Die ePA wurde Anfang 2025 für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, von den GKV angelegt. Sie enthält unter anderem elektronisch vorliegende Daten aus aktuellen Behandlungen, eine elektronische Medikationsliste und eine Leistungsübersicht. Zusätzlich soll sie um den Medikationsplan und weitere Dokumente erweitert werden. Die ePA kann von Praxen und Apotheken unter anderem durch das Einlesen der Gesundheitskarte sowie von Patientinnen und Patienten z. B. über die ePA-App eingesehen werden.
Alle GKV-Versicherten in Deutschland erhalten bereits seit Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie soll dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken Patientendaten teilen und einsehen können und so besser über den Zustand ihrer Patientinnen und Patienten informiert sind.
Patientinnen und Patienten, die nicht möchten, dass jeder Akteur im Gesundheitssystem ihre Gesundheitsdaten einsehen kann, können der ePA ganz oder teilweise widersprechen und somit einzelnen Anwendungen oder Institutionen den Zugriff verwehren.
Um Einsicht in die eigene ePA zu bekommen, müssen Patientinnen und Patienten die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen und den Zugang darin einrichten. Laut der Stiftung Gesundheitswesen soll es zukünftig auch möglich werden, die ePA in ausgewählten Apotheken einzusehen.
Wir haben uns gefragt: Wie gelingt die Aktivierung der ePA für Versicherte in der Praxis?
Daher haben wir beim DAP-Personal, das neben Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern u. a. auch Angestellte aus den Bereichen Grafik, IT, Vertrieb und Projektmanagement umfasst, den aktuellen Stand in Sachen ePA-App abgefragt.
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