Die Friedenspflicht hinsichtlich der Angabe einer Chargenbezeichnung für normale Rezepte ist am 29. April 2024 ausgelaufen und damit ist zu erwarten, dass diesbezüglich jetzt erste Retaxationen in den Apotheken ankommen. Im Retax-Newsletter vom 03.07.2025 („Vollabsetzung aufgrund fehlender Charge“) haben wir exemplarisch von einem solchen Fall berichtet und hoffen, dass der Einspruch der Apotheke anerkannt wird. Hinweis: Die Friedenspflicht für Rezepte für die Verblisterung von Arzneimitteln, bei denen anstelle der Charge der Hinweis „Stellen“ angegeben wird, wurde kürzlich bis zum Jahresende verlängert.
Haben auch Sie schon eine oder mehrere Retaxationen aufgrund einer fehlenden Charge erhalten?
Wenn Sie möchten, dass wir Ihren Retaxfall – und gerne auch den Ausgang Ihres Einspruchs – in unserem Newsletter vorstellen, senden Sie Ihre Unterlagen gerne anonymisiert an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.
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Liste mit unverzichtbaren Wirkstoffen in der Inneren Medizin veröffentlicht
Seit ein paar Jahren kämpfen Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Patientinnen und Patienten immer wieder mit Lieferengpässen und den noch viel schwerwiegenderen Versorgungsmängeln.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat eine Liste unverzichtbarer Wirkstoffe erarbeitet und veröffentlicht.
Die Intimpflege enthält den Mannose-Hydro-Komplex, der Feuchtigkeit spendet, den pH‑Wert des äußeren Intimbereichs stabilisiert und die Schleimhaut beim Schutz vor Infektionen unterstützt.
Jetzt noch bis 31. Juli um den pDL-Award 2025 bewerben!
Sie bieten pharmazeutische Dienstleistungen an und haben innovative Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten oder Terminorganisation? Dann bewerben Sie sich um den pDL-Award 2025!
Es werden fünf Awards für besondere Ideen und besonderes Engagement vergeben. Außerdem gibt es einen Sonderpreis der ADG zum Thema Inhalationsschulungen. Hierbei geht es um die Frage: „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.
Unterstützt wird der Award von ADG Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Cipla Deutschland, 1 A Pharma GmbH, Vayamed GmbH und Viatris.
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
3-mal N1 statt 1-mal N3?
Uns liegt eine Metoprolol-Verordnung über eine N3-Packung mit Aut-idem-Kreuz vor. Die Packung ist gerade nicht lieferbar, wir könnten aber 3-mal eine N1-Packung abgeben.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!