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Service-News

28. Juli 2025

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Medizinal-Cannabisgesetz

Der Referenten­entwurf des Bundes­ministeriums für Gesund­heit (BMG) zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes sieht zum einen ein Verbot für den Versand von medizi­nischen Cannabis­blüten vor, zum anderen soll eine Ver­ordnung medizi­nischer Cannabis­blüten auch nur noch nach einem persön­lichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Arzt­praxis oder beim Haus­besuch erfolgen. Das könnte vor allem tele­medizi­nischen Online-Platt­formen die Arbeit erschweren oder un­möglich machen. Hinter­grund ist sicher auch die Beobachtung, dass über diese Platt­formen vermehrt Privat­rezepte an Selbst­zahlerinnen und Selbst­zahler ausge­stellt werden. Das BMG möchte mit diesen Maß­nahmen eine sichere Arznei­mittel­ver­sorgung und damit verbunden eine verbes­serte Patienten­sicher­heit erreichen. Doch es gibt auch zahl­reiche öffentliche Apotheken, die in der Cannabis­ver­sorgung, -beratung und beim Versand von medizi­nischem Cannabis einen neuen Schwer­punkt gesetzt haben.

Uns interessiert heute:

Was halten Sie von einem möglichen Verbot der Fern­ver­schreibung und des Ver­sand­handels für medizi­nische Cannabis­blüten?

Ich finde, jeder sollte selbst entscheiden können, was er sich telemedizinisch verschreiben lässt und auf welchem Weg er seine Medikamente erhält.
Ich finde, Patientinnen und Patienten müssen geschützt werden, und bin für ein Fernverschreibungsverbot; gegen einen Versand von Cannabisblüten habe ich jedoch keine Einwände.
Ich bin sowohl für das Fernverschreibungsverbot als auch für das Verbot des Versandhandels.
Ich habe keine Meinung dazu.

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

5 DAPs-Punkte!
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com

pDL Award 2025

UMFRAGE

Kurze Nachbe­fragung zur Favoriten­studie 2025

Unabhängig davon, ob Sie bereits an der Apotheken-Favoriten­studie 2025 teilge­nommen haben oder nicht, bitten wir Sie um Unter­stützung bei dieser kurzen Nach­be­fragung.

Es handelt sich ledig­lich um 2 Fragen, die Sie inner­halb von 1–2 Minuten beantworten können!

KI-generiert


Worum geht es nochmal in der Favoritenstudie?

Bei der Apotheken-Favoriten­studie, die dieses Jahr erneut in Kooperation mit IQVIA durch­ge­führt wurde, können Apotheken­inhaberinnen und -inhaber sowie Filial­leiterinnen und -leiter ihre bevor­zugten Partner der Branche benennen.

Warum lohnt sich die Teil­nahme an der Nach­be­fragung?

✔️ Ihre Meinung zählt – sie fließt in eine der wichtigsten Branchen­befragungen ein.

✔️ Sie erhalten 20 DAPs, wenn Sie bei Mein DAP oder DAP Premium registriert und zur Befragung ange­meldet sind.

Zur Nachbefragung

DAP-AWARDS

Impf-Apotheken-Award 2025

Alamannen-Apotheke gewinnt in der Kategorie „Besonderes Engagement“

In der Kategorie „Besonderes Engage­ment“ wurde die Alamannen-Apotheke in Holz­ger­lingen mit dem Impf-Apotheken-Award ausge­zeichnet. Die Preise in Form einer Trophäe, einer Gewinner­urkunde und eines Schecks über 400 Euro wurden in diesem Jahr auf der INTERPHARM in Stuttgart über­geben.

Bereits im Mai 2021 setzte die Alamannen-Apotheke gemein­sam mit allen Arzt­praxen der Region ein starkes Zeichen: Beim ersten Impf­marathon organisierten sie in nur 20 Stunden beein­druckende 5.000 Impfungen.

Preisträgerin Anja Berger und Dr. Verena Kirsch von DAP (v. l.)


Heute sorgt ein engagiertes Team aus sechs Appro­bierten für eine um­fas­sende Impf­beratung, den digitalen Impf­pass-Check sowie die Durch­führung der Impfungen gegen COVID und Grippe. Der gesamte Impf­prozess ist inzwischen voll­ständig digitalisiert – von der Termin­buchung bis zum Aus­füllen des Anamnese­bogens ist alles bequem online möglich. Für dieses außer­ge­wöhnliche Engage­ment wurden Apothekerin Anja Berger und ihr Team nun geehrt: Anja Berger nahm den Preis von Dr. Thomas Menn aus Berlin, Fach­arzt für Öffent­liches Gesund­heits­wesen und Vize­präsident von action medeor, entgegen.

© DAP Networks GmbH


Herzlichen Glück­wunsch an das Team der Alamannen-Apotheke!

Unterstützt wurde der Award von der Mylan Germany GmbH (A Viatris Company) und der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH.

Zu den DAPärchen

SERVICE

Zum 1. August 2025 Wieder­anwendung von Fest­beträgen

Zum 1. August 2025 werden für drei Paracetamol-Arznei­mittel wieder Fest­beträge ange­wendet – die bis dahin geltende Fest­betrags­auf­hebung wird aufge­hoben.

Betroffen sind folgende Arznei­mittel:

  • Paracetamol ratiopharm 75 mg SUP 10 St. PZN 09263913
  • Paracetamol ratiopharm 125 MG SUP 10 St. PZN 03953580
  • Paracetamol ratiopharm 250 MG SUP 10 St. PZN 03953597

© DAP Networks GmbH


Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

Arbeitshilfe Zuzahlung und Mehrkosten
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wer zahlt die Mehr­kosten?

Uns liegt ein Rezept über „Salbuhexal DA 1 Stück“ zulasten der BARMER vor.
Zurzeit sind keine Arznei­mittel unter Fest­betrag lieferbar, sodass Mehr­kosten anfallen.

Wem dürfen wir die Mehr­kosten in Rechnung stellen?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 87

Vaginal­mykosen

Vaginal­gesundheit to go

Ob Städte­reise, Strand­urlaub oder Wander­tour – eine gut ausge­stattete Reise­apotheke gehört immer ins Gepäck. Doch häufig wird ein Thema dabei übersehen: die Vaginal­gesund­heit. Der Stress un­mittel­bar vor dem Urlaub, über­triebene Intim­hygiene oder ein geschwächtes Immun­system können das Gleich­gewicht der Scheiden­flora stören. Im Urlaub kommen neue Einfluss­faktoren wie feucht-warmes Klima oder Baden in Salz- bzw. Chlor­wasser hinzu.

Anknüpfend an den Artikel im vor­an­ge­gangenen DAP Dialog wird diesmal gezielt die Therapie von Vaginal­mykosen auf Reisen beleuchtet.

Bonsales – stock.adobe.com

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 87 (PDF)

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Wie häufig sollte Amofin® 5 % Nagellack angewendet werden?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum Beratungsleitfaden

» Pflichttext (PDF)

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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