Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sieht zum einen ein Verbot für den Versand von medizinischen Cannabisblüten vor, zum anderen soll eine Verordnung medizinischer Cannabisblüten auch nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Arztpraxis oder beim Hausbesuch erfolgen. Das könnte vor allem telemedizinischen Online-Plattformen die Arbeit erschweren oder unmöglich machen. Hintergrund ist sicher auch die Beobachtung, dass über diese Plattformen vermehrt Privatrezepte an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler ausgestellt werden. Das BMG möchte mit diesen Maßnahmen eine sichere Arzneimittelversorgung und damit verbunden eine verbesserte Patientensicherheit erreichen. Doch es gibt auch zahlreiche öffentliche Apotheken, die in der Cannabisversorgung, -beratung und beim Versand von medizinischem Cannabis einen neuen Schwerpunkt gesetzt haben.
Uns interessiert heute:
Was halten Sie von einem möglichen Verbot der Fernverschreibung und des Versandhandels für medizinische Cannabisblüten?
Unabhängig davon, ob Sie bereits an der Apotheken-Favoritenstudie 2025 teilgenommen haben oder nicht, bitten wir Sie um Unterstützung bei dieser kurzen Nachbefragung.
Es handelt sich lediglich um 2 Fragen, die Sie innerhalb von 1–2 Minuten beantworten können!
KI-generiert
Worum geht es nochmal in der Favoritenstudie?
Bei der Apotheken-Favoritenstudie, die dieses Jahr erneut in Kooperation mit IQVIA durchgeführt wurde, können Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie Filialleiterinnen und -leiter ihre bevorzugten Partner der Branche benennen.
Warum lohnt sich die Teilnahme an der Nachbefragung?
✔️ Ihre Meinung zählt – sie fließt in eine der wichtigsten Branchenbefragungen ein.
✔️ Sie erhalten 20 DAPs, wenn Sie bei Mein DAP oder DAP Premium registriert und zur Befragung angemeldet sind.
Alamannen-Apotheke gewinnt in der Kategorie „Besonderes Engagement“
In der Kategorie „Besonderes Engagement“ wurde die Alamannen-Apotheke in Holzgerlingen mit dem Impf-Apotheken-Award ausgezeichnet. Die Preise in Form einer Trophäe, einer Gewinnerurkunde und eines Schecks über 400 Euro wurden in diesem Jahr auf der INTERPHARM in Stuttgart übergeben.
Bereits im Mai 2021 setzte die Alamannen-Apotheke gemeinsam mit allen Arztpraxen der Region ein starkes Zeichen: Beim ersten Impfmarathon organisierten sie in nur 20 Stunden beeindruckende 5.000 Impfungen.
Preisträgerin Anja Berger und Dr. Verena Kirsch von DAP (v. l.)
Heute sorgt ein engagiertes Team aus sechs Approbierten für eine umfassende Impfberatung, den digitalen Impfpass-Check sowie die Durchführung der Impfungen gegen COVID und Grippe. Der gesamte Impfprozess ist inzwischen vollständig digitalisiert – von der Terminbuchung bis zum Ausfüllen des Anamnesebogens ist alles bequem online möglich. Für dieses außergewöhnliche Engagement wurden Apothekerin Anja Berger und ihr Team nun geehrt: Anja Berger nahm den Preis von Dr. Thomas Menn aus Berlin, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und Vizepräsident von action medeor, entgegen.
Herzlichen Glückwunsch an das Team der Alamannen-Apotheke!
Unterstützt wurde der Award von der Mylan Germany GmbH (A Viatris Company) und der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH.
SERVICE
Zum 1. August 2025 Wiederanwendung von Festbeträgen
Zum 1. August 2025 werden für drei Paracetamol-Arzneimittel wieder Festbeträge angewendet – die bis dahin geltende Festbetragsaufhebung wird aufgehoben.
Betroffen sind folgende Arzneimittel:
Paracetamol ratiopharm 75 mg SUP 10 St. PZN 09263913
Paracetamol ratiopharm 125 MG SUP 10 St. PZN 03953580
Paracetamol ratiopharm 250 MG SUP 10 St. PZN 03953597
Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wer zahlt die Mehrkosten?
Uns liegt ein Rezept über „Salbuhexal DA 1 Stück“ zulasten der BARMER vor. Zurzeit sind keine Arzneimittel unter Festbetrag lieferbar, sodass Mehrkosten anfallen.
Wem dürfen wir die Mehrkosten in Rechnung stellen?
Ob Städtereise, Strandurlaub oder Wandertour – eine gut ausgestattete Reiseapotheke gehört immer ins Gepäck. Doch häufig wird ein Thema dabei übersehen: die Vaginalgesundheit. Der Stress unmittelbar vor dem Urlaub, übertriebene Intimhygiene oder ein geschwächtes Immunsystem können das Gleichgewicht der Scheidenflora stören. Im Urlaub kommen neue Einflussfaktoren wie feucht-warmes Klima oder Baden in Salz- bzw. Chlorwasser hinzu.
Anknüpfend an den Artikel im vorangegangenen DAP Dialog wird diesmal gezielt die Therapie von Vaginalmykosen auf Reisen beleuchtet.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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