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Service-News

7. April 2025

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Handy am Arbeitsplatz

Ohne Smartphone geht es fast nicht mehr: ob Event­tickets gebucht oder Gutschein­codes beim Einkaufen abgerufen werden, Schritt­zähler, Wetter­vor­hersage, Navi­gation, Kalender, Social Media abgerufen oder Bezahl­vorgänge abgewickelt werden – das Handy ist aus unserem Alltag nicht mehr weg­zudenken.

Eine schnelle Online­-Recherche oder ein Blick in den DAP Newsletter sowie auf eine DAP Arbeits­hilfe können in der Apotheken­praxis wertvolle Unter­stützung bieten. Zudem wird das Handy zunehmend in Beratungs­gesprächen mit Kundinnen und Kunden eingesetzt, die wenig oder kein Deutsch verstehen. Übersetzungs­apps mit Sprach­ausgabe ermöglichen es, die Empfehlungen des Apotheken­teams in verschiedenen Sprachen verständlich wieder­zugeben. Diese Über­windung von Sprach­barrieren trägt maßgeblich zur Sicher­heit der Arznei­mittel­therapie bei.

Doch viele Apotheken­inhaberinnen und -inhaber sehen das Handy gar nicht gerne am Arbeits­platz. Lenken private Nachrichten vielleicht doch von einer freund­lichen Begrüßung der Kundinnen und Kunden ab? Vermittelt das Schauen aufs Handy der Kunden­schaft eventuell das Gefühl, eher zu stören, anstatt willkommen zu sein?

Wir möchten heute wissen: Wie sieht es mit der Handy­nutzung in Ihrer Apotheke aus?

Darf bei Ihnen in der Apotheke das Handy während der Arbeits­zeit mitgeführt (bei­spielsweise in der Kittel­tasche) und genutzt werden?

Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit mit mir führen, aber nur dienstlich nutzen.
Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit mit mir führen und sowohl dienstlich als auch privat nutzen.
Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit nicht nutzen, es muss in der Tasche oder dem Schrank verstaut werden.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 85

Allergie im Anmarsch

Wenn das Immun­system über die Stränge schlägt

Ein Picknick auf einer blühenden Wiese, die Nachbars­katze streicheln, den hübschen Mode­schmuck tragen, den man im Laden nebenan entdeckt hat – was erst einmal eher wie ein Rosa­munde-Pilcher-Roman klingt, kann für Allergikerinnen und Allergiker zur echten Grusel­geschichte werden und mit­unter gefähr­liche Folgen haben.

Wer eine allergische Reaktion vermutet, begibt sich meist erst ein­mal auf die Suche nach den Aus­lösern. Ist eine Allergen­karenz nicht möglich, können die Symptome oft in der Selbst­medikation behandelt werden. Die Therapie­optionen sind viel­fältig und sollten patienten­individuell empfohlen werden.

wayhome.studio – stock.adobe.com


Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie zu geeigneten Therapie­optionen beraten können.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 85 (PDF)
Beratungswissen Insulin icodec (Wocheninsulin)

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Vorgefertigte Dronabinol-Lösung von Caelo ist Fertigarzneimittel

„Ein Arzneimittel, welches die Apotheke nur noch prüfen, umfüllen und kennzeichnen muss, bevor sie es an den Verbraucher abgibt, unterliegt als Fertigarzneimittel der Zulassungspflicht […]“ lautet einer der Leitsätze des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dies trifft nicht auf das Dronabinol-Konzentrat zu, das weiterhin durch das Rezepturprivileg gedeckt ist.

© Di Studio – stock.adobe.com


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Bakterien wirksam abtöten: Der Wirk­stoff der Ichtholan® Zug­salbe stört die Funktion der bakteriellen Zell­membran¹

Eitrige Haut­ent­zündungen und Abszesse: ein Wohl­fühl­ort für Bakterien. Ichthyol® – der Wirk­stoff der Ichtholan® Zug­salbe – stört die Funktion der bakteriellen Zell­membran und führt dadurch zum Tod der Bakterien­zelle.¹

Mal sind die Ent­zün­dun­gen als ober­fläch­liche Pickel sicht­bar, mal liegen die Ent­zün­dun­gen und Eiter­herde in tie­fe­ren Haut­schich­ten. Die Ur­sachen dafür können unter­schied­lich sein, doch in den meis­ten Fäl­len sind Bak­te­rien im Spiel. Mit Ich­tho­lan® Zug­salbe ist man bestens ge­wapp­net! Neue Un­ter­su­chun­gen zeigen, dass der in Ich­tho­lan® Zug­salbe enthaltene Wirk­stoff Ich­thyol® bak­te­ri­zid gegen ver­schie­dene Staphy­lo­coc­cus-au­reus-Stäm­me wirkt – unter an­de­rem gegen MRSA.¹ Die Abtötung der Bak­te­rien kann die Ent­zün­dung ein­däm­men und den Re­ge­ne­ra­tions­prozess der Haut un­ter­stützen.

© Ichthyol


Stö­rung der bak­te­ri­el­len Zell­mem­branfunk­tion

Ein wich­ti­ger An­griffs­punkt von Wirk­stof­fen mit bak­te­ri­zi­den Ei­gen­schaf­ten ist die bak­te­ri­el­le Zell­mem­br­an.² Neue Un­ter­su­chun­gen zum Wirk­me­cha­nis­mus zei­gen, dass Ich­thyol® zu einer Stö­rung der Zell­mem­br­an führt.¹ Die Stö­rung der Mem­branfunk­tion hemmt es­sen­ziel­le Pro­zes­se in der Zelle³ und kann so­mit ein Er­klä­rungs­an­satz für die nach­ge­wie­sene bak­te­ri­zi­de Wir­kung sein.

Für jede Ent­zün­dung die rich­tige Stär­ke

Ich­tho­lan® Zug­salbe ist in drei Wirk­stär­ken er­hält­lich. Je tie­fer der Ent­zün­dungs­herd in der Haut liegt, des­to höher soll­te die Kon­zen­tra­tion der an­ge­wen­de­ten Ich­tho­lan® Zug­salbe sein:

  • Ich­tho­lan® Zug­salbe 10 %: für ober­fläch­li­che Haut­ent­zün­dun­gen auf emp­find­li­cher Haut, wie Ra­sier­pickel im In­tim­be­reich, im Ge­sicht und Haut­ent­zün­dun­gen bei Kin­dern
  • Ich­tho­lan® Zug­salbe 20 %: für Na­gel­bett­ent­zün­dun­gen, Ra­sier­pickel, z. B. an den Bei­nen oder der Brust, Schweiß­drü­sen­ent­zün­dun­gen und Ent­zün­dun­gen durch Split­ter und Dor­nen
  • Ich­tho­lan® Zug­salbe 50 %: Tie­fe Ab­sze­sse und Fu­run­kel wer­den am bes­ten mit der höchsten Kon­zen­tra­tion be­han­delt.
Mehr zum Wirkmechanismus
Zur neuen Teamschulung

1 Ade C et al. Elucidating the effects of bituminosulfonates on the bacterial cell envelope. Poster(P-2-106), 2025. DGI / DZIF Joint Meeting 2025, 13.–15. Februar, München.

2 Fille M, Ziesing S. (2016). Antibakterielle Wirkung. In: Suerbaum S, Burchard GD, Kaufmann S, Schulz T. (Hrsg.) Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg.

3 Te Winkel et al. Analysis of Antimicrobial-Triggered Membrane Depolarization Using Voltage Sensitive Dyes. Front Cell Dev Biol. 2016;4:29.

» Pflichttext (PDF)

DAP WISSENS-CHECK Effektive Hilfe bei Hautproblemen und Entzündungen

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Fehlende Telefon­nummer bei E-Rezept

Wir haben ein E-Rezept erhalten, bei dem die Angabe der Telefon­nummer fehlt.

Brauchen wir ein neues Rezept oder können wir das Rezept so beliefern?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

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