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Arzneimittel-News

12. August 2025

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Cannabis in der Schmerz­therapie

Immer mehr ältere Menschen setzen auf Selbst­medikation

Der Einsatz von Medizinal­cannabis nimmt vor allem bei älteren Menschen zu. Viele Seni­orinnen und Seni­oren greifen zuneh­mend auf Cannabis zurück, um chronische Schmer­zen und andere Be­schwer­den zu lindern – oft ohne ärzt­liche Ver­ord­nung. Die klassischen Schmerz­mittel helfen häufig nicht aus­reichend oder bringen uner­wünschte Neben­wirkungen mit sich, sodass Cannabis als Alternative attraktiver wird.

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Bildquelle: pikselstock – stock.adobe.com

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DAP PATIENTEN­INFORMATION

Neue Patienten­information für IKK-classic-Versicherte

Bereits zum 30.06.2025 hat die IKK classic den bestehenden Hilfs­mittel­ver­sorgungs­ver­trag mit dem DAV ge­kündigt. Seitdem können diese Versicherten nicht mehr zulasten ihrer Kranken­kasse mit Diabetiker-Bedarf, wie z. B. Pen-Nadeln, Stech­hilfen, Lanzetten oder auch Kompressions­strümpfen, Bandagen, Orthesen oder Blut­druck­mess­geräten, ver­sorgt werden.

Um Ihre IKK-classic-Versicherten über diese Situation zu informieren, nutzen Sie gerne die folgende Patienten­information.

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DAP Premium

Nutzen Sie den Retaxierungs-Checkplus für die Überprüfung der zurückliegenden Rabatt­vertrags­situation, z. B. nach dem Erhalt einer Retax. Um das Lager auf neue Rabatt­verträge vorzu­bereiten, hilft der Rabattvertrags-Monitorplus. Der Festbetrags-Checkplus ermöglicht es Apotheken, rechtzeitig auf Fest­betrags­anpassungen und -festsetzungen zu reagieren.

Falls diese Checks Sie nicht weiter­bringen, können Sie über das Beratungs-Center per Fax oder Mail eine Anfrage an unser Experten­team stellen, die innerhalb eines Tages beantwortet wird.

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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monat­liche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Last­schrift oder in Form einer Jahres­rechnung gezahlt werden. Die Mindest­lauf­zeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke. Aktuell erhalten Sie bei der Buchung eines DAP-Premium-Abos ein Grund­werk des DAP-Arbeits­buchs inklusive der aktuellen Ergänzungs­lieferung gratis dazu! Die Aus­sendung erfolgt über den Deutschen Apotheker Verlag nach Ihrer Registrierung und dem Zahlungs­eingang.

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Medizinal-Cannabisgesetz

Der Referenten­entwurf des Bundes­ministeriums für Gesund­heit (BMG) zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes sieht zum einen ein Verbot für den Versand von medizi­nischen Cannabis­blüten vor, zum anderen soll eine Ver­ordnung medizi­nischer Cannabis­blüten auch nur noch nach einem persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Arzt­praxis oder beim Haus­besuch erfolgen. Das könnte vor allem tele­medizi­nischen Online-Platt­formen die Arbeit erschweren oder un­möglich machen. Hinter­grund ist sicher auch die Beobachtung, dass über diese Platt­formen vermehrt Privat­rezepte an Selbst­zahlerinnen und Selbst­zahler ausge­stellt werden. Das BMG möchte mit diesen Maß­nahmen eine sichere Arznei­mittel­ver­sorgung und, damit verbunden, eine verbes­serte Patienten­sicher­heit erreichen. Doch es gibt auch zahl­reiche öffentliche Apotheken, die in der Cannabis­ver­sorgung, -beratung und beim Versand von medizi­nischem Cannabis einen neuen Schwer­punkt gesetzt haben.

momius – stock.adobe.com

Unsere Frage lautete daher:

Was halten Sie von einem möglichen Verbot der Fern­ver­schreibung und des Ver­sand­handels für medizi­nische Cannabis­blüten?

Lesen Sie hier die Ergebnisse
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

E-Rezept ohne Mengenangabe

Wir haben als E-Rezept eine Verordnung über „Calcimagon D3 Kautabletten PZN 01164726“ vorliegen. Nun fehlt hier ja die Mengenangabe, da die PZN nicht ausreichend ist und das Präparat nicht in einen Normbereich fällt. Eigentlich ist die Menge durch die PZN ja eindeutig.

Welche Möglichkeit zur Heilung haben wir diesbezüglich bei einem E-Rezept?

Lesen Sie hier die Antwort

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Wie häufig sollte Amofin® 5 % Nagellack angewendet werden?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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