Das Zitat „Wenn wir die Zukunft nicht erfinden, wird es jemand anderes für uns tun – und es wird dessen Zukunft sein, nicht unsere“ wird häufig dem US-amerikanischen Informatiker Alan Kay zugeschrieben. Er ist bekannt für das englische Original: „The best way to predict the future is to invent it“ („Der beste Weg, die Zukunft vorherzusagen, besteht darin, sie zu erfinden“).
Wenn Sie eine Apotheke der Zukunft erfinden könnten, welchen Service sollte diese Apotheke in jedem Fall anbieten (dürfen)?
Zwischen Versorgungspflicht, Telemedizin und Bundestagswahl
Seit der Teillegalisierung von Cannabis im vergangenen Jahr hat sich das gesellschaftliche und rechtliche Umfeld in Deutschland spürbar gewandelt – auch in den Apotheken. Cannabisprodukte unterliegen nun nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz, was den Umgang mit ihnen deutlich erleichtert hat. Gleichzeitig hat diese neue Rechtslage auch der Telemedizin neue Wege eröffnet: Die Zahl der Verordnungen, die Apotheken erreichen, ist spürbar gestiegen. Doch mit der Öffnung entstehen auch Unsicherheiten – etwa darüber, welche Rezepte beliefert werden dürfen oder sogar müssen. Mit der neuen Bundesregierung könnten bestehende Regelungen schnell wieder auf den Prüfstand kommen. Zeit also, einen genaueren Blick auf die aktuellen Regelungen zu werfen – und auf das, was kommen könnte.
Seit dem 15. Mai 2025 ist Mutterkraut HEUMANN, ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Vorbeugung von migräneartigen Kopfschmerzen, in den Packungsgrößen 30 und 90 Stück auf dem Markt.
Der Wirkstoff Mutterkraut wirkt entzündungshemmend und senkt den Serotoninspiegel, was dazu beiträgt, Migräneanfällen vorzubeugen.
Wer sind die stärksten Partner der Apothekenbranche? Bei der Apotheken-Favoritenstudie 2025 können Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie Filialleiterinnen und -leiter ihre Favoriten benennen. Die Studie findet auch in diesem Jahr wieder in Kooperation mit IQVIA statt.
Warum lohnt es sich mitzumachen?
Ihre Stimme fließt in eine der wichtigsten Branchenbefragungen ein.
Sie sichern sich 100 DAPs (wenn Sie bei Mein DAP oder DAP Premium registriert und bei der Befragung angemeldet sind).
Und mit etwas Glück können Sie sich folgenden Hauptgewinn sichern: einen exklusiven Wellnessgutschein für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
Reicht die Angabe „vorliegende begründete Diagnose“ auf einem Hilfsmittelrezept aus?
Uns liegt ein Hilfsmittelrezept zulasten der BARMER über ein Blutdruckmessgerät vor. Auf dem Rezept ist jedoch keine genaue Diagnose, sondern nur folgender Vermerk aufgebracht: „vorliegende begründete Diagnose“.
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