Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden: Newsletter im Browser anzeigen

Logo

Service-News

27. August 2025

Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Hylo-Care auf BG-Rezept

Uns liegt ein Rezept zulasten einer gesetz­­lichen Unfall­­ver­­sicherung über Hylo-Care Augen­­tropfen vor.

Dürfen wir dieses Rezept beliefern, werden diese Augen­­tropfen durch die BG erstattet?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com

DAP Wissen Verbandmittel

AKTUELLES

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA wurde Anfang 2025 für alle Ver­sicherten, die nicht wider­sprochen haben, von den GKV angelegt. Sie enthält unter anderem elektro­nisch vor­liegende Daten aus aktuellen Behand­lungen, eine elektro­nische Medikations­liste und eine Leistungs­über­sicht. Zusätzlich soll sie um den Medikations­plan und weitere Doku­mente erweitert werden. Die ePA kann von Praxen und Apo­theken unter anderem durch das Ein­lesen der Gesund­heits­karte sowie von Patientinnen und Patienten z. B. über die ePA-App einge­sehen werden.

Andrea Gaitanides – stock.adobe.com

Lesen Sie weiter
PTA DIALOG Selbstmedikation bei Diabetes mellitus

AKTUELLES

expopharm 2025 – wir freuen uns auf Sie!

Vom 16. bis 18.09.2025 sind wir in Düsseldorf dabei!

Besuchen Sie uns an unserem Messestand (Halle 1, Stand F15) und spielen Sie mit uns DAPärchen – tolle Gewinne warten!

Unsere Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf Ihren Besuch und nette Gespräche.

Noch kein Ticket?

© Avoxa

Zum Ticketshop
DAP-Ausstellerprofil

AKTUELLES

ePA für alle: Wird sie schon genutzt?

Alle GKV-Versicherten in Deutschland erhalten bereits seit Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie soll dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken Patientendaten teilen und einsehen können und so besser über den Zustand ihrer Patientinnen und Patienten informiert sind.

Patientinnen und Patienten, die nicht möchten, dass jeder Akteur im Gesundheitssystem ihre Gesundheitsdaten einsehen kann, können der ePA ganz oder teilweise widersprechen und somit einzelnen Anwendungen oder Institutionen den Zugriff verwehren.

Um Einsicht in die eigene ePA zu bekommen, müssen Patientinnen und Patienten die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen und den Zugang darin einrichten. Laut der Stiftung Gesundheitswesen soll es zukünftig auch möglich werden, die ePA in ausgewählten Apotheken einzusehen.

Wir haben uns gefragt: Wie gelingt die Aktivierung der ePA für Versicherte in der Praxis?

Daher haben wir beim DAP-Personal, das neben Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern u. a. auch Angestellte aus den Bereichen Grafik, IT, Vertrieb und Projektmanagement umfasst, den aktuellen Stand in Sachen ePA-App abgefragt.

Das kam dabei heraus:

Lesen Sie hier weiter
Pharmazeutische Dienstleistung: Inhalationstechnik

AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN

IGeL können mehr schaden als nützen – Aufklärung über Schadensrisiko unzureichend

» Lesen Sie hier mehr (PDF)

VdK-Präsidentin: „Bevorzugung von Privatversicherten ist Realität“

» Lesen Sie hier mehr (PDF)

Zum neuen DAP Dialog

Anzeige

Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

In welchen Packungsgrößen ist Mutterkraut HEUMANN erhältlich?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum Beratungswissen

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Mail-Symbol

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: {UNSUBSCRIBE}