Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden: Newsletter im Browser anzeigen

Logo

Service-News

30. Juni 2025

Anzeige

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Biologika-Austausch

Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) eingeleitet. Sobald der geplante neue § 40c der AM-RL in Kraft ist, müssen biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sogenannte Biologika, analog zu den Generika in Apotheken ausgetauscht werden. Bisher ist ein Austausch nur dann erlaubt, wenn in Anlage 1 des Rahmenvertrags austauschbare Biologika aufgeführt sind.

Wie sehen Sie den möglicherweise kommenden Biologika-Austausch?

Wir sehen da gar kein Problem, da wir einen Austausch bei Biologika eher nicht als kritisch betrachten und uns dies dann im Falle von Lieferengpässen auch etwas mehr Spielraum ohne ärztliche Rezeptänderung geben würde.
Wir sehen einer möglichen Erweiterung der Austauschpflicht gelassen entgegen, denn wenn ein Austausch aus unserer Sicht kritisch ist, wenden wir auch jetzt schon Pharmazeutische Bedenken an.
Ärztinnen und Ärzte verordnen erfahrungsgemäß ohnehin immer häufiger Biosimilars, das sollte nach unserer Meinung zur Kostendeckung ausreichen, sodass es keine weitere Austauschpflicht braucht.
Bei dieser speziellen Produktgruppe sollten nicht die Apotheken die Verantwortung für den Austausch tragen – dies sollte wie bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein.

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

5 DAPs-Punkte!
Zur Registrierung

Bildquelle: momius – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 87

Kontinuierliche Fortbildung für Apothekenpersonal

Angebote finden und nutzen

Arbeitet man in einer Apotheke, so gehört es zur beruflichen Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Dies gilt sowohl für Apothekerinnen und Apotheker als auch für PTA sowie PKA. Das Angebot ist groß – und wird auch wahrgenommen.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 87 (PDF)

AKTUELLES

pDL-Award 2025 – bis zum 31. Juli bewerben

Mit pharma­zeutischen Dienst­leistungen gewinnen!

Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharma­zeutische Dienst­leistungen an und haben gute Ideen zur Patienten­ansprache, Zusammen­arbeit mit der Ärzte­schaft oder Termin­organisation?

Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharma­zeutischen Dienst­leistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2025! Es werden fünf Awards für besondere Ideen oder besonderes Engage­ment verliehen. Die ADG wird außer­dem noch einen Sonder­preis zum Thema Inhalations­schulungen vergeben. Dabei geht es um die Frage „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.

© DAP Networks GmbH


Unterstützt wird der Award von ADG Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Cipla Deutschland, 1 A Pharma GmbH, Vayamed GmbH und Viatris.

Hier informieren und bewerben!

Zertifizierte Fortbildungen bei DAP

Für eine fach­kompetente Kunden­beratung, sei es zu verschreibungs­pflichtigen oder nicht verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln, ist es wichtig, dass das Apo­theken­team über ein grund­­legendes Fach­­wissen verfügt und dieses regel­­mäßig durch die Teil­nahme an Fort­bildungen ver­tieft und erweitert.

Die Fort­bildungen auf dem Deutschen­Apotheken­Portal vermitteln Wissen zu ausge­wählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapie­optionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.

MicroOne – stock.adobe.com

Die Fort­bildungen sind von der Bundes­apotheker­kammer mit bis zu drei Fort­bildungs­punkten zertifiziert.

Zu den zertifizierten Fortbildungen
DAP Beratungskarte Basencitrate Pascoe
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie berechnen sich die Mehrkosten bei einer Stückelung?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER über Betmiga 50 mg 100 Retardtabletten erhalten. Diese sind leider nicht lieferbar, es gibt keine Importe oder Rabattarzneimittel. Alternativ haben wir nun Betmiga 50 mg 2 x 30 RET bestellt. Wir fragen uns allerdings, wie viele Mehrkosten die Kundin bezahlen muss. Die Summe, die für die 100er-Packung fällig würde, oder die Mehrkosten, die für 2 x 30 Stück angezeigt werden? Die Zuzahlung bezieht sich in solchen Fällen ja auf die verordnete Packung.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

Anzeige

Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche Aussage zum Device in Bezug auf den Originator ist korrekt?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages

» Pflichttext (PDF)

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Mail-Symbol