Wir haben von einem Kunden ein Rezept über Arexvy® zulasten der DAK-Gesundheit vorgelegt bekommen. Unsere Software gibt die Rückmeldung, dass keine vertraglichen Regelungen vorliegen, wem es berechnet werden soll. Darf Arexvy® auf Kassenrezept abgegeben werden oder muss ein Rezept auf Sprechstundenbedarf ausgestellt werden?
Antwort
RSV-Impfstoffe werden in der Regel über den Sprechstundenbedarf (SSB) verordnet. Dabei können auch einzelne Impfdosen über SSB verordnet werden, wenn dies dem Praxisbedarf entspricht. Laut § 5 Abs. 1 Satz 5 des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen gilt Folgendes:
„Im Übrigen ist die Apotheke nicht zur Überprüfung der Verordnungsfähigkeit des verordneten Mittels verpflichtet.“
Sie müssen die Verordnungsfähigkeit des Impfstoffes auf Kassenrezept also nicht überprüfen, aber da es Ihnen aufgefallen ist, wäre es im Sinne einer guten interdisziplinären Zusammenarbeit, mit der Praxis Rücksprache zu halten, ob der Impfstoff tatsächlich nicht als SSB verordnet werden soll.
Weitere Informationen zur Erstattungsfähigkeit von RSV-Impfstoffen finden Sie auf der Arbeitshilfe „Erstattungsfähigkeit von RSV-Impfstoffen am Beispiel von AREXVY (GSK)“.
Nuvaxovid® – der COVID-19-Impfstoff in der Fertigspritze
COVID-19 geht nach wie vor mit einer hohen Krankheitslast einher – insbesondere für Menschen ab 60 Jahren. Zum Beispiel vervielfacht sich das Sterberisiko aufgrund von COVID-19 um das:1,a
60-Fache bei Menschen im Alter von 60 bis 75 Jahren,
140-Fache bei Menschen zwischen 75 und 84 Jahren.
So verstarben in Deutschland während der Saison 2024/2025 über 2.800 Menschen mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion – 96 % davon waren 60 Jahre und älter.2
Angesichts dieser hohen Gesundheitsrisiken empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut unter anderem Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung und weiteren Risikogruppen eine jährliche Schutzimpfung gegen COVID-19.3 Allerdings hat sich in der ersten postpandemischen Saison 2023/2024 nur jede 5. Person ab 60 Jahren gegen COVID-19 impfen lassen.4
Nuvaxovid® in der Fertigspritze: stark gegen COVID-19
Mit Nuvaxovid® bietet Sanofi ab sofort den einzigen von der STIKO empfohlenen proteinbasierten Nicht-mRNA-COVID-19-Impfstoff in einer Fertigspritze, für den die folgenden Argumente sprechen:5–7,b
Wirksamkeit: Nuvaxovid® zeigt eine hohe Wirksamkeitc in der Prävention von SARS-CoV-2-Infektionend und zeigte in klinischen Studien einen vollständigen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen.5,8–10,e
Verträglichkeit: Nuvaxovid® überzeugte in klinischen Studien durch hohe Verträglichkeit.10,11,f,g Über 30.000 Patientinnen und Patienten wurden in 5 klinischen Studien untersucht.5,h Die Verträglichkeit zeigte sich insgesamt positiv. Die Nebenwirkungen waren leicht bis mittelschwer.5,i
Proteinbasiert: Nuvaxovid® wird durch ein bewährtes Verfahren in Zellkulturen hergestellt.5,12
Erweiterung der STIKO-Empfehlung bei Herpes Zoster
Anfang November hat die STIKO ihre Empfehlung für Herpes-Zoster-Impfungen angepasst. Bis dahin empfahl die STIKO, die Impfung nur für Personen ab 60 Jahren und Personen ab 50 Jahren mit erhöhtem Risiko einer Erkrankung aufgrund bestimmter Grunderkrankungen. Zukünftig sollen auch Personen ab 18 Jahren mit einem erhöhten Risiko für eine Erkrankung geimpft werden.
Chikungunya-Impfung in Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen
Das Chikungunya-Virus wird über Stechmücken – vor allem Gelbfiebermücke und Asiatische Tigermücke – übertragen. Innerhalb von 3–7 Tagen treten die ersten Symptome, u. a. Fieber und starke Gelenkschmerzen, auf. In den meisten Fällen genesen die erkrankten Personen nach einer Woche wieder. In einigen Fällen kann es jedoch zu monatelangen Gelenkbeschwerden oder Multiorganversagen kommen.
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