leiter der auf Cannabis speziali­sierten Apotheke LUX 99 in Hürth:

„Grund­sätzlich stimme ich zur Gewähr­leistung einer sorg­fältigen Therapie­ent­scheidung der Forderung nach einer qualifi­zierten ärzt­lichen Anamnese anstelle einer Verordnung via Online-Frage­bogen zu. Äußerst kritisch sehe ich aller­dings das geplante pauschale Versand­verbot für Cannabis­blüten. Dieses würde die Ver­sorgungs­sicherheit für chronisch kranke und immobile Patientinnen und Patienten gefährden. Die komplexe Beratung, insbe­sondere bei Poly­medikation, erfordert eine hohe pharma­zeutische Expertise zu Wechsel- und Neben­wirkungen mit Cannabis­arznei­mitteln, die nicht flächen­deckend vor­handen ist. Spezialisierte (Vor-Ort- und Versand-)Apotheken sichern hier durch ihre Erfahrung die Arznei­mittel­therapie­sicher­heit und leisten wert­volle Unter­stützung bei der Therapie. Statt eines Pauschal­verbots sollten hohe Beratungs­standards im Versand­handel gesetzlich verankert werden, um Patienten­schutz und Ver­sorgungs­realität zu vereinen. Der Verband der cannabis­ver­sorgenden Apo­theken hat zum Beispiel ent­sprechende Fort­bildungs­konzepte, die sofort umge­setzt werden könnten.“

Die Stellung­nahme macht deutlich, dass der Entwurf zwar auf mehr Sicher­heit abzielt, die Ver­sorgungs­realität aber nur teil­weise im Blick hat. Gerade in einer therapeu­tischen Nische, die stark von Speziali­sierung lebt, könnten pauschale Regelungen Lücken schaffen, statt sie zu schließen.

DAP WISSEN Mein erster Cannabispatient

AKTUELLES

Neuigkeiten zur Rezeptur­abrechnung

Mit der anstehenden Apotheken­reform plant das Bundes­gesund­heits­ministerium (BMG) auch eine Neu­regelung der Rezeptur­ab­rechnung und orientiert sich dabei an der Aus­legung der Kranken­kassen. Dass das Bundes­sozial­gericht (BSG) im aktuellen Rezeptur­streit jedoch zu­gunsten der Apotheken ent­schieden hat, setzt das BMG nun unter Druck.

Gerhard Seybert – stock.adobe.com

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REZEPTURTIPP DER WOCHE

Volumenergänzungs­methode bei Kapseln

Im Rezepturtipp der Woche 46/2025 des DAC/NRF-Werks wurde eine praxisnahe Neuerung für die Herstellung von Kapseln vorgestellt.

Die Volumen­ergänzungs­methode wird ange­wendet, wenn die Nenn­füll­masse einer Kapsel unbe­kannt und daher keine gravi­metrische Herstellung möglich ist.

emeraldphoto – stock.adobe.com

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