Nichtverfügbarkeit oder Pharmazeutische Bedenken – was ist wie zu dokumentieren?
Bei folgendem Fall sind wir unsicher, wie wir die Abgabe in der EDV dokumentieren:
Verordnet ist Opipramol neuraxpharm 50 mg 100 Stück, ohne Aut-idem-Kreuz. Als Dosierung ist 1/2–0–0 angegeben. Diese teilbaren Tabletten sind nicht lieferbar, alle Alternativen sind allerdings nicht teilbar. Lieferbar wären 50 Stück der teilbaren Tabletten von Neuraxpharm.
Welches Sonderkennzeichen setzen wir hier? Und bezahlt der Patient dann einmal die Zuzahlung für die 100er-Packung oder 2-mal die Zuzahlung für die beiden 50er-Packungen?
Das Original ADVAGRAF™ verfügt über zahlreiche Rabattverträge und ist damit im Vergleich zu im Handel befindlichen nicht rabattierten Importen vorrangig abzugeben. Dies gilt auch dann, wenn ein nicht rabattierter Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist.
Infos zur Abgabe von ADVAGRAF™ finden Sie in der ADVAGRAF™-Abgabehilfe.
Warum sollte man die Liste der bedenklichen Rezepturarzneimittel kennen?
Aktualisierte Liste jetzt online
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt regelmäßig eine Liste mit bedenklichen Rezepturarzneimitteln zusammen – die neue Version wurde im Juni 2025 veröffentlicht.
Warum ist es wichtig, diese Liste zu kennen?
enriscapes – stock.adobe.com
§ 5 Abs. 1 Arzneimittelgesetz verbietet, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen bzw. bei einem Menschen anzuwenden. Enthält die Rezepturverordnung also bedenkliche Bestandteile, so darf die Verordnung gemäß § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung nicht bzw. erst nach Abklärung des Problems mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt hergestellt werden.
Erhalten Sie in der Apotheke also eine Rezepturverordnung mit einer bedenklichen Substanz, so sollten Sie ärztliche Rücksprache halten und gemeinsam eine therapeutische Alternative finden. Besteht die Ärztin oder der Arzt weiterhin auf die verordnete bedenkliche Rezeptur, so ist die Herstellung in der Apotheke dennoch ausgeschlossen. Auch ein Hinweis auf dem Rezept, dass die verordnende Person auf die Rezeptur besteht, entbindet die Apotheke nicht von der Haftung.
Hintergrund
Für die Prüfung und Sicherung der Qualität aller Inhaltsstoffe einer Zubereitung ist allein die Apotheke verantwortlich.
Das DeutscheApothekenPortal hält eine Übersicht der als bedenklich eingestuften Stoffe in Anlehnung an die Auflistung der AMK zum Nachschlagen für Sie bereit.
„DAP vor Ort“ ist eine Reihe des DeutschenApothekenPortals, in der das DAP-Team Apotheken besucht, Interviews führt und Einblicke in aktuelle Themen aus dem Apothekenalltag gibt. Die Beiträge erscheinen auch auf unseren Social-Media-Kanälen, darunter Instagram (@dap_deutschesapothekenportal) und LinkedIn (@DAP Networks GmbH).
Die Besuche werden individuell geplant, um die Besonderheiten und Wünsche jeder Apotheke zu berücksichtigen. So entsteht eine authentische und praxisnahe Darstellung des Apothekenalltags, die aktuelle Themen aufgreift und interessierten Followern wertvolle Einblicke bietet.
Der letzte Besuch fand in der Paradies-Apotheke in Köln statt.
In den USA ist Lenacapavir bereits zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gegen HIV zugelassen, nun gab auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) grünes Licht für die PrEP mit Lenacapavir (Yeytuo), die nur zweimal im Jahr zu spritzen ist.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!