Für Apotheken gibt es verschiedene Bestellwege für Arzneimittel: die Direktbestellung direkt über den Hersteller und die Bestellung über den Großhandel.
Nach dem Test der elektronischen Patientenakte (ePA) Anfang des Jahres in ausgewählten Regionen Deutschlands begann am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out. Damit verbunden stellten Softwarehersteller schrittweise Updates für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser zur Verfügung – ein Prozess, der sich über mehrere Wochen erstreckte. Für Apotheken rückt besonders die Medikationsliste in den Fokus.
Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2025! Es werden fünf Awards für besondere Ideen oder besonderes Engagement verliehen. Die ADG wird außerdem noch einen Sonderpreis zum Thema Inhalationsschulungen vergeben. Dabei geht es um die Frage „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.
Seit Mai ist Tiotropium AL 18 µg als Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation und passendem Inhalator verfügbar. Angewendet wird das Präparat zur Behandlung von Symptomen der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD).
Tiotropium AL ist in zahlreichen Open-House-Verträgen vertreten und kann daher als Rabattarzneimittel an viele gesetzlich Versicherte abgegeben werden.
Bei welcher Diagnose ist Hylo-Gel erstattungsfähig?
Wir haben eine Frage zu GKV-Rezepten über Hylo-Gel, die wir derzeit vermehrt erhalten. Auf unseren Rezepten ist als Diagnose u. a. „endokrine Orbitopathie“ angegeben.
Die Diagnosen laut Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, bei denen Hylo-Gel erstattungsfähig ist, lauten allerdings folgendermaßen: „Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus“
Unsere Frage wäre jetzt: Ist die Auflistung der Autoimmunerkrankungen abschließend, oder ist Hylo-Gel generell bei Autoimmunerkrankungen – also auch bei der o. g. Diagnose „endokrine Orbitopathie“ – erstattungsfähig? Dürfen wir mit dieser Diagnose zulasten der GKV abrechnen?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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