Otologika auf Kassenrezept – Neue Ausnahme in der Arzneimittel-Richtlinie
Seit einigen Monaten gibt es Ohrentropfen mit dem Wirkstoff Clotrimazol als Fertigarzneimittel. Sie sind zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pilzbedingter Otitis externa zugelassen.1, 2 Damit Patientinnen und Patienten dieses Otologikum auf Kassenrezept verordnet werden kann, wurde jetzt die Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Hintergrund: Für Otologika besteht entsprechend Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie eine Verordnungseinschränkung. Otologika sind demnach nur unter bestimmten Bedingungen zulasten der GKV verordnungsfähig. Hier wurde „Clotrimazol zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa (Otomykose)“ neu in die Liste aufgenommen.3
Isopropanol-Lösung 70 % von Caelo – warum zwei Produkte mit gleichem Inhalt?
Nach Zulassung der Isopropanol-Lösung 70 % als Biozidprodukt ist von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nur noch eine getrennte Anwendung zulässig:
A) Flächen- und Gerätedesinfektion (blaues Etikett, Isopropanol 70 Biocide, Caelo HV-Packung 1 l, PZN 12725197)
B) Händedesinfektion (grünes Etikett, Isopropanol 70 Biocide Händedesinfektion, Caelo HV-Packung 1 l, PZN 19759070)
Deshalb gibt es von Caelo jetzt zwei Produkte mit Isopropanol 70 % als Biozidprodukte.
Achtung: Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Tabakentwöhnung
Seit August 2025 haben Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms.
Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss anerkannt und wissenschaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabakentwöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.
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Unsere Frage lautete daher:
Werden Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit informieren?
Die Arbeitshilfe unterstützt Apothekerinnen und Apotheker dabei, mögliche Mikronährstoffverluste durch bestimmte Medikamentengruppen zu erkennen. Die Übersicht zeigt auf, welche Mikronährstoffe bei Einnahme bestimmter Medikamente beeinträchtigt sein können, um präventive Maßnahmen zur Ergänzung zu empfehlen und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu fördern.
Wir haben heute ein Entlassrezept einer Versicherten der AOK über „Navelbine 20 mg Weichkapseln 3 x 1 Stück“ vorgelegt bekommen. Da es keine N-Bezeichnungen bei diesem Präparat gibt, stellt uns sich die Frage, ob wir nur eine Packung abgeben dürfen oder ob 3 Packungen mit einer Tablette (wie auf dem Rezept verordnet) auch möglich wären. Es gibt auch noch eine 4er-Packung – dürfte diese abgegeben werden, sofern sie verordnet ist?
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