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Retax-News

10. Juli 2025

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Retax eines Rezeptes mit der Aufschrift „Duplikat“

Erhält eine Apotheke ein Rezept, auf dem der Hinweis „Duplikat“ ver­merkt ist, und beliefert es ohne weitere Prüfung, so kam es in der Ver­gangen­heit oft zu Retaxationen, weil solch ein Rezept seitens der Kranken­kassen nicht als Original­rezept aner­kannt wurde. Dabei kann und muss die Apotheke bei solchen Rezepten in der Regel gar nicht prüfen, ob das zuerst ausge­stellte Rezept einge­löst wurde oder eben nicht.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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AKTUELLES

Neuig­keiten bei der Ab­rechnung von Mehr­kosten für Salbutamol-Dosier­aerosole

Die lange offene Frage, ob die BARMER die Mehr­kosten für Salbutamol-Dosier­aerosole über­nimmt, ist nun ein­deutig beant­wortet: Die Kranken­kasse hat erklärt, dass sie für die Dauer des Liefer­eng­passes von Salbutamol-Dosier­aerosolen die Mehr­kosten ober­halb des Fest­betrages über­nimmt. Apotheken können die Mehr­kosten in diesem Aus­nahme­fall direkt über das Kassen­rezept mit der BARMER abrechnen.

Arbeitshilfe Zuzahlung und Mehrkosten

DAZ+ INFORMIERT

Therapie­begleitende Mikro­nähr­stoffe

Gezielt statt mit der Gieß­kanne supple­men­tieren

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Dr. Julia Podlogar warnte auf der INTERPHARM in Stuttgart vor einem unkritischen Ein­satz von Mikro­nähr­stoffen. Statt pauschaler Empfeh­lungen fordert sie eine indivi­duelle und evidenz­basierte Beratung. Entscheidend sei, Risiko­­patienten zu identifi­zieren und gezielt zu supple­mentieren.

Osterland – stock.adobe.com

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