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Retax-News

22. Mai 2025

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Zuzahlungsretax bei Abgabe einer kleineren Packung

Die Abrechnung der Zuzahlung bei Abgabe anderer Packungs­größen scheint in Apotheken regel­mäßig Probleme zu verursachen.

Kürzlich berichtete uns eine Apotheke von einer Retaxation, bei der die für den Versicherten günstigste Zuzahlungs­variante gewählt wurde, dies jedoch im Nachgang zu einer Retax führte.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Zinkmangel in der Beratung: von Allergie bis Atemwegsinfekt

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Seladelpar Gilead wird zu Lyvdelzi®

Zum 15. Mai 2025 wurde der Handels­name von Seladelpar Gilead zu Lyvdelzi® geändert. Lyvdelzi® wird gemäß Fach­­information „zur Behand­lung der primär biliären Cholangitis (PBC) in Kombi­­nation mit Ursodeoxychol­­säure (UDCA) bei Erwachsenen, die nicht aus­­reichend auf UDCA alleine an­sprechen, oder als Mono­­therapie bei Patienten, die UDCA nicht ver­tragen“¹, ange­wendet.

Was bedeutet das für Apotheken?

Seit dem 15. Mai 2025 wird Seladelpar Gilead in der Apotheken­­soft­ware als Außer-Vertrieb(AV)-Artikel ange­­zeigt und Lyvdelzi® als Nach­­folge-Artikel. Das bedeutet, dass Gilead Sciences zwar keine Packungen mit dem Namen Seladelpar Gilead mehr ver­treibt, aber die Packungen, die schon im Handel sind (Groß­­handel und Apotheken), weiter­hin bis zur Löschung des Artikels aus dem IFA/Lauer-Taxe-Daten­bestand 24 Monate nach der AV-Meldung abge­geben werden können. Apotheken haben auch die Möglich­­keit zur Retoure und Rück­er­stattung von noch vor­rätigen Packungen von Seladelpar Gilead. Hierfür muss die Meldung bis zum 30. September 2025 unter der E-Mail-Adresse mcustomerservice@gilead.com eingereicht werden, damit Gilead Sciences die Retoure und Rück­­er­stattung vor­­nehmen kann.

Laut § 9 Abs. 3 Rahmen­­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V2 dürfen Apotheken Arznei­­mittel nur gegen­­ein­ander aus­tauschen, wenn beide Arznei­­mittel in folgenden Punkten über­­ein­­stimmen:

  • Gleicher Wirk­stoff
  • Identische Wirk­stärke
  • Identische Packungs­größe im Sinne des § 8
  • Gleiche oder aus­tausch­bare Dar­reichungs­form
  • Zulassung für ein gleiches An­wendungs­gebiet

Da Vorgänger- und Nachfolge­artikel der Aut-idem-Regelung ent­sprechen, sind Seladelpar Gilead und Lyvdelzi® un­ein­ge­schränkt aus­tausch­bar, ohne dass es dafür einer neuen Ver­ordnung bedarf.

Mögliche Abgabe­konstellationen

  • Ist auf dem Rezept Seladelpar Gilead verordnet, kann die Apotheke entweder Seladelpar Gilead oder Lyvdelzi® abgeben.
  • Ist auf dem Rezept Lyvdelzi® verordnet, kann die Apotheke ent­weder Lyvdelzi® oder even­tuell noch vor­rätige Packungen von Seladelpar Gilead ab­geben.

Somit können Sie Ihre Patientinnen und Patienten lücken­los weiter­ver­sorgen.

Weitere Informationen

» Pflichttext Lyvdelzi® (PDF)

1 Fachinformation Lyvdelzi®, Stand März 2025

2 Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, 01.01.2025

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CAELO INFORMIERT

Jetzt wieder verfügbar!

Kochsalz Tabletten 1000 mg von Caelo

Eine salzhaltige Ernährung deckt normalerweise den Bedarf an Kochsalz. Bei starkem Schwitzen oder hohen Temperaturen kann der Verlust jedoch größer sein, sodass eine zusätzliche Zufuhr von Kochsalz sinnvoll ist.

Vorteile im Überblick:

  • 1000 mg reines Natriumchlorid, gepresst in eine Tablette
  • Enthält keine Hilfsstoffe
  • Praktische Einnahme

© Caelo


Kochsalz Tabletten 1000 mg von Caelo sind in den Packungsgrößen 100 St. (PZN 19276992) und 310 St. (PZN 19277000) erhältlich.

Weitere Produktinformationen

Hinweis: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

MEDIEN

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 86 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe

  • Retax-Schwerpunkt: Vergleich Original versus Import – Bedeutung des Einspar­ziels
  • Beratungs-Schwer­punkt: Brennende Fragen bei Harn­wegs­infekten – zwischen Anti­biotika und Phyto­pharmaka
  • Rezept & Retax: Update zu Impfungen; Entlass­rezepte; Update zum E‑Rezept
  • Aktuelles: Direkt­ab­rechnung; Arzt­honorar; Wundver­sorgung; Lagerung von Medizinal­cannabis
  • Beratung: Vaginal­gesundheit; aktuelle S3-Leit­linie Asthma
  • Service: DAP Retax-Arbeits­hilfen – jetzt aktualisiert; neuer PTA Dialog
  • Beilagen: Teamschulungen: „Von Kinder­wunsch bis Still­zeit: gut ver­sorgt mit Femin AL“; „Neuropathische Schmerzen“; „Bakterielle Haut­ent­zündungen“; Beratungs­karte: Venostasin® retard; PTA Dialog: Selbst­medi­kation für die Augen­gesund­heit; Abgabe­karte: Sapropterin Dipharma Pulver 100 mg und 50 mg
Der neue DAP Dialog

© DAP Networks GmbH


Zum Download des DAP Dialogs

DAZ+ INFORMIERT

RAAS-Therapie sicherer gestalten

SGLT-2-Hemmer gegen Hyper­kaliämie?

Hyperkaliämie ist eine gefürchtete Neben­wirkung von RAAS-Inhibitoren – eine Dosis­reduktion oder ein Therapie­abbruch auf Kosten des Schutzes von Herz und Nieren sind oft die Folge. Ob die kombi­nierte Anwen­dung eines RAAS-Hemmers mit einem SGLT-2-Hemmer das Risiko für Hyper­kali­ämie senken kann, war Frage einer Kohorten­studie aus Kanada.

photophonie – stock.adobe.com


Mehr auf DAZ+

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Wie viel Prozent der Patientinnen und Patienten konnten unter Canephron®-Therapie auf ein zusätz­liches Anti­biotikum ver­zichten?

Die Phyto­therapie hat in der aktuali­sierten S3-Leit­linie für unkompli­zierte Harn­wegs­infekte ein Upgrade erhalten.1 Canephron® Uno (Dreier­kombination aus Rosmarin, Tausend­­gülden­kraut und Lieb­­stöckel) hat darin eine Sollte-Empfehlung und ein 1-A-Evidenz­level bescheinigt bekommen. Außerdem zeigte eine Meta­analyse, dass Canephron® unter den nicht-anti­biotischen Therapie­optionen zur höchsten Anti­biotika­ein­sparung führt.2

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zur Bionorica® Akademie

1 Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (Hrsg.): S3-Leitlinie: Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen – Aktualisierung 2024. AWMF-Registernummer: 043/044, https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/043-044

2 Kaußner et al. 2022; https://doi.org/10.1016/j.cmi.2022.06.017

» Pflichttext

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

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