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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Wie gehen wir bei einer Verordnung über eine Jumbopackung vor?
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Wie gehen wir bei einem Rezept über „Syntaris Nasenspray 2 x 24 ml – PZN: 05731547 Dosierung: 1 Hub – 0 – 1 Hub“ vor? Diese Packungsgröße ist laut EDV eine Jumbopackung. Es gibt N1-Packungen mit 1 x 24 ml.
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Können wir auf diese Verordnung einfach zweimal die N1 abgeben?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 87
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Einspruch stattgegeben
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Doppelte Packungsanzahl auf E-Rezept nicht erkannt
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Das E-Rezept soll unter anderem dazu führen, dass Arzneimittel eindeutig verordnet werden und somit Korrekturen durch die Apotheken seltener vonnöten sind. Zumindest dann, wenn eine Verordnung nicht per Freitexteingabe erfolgt, scheint dies auch ganz gut zu funktionieren. Allerdings finden Krankenkassen auch bei eindeutigen Arzneimittelverordnungen Retaxgründe.
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Arzneimittel als Mikronährstoffräuber?
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© pro medico GmbH
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AKTUELLES
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pDL-Award 2025 – bis zum 31. Juli bewerben
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Mit pharmazeutischen Dienstleistungen gewinnen!
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Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
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Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2025! Es werden fünf Awards für besondere Ideen oder besonderes Engagement verliehen. Die ADG wird außerdem noch einen Sonderpreis zum Thema Inhalationsschulungen vergeben. Dabei geht es um die Frage „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.
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© DAP Networks GmbH
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Unterstützt wird der Award von ADG Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Cipla Deutschland, 1 A Pharma GmbH, Vayamed GmbH und Viatris.
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
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Thema: Arbeitsplatz öffentliche Apotheke mit Homeoffice-Option
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Die Arbeitswelt verändert sich – auch in öffentlichen Apotheken. Digitale Tools und vernetzte Systeme ermöglichen es zunehmend, bestimmte Aufgaben unabhängig vom Standort zu erledigen. Für die öffentliche Apotheke kommen für ein potenzielles Homeoffice vor allem Tätigkeiten wie die Medikationsanalyse (pDL), Bestellabwicklung sowie Teile der Lagerverwaltung und Lageroptimierung, Pflege der Website, Beiträge für Social Media oder die Vorbereitung von Aktionen inklusive Flyergestaltung in Frage. Auch die Pflege und Aktualisierung des QMS lässt sich gut im Homeoffice erledigen. Homeoffice und öffentliche Apotheke ist also kein Widerspruch – im Gegenteil: Es ist eine moderne Möglichkeit, administrative und analytische Aufgaben flexibel, effizient und mit hoher Qualität umzusetzen. Und nebenbei kann diese Option aus Präsenz- und Homeoffice-Zeiten auch die Zufriedenheit des Teams steigern.
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momius – stock.adobe.com
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Unsere Frage lautete:
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Ist es in Ihrer Apotheke möglich, teilweise auch im Homeoffice zu arbeiten?
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APOFRAGE DES TAGES
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In welchen Darreichungsformen gibt es Bifon®?
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Das Arzneimittel Bifon® von Dermapharm gibt es in verschiedenen Darreichungsformen, damit jede betroffene Stelle optimal behandelt werden kann.
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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» Pflichttext (PDF)
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Bildquelle: © DAP Networks GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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